Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3646
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht

Vorstosstext

1. Ist der Bundesrat bereit diejenigen Bilder zur Nachnutzung freizugeben, für deren Freigabe keine zusätzlichen Kosten entstehen?

 

2. Die Online-Medienagentur des VBS schreibt, ihre Fotos seien für «privaten, kommerziellen und redaktionellen Gebrauch», bei den einzelnen Dateien steht dann jedoch die Einschränkung NC, also non-commercial. Ist der Bundesrat bereit die Nachnutzung auch für Unternehmen und freie Plattformen wie Wikipedia zu erlauben? 

 

3. Wie sieht der Bundesrat das Spannungsfeld zwischen Bildern des Bundes und dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)? Müssten zum Beispiel Fotos deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, nicht gleich behandelt werden wie Daten, also zur freien Nachnutzung kostenlos zur Verfügung gestellt werden?

 

Begruendung

Der Bund verfügt über viele Bilder (Fotos, Grafiken) welche gemäss Urheberrechtsgesetz und der allgmeinen Copyright-Klausel auf admin.ch, nicht frei verwendet werden dürfen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Open Government Data.

Diese Restriktionen verhindern Nachnutzungen durch Unternehmen, Plattformen wie Wikipedia oder auch durch generative KI, welche sich an die urheberrechtlichen Regeln hält (wie zum Beispiel die Schweizer KI Apertus).

Der Bundesrat und der Nationalrat waren bereit, die Bilder des Bundes zur Nachnutzung bereitzustellen, der Ständerat hat dies aus Kostengründen jedoch abgelehnt (siehe Motion 21.4195 Freigabe von Bildern des Bundes auf dem Portal für Open Government Data). Um das Kostenargument zu berücksichtigen, könnte eine Freigabe durch Änderung der Copyright-Klausel auf admin.ch geschehen (https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html).

 

 

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.