Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Er muss dafür ein Gesuch stellen. Bis 2009 hat eine Zulassungskommission geprüft, ob der Gewissenskonflikt glaubhaft war. Seither belegen die Gesuchsteller ihren Gewiss...