Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Gewährleistung
Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.05.2026 Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die totalrevidierte Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsartikel stimmen mit d...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.050
- Typ
- Geschäft des Bundesrates
- Status
- Eingereicht
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.05.2026
Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die totalrevidierte Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsartikel stimmen mit dem Bundesrecht überein. Das hält der Bundesrat in seiner Botschaft vom 27. Mai 2026 fest.
Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell Ausserrhoden haben in der Volksabstimmung vom 30. November 2025 die neue Kantonsverfassung angenommen. Die neue Kantonsverfassung bringt im Vergleich zur bisherigen unter anderem folgende Neuerungen:
die Aufnahme von Klimaschutzbestimmungen;
die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips;
die Verpflichtung der grössten Gemeinden zur Wahl des Kantonsrats im Verhältniswahlverfahren;
Regelungen zum Whistleblowing.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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