Lücken in der sozialen Absicherung professioneller Kulturschaffender schliessen
Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Kulturförderung (KFG) ist um das Ziel zu ergänzen, die soziale Absicherung professioneller Kulturschaffender zu verbessern, und zwar nicht nur für Tätigkeiten im Auftrag des Bundes oder von Pro Helvetia, sondern auch für Tätigkeiten, die aus...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.426
- Typ
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Vorprüfung - in Kommission des Ständerates
Vorstosstext
Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Kulturförderung (KFG) ist um das Ziel zu ergänzen, die soziale Absicherung professioneller Kulturschaffender zu verbessern, und zwar nicht nur für Tätigkeiten im Auftrag des Bundes oder von Pro Helvetia, sondern auch für Tätigkeiten, die ausserhalb der staatlichen Fördermechanismen ausgeübt werden. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind so anzupassen, dass dieses Ziel umgesetzt werden kann.
Mit dieser Gesetzesänderung soll es möglich sein, das Einkommen von Kulturschaffenden, die mehrere Erwerbstätigkeiten – sowohl als Selbstständigerwerbende als auch als Angestellte – ausüben, pauschal als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu betrachten.
Eine oder mehrere vom Bund anerkannte Strukturen haben dafür zu sorgen, dass Kulturschaffende im Angestelltenverhältnis arbeiten und dass für ihre bisher als selbstständig geltenden Tätigkeiten Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
Begruendung
Der Bericht in Erfüllung des Postulats Maret (21.3281) und die Ecoplan-Studie von 2021 haben ganz klar aufgezeigt, dass es bei der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden Lücken gibt. Ihre berufliche Realität ist durch hybride und atypische Arbeitsformen geprägt: Sie haben mehrere Erwerbstätigkeiten und arbeiten – häufig in Teilzeit – einmal als Selbstständigerwerbende und dann wieder als Angestellte. Das Verhältnis von selbständiger Erwerbstätigkeit und Arbeit im Angestelltenverhältnis ändert sich von Monat zu Monat, was die administrative Bearbeitung komplex macht. Diese für den Kultursektor typische Situation führt zu Lücken in der sozialen Absicherung der betroffenen Personen. Dennoch hat der Bundesrat bisher keine konkreten Massnahmen ergriffen. Auch scheint er den Auftrag, den ihm das Parlament im Rahmen der aktuellen Legislaturplanung erteilt hat, nicht erfüllen zu wollen. Daher muss das Parlament intervenieren. Mit der mit dieser Kommissionsinitiative vorgeschlagenen Lösung soll der beruflichen Realität professioneller Kulturschaffender besser Rechnung getragen werden. Sie ermöglicht, bestimmte Einkommen zusammenzufassen, um deren administrative Bearbeitung – die von anerkannten Strukturen übernommen würde – zu erleichtern und Lücken in der sozialen Absicherung zu schliessen. Das BAK oder eine andere zuständige Stelle des Bundes könnte mit der Zulassung dieser Strukturen betraut werden. Die Kriterien für den Zugang zu Sozialleistungen bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit bleiben unverändert, wodurch sich der administrative Aufwand in Grenzen hält. Alle umliegenden Länder haben bereits vor vielen Jahren Massnahmen ergriffen, um auf diese Problematik im Kultursektor zu reagieren. In Belgien beispielsweise kommt ein System zum Tragen, das demjenigen, das hier vorgeschlagen wird, sehr ähnlich ist.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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