Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.430
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist dahingehend anzupassen, dass Betreiber von Tankstellen die Treibstoffpreise mindestens 4 mal pro Woche und bei jeder bedeutenden Preisanpassung an eine durch den Bund designierte Stelle melden müssen, und dass die so gewonnenen Preisdaten auf angemessene Weise als "open data" der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. 

Begruendung

Der Treibstoffmarkt weist gewisse Besonderheiten auf. Einerseits sind die verschiedenen Treibstoffsorten sogenannte homogene Güter: Sie unterscheiden sich nicht nach Qualität oder sonstigen Eigenschaften. Andererseits ist für die Konsumenten der Preisvergleich zwischen verschiedenen Anbietern nicht einfach, denn die einzigen offiziellen Preise sind diejenigen, die an den Tankstellen angebracht sind. Um vergleichen zu können, müsste der Konsument also mehrere Kilometer fahren – und dabei noch mehr Treibstoff verbrauchen. Diese Intransparenz benachteiligt insbesondere die Bevölkerung von Rand- und Bergregionen, für die Alternativen oft weit entfernt sind. Auch auf der Autobahn ist ein Vergleich vor dem Einkauf aus praktischen Gründen ausgeschlossen.

Um den Preisvergleich zu ermöglichen und so den Markt und den Wettbewerb optimal spielen zu lassen, braucht es mehr Transparenz. Eine einfache Preismeldepflicht an eine vom Bund designierte Stelle könnte automatisch und unbürokratisch in definierten Abständen erfolgen, zum Beispiel einmal pro Tag oder wenn eine Preisänderung mehr als 3 Rappen pro Liter beträgt.

Anders als bei früheren Vorstössen geht es hier explizit nicht darum, den Bund zu verpflichten, eine App oder ein Portal mit den Preisangaben zu betreiben. Die durch die Meldepflicht gewonnenen Preisdaten, oder allenfalls die tiefsten Preise in jeder Region, sollten bloss als interoperable Open Data im Internet zur Verfügung gestellt werden. So würde es auch in diesem Bereich dem Markt bzw. der Kreativität interessierter Akteure überlassen, anhand dieser (zuverlässigen) Daten Lösungen wie Vergleichswebseiten oder Apps zu entwickeln.

Viele Nachbarländer, darunter Deutschland, Österreich und Italien kennen eine Preismeldepflicht für Treibstoffverkäufer.

WirtschaftEnergie

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.