Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.435
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Die einschlägigen Bundesgesetze — namentlich BBG und HFKG sowie die Zulassungsverordnungen — sind dahingehend zu revidieren, dass:

 

  1. Der Abschluss einer eidgenössisch anerkannten beruflichen Grundbildung (EFZ oder EBA) zur obligatorischen Zulassungsvoraussetzung für alle tertiären Bildungseinrichtungen der Schweiz wird - Universitäten, ETH, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen eingeschlossen;

     

  2. die Berufsmaturität (BM), erworben berufsbegleitend an der Berufsmittelschule, als Regelzugang zu Fachhochschulen gilt; für Universitäten und ETH bleibt die Passerelle (ergänzende Prüfung BM→Uni) als Zulassungsvoraussetzung bestehen - wird jedoch als geförderter, standardmässig zugänglicher Regelweg ausgestaltet und nicht als Auslesehindernis;

     

  3. begründete Ausnahmen möglich bleiben - namentlich für Ausnahmetalente, internationale Studierende und Personen mit gleichwertigen ausländischen Abschlüssen - und der Bundesrat die Ausnahmetatbestände abschliessend per Verordnung regelt;

     

  4. der EFZ-Abschluss ohne Berufsmaturität als vollwertige, eigenständige Qualifikation verankert wird. Die Lehre ist kein Durchgangsstadium, sondern ein gleichwertiger Berufsweg.

Begruendung

Die Schweiz verfügt über eines der leistungsfähigsten Berufsbildungssysteme der Welt. Dennoch gilt das Gymnasium als Königsweg, die Berufslehre als zweite Wahl. Diese Hierarchie ist schädlich: Sie beschert dem Arbeitsmarkt Jahr für Jahr Absolventinnen und Absolventen, die noch nie eine Rechnung gestellt, ein Projekt abgewickelt oder Verantwortung für ein Ergebnis getragen haben.

 

Wer studieren will, soll zuvor eine Lehre abgeschlossen haben. Wer danach an eine Fachhochschule möchte, erwirbt berufsbegleitend die Berufsmaturität. Wer an eine Universität oder ETH will, absolviert zusätzlich die Passerelle - die künftig als geförderter Regelweg, nicht als Hürde, ausgestaltet wird. Wer nach der Lehre direkt ins Berufsleben einsteigt, tut dies mit einer vollwertigen Qualifikation - ohne Stigma, ohne Sackgasse.

 

Die volkswirtschaftlichen Vorteile liegen auf der Hand: Studierende mit Berufserfahrung schliessen zielgerichteter ab, wechseln seltener das Studienfach, sind praxistauglicher und finden schneller in den Arbeitsmarkt.

 

Der Ausbau der Berufsmittelschulen und Passerellenangebote ist kostenneutral zu gestalten: Mittel aus dem gymnasialen Bereich werden proportional umgeleitet. Die Reform ist strukturell selbstfinanzierend - Lehrbetriebe übernehmen einen substanziellen Teil der Ausbildungskosten.

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.