Kein Geld für das Vertreten eigener Vorstösse vor einer Kommission!
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Art. 3 PRG (SR 171.21) ist so zu ändern, dass Urheber einer parlamentarischen Initiative beim Vertreten der eigenen parlamentarischen Initiative vor einer Kommission keine...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.437
- Typ
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Art. 3 PRG (SR 171.21) ist so zu ändern, dass Urheber einer parlamentarischen Initiative beim Vertreten der eigenen parlamentarischen Initiative vor einer Kommission keine Entschädigung erhalten.
Begruendung
Es ist absolut unangemessen, dass Ratsmitglieder für das max. 1 Stunde dauernde Vertreten einer eigenen parlamentarischen Initiative ein ganzes Taggeld von 440.-- und sogar noch Spesen erhalten. Es ist unvermeidbar, dass sich gewisse Ratsmitglieder mit dem Einreichen von parlamentarischen Initiativen ein lukratives Zusatzeinkommen verschaffen. Dieser Verschleuderung und dem teilweisen Missbrauch von Steuergeldern ist Einhalt zu gebieten.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
Diskussion
Kommentare
Kommentare werden geladen...