Schluss mit Politikerreisen auf Staatskosten
Die gesetzlichen Grundlagen sowie das Parlamentsrecht sind so anzupassen, dass: Mitglieder von Parlamentsdelegationen sowie einzelne Mitglieder der eidgenössischen Räte bei Auslandsreisen die Reisekosten grundsätzlich selbst tragen, einschliesslich bei Reisen mit den Passagierfl...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.438
- Typ
- Parlamentarische Initiative
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Die gesetzlichen Grundlagen sowie das Parlamentsrecht sind so anzupassen, dass:
Mitglieder von Parlamentsdelegationen sowie einzelne Mitglieder der eidgenössischen Räte bei Auslandsreisen die Reisekosten grundsätzlich selbst tragen, einschliesslich bei Reisen mit den Passagierflugzeugen der Luftwaffe;
sämtliche Kosten von Auslandsreisen der eidgenössischen Räte und ihrer Organe vollständig, detailliert und pro Reise öffentlich ausgewiesen werden.
Begruendung
Die Kosten für Auslandsreisen von Parlamentsdelegationen beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 1,25 Millionen Franken. Eine detaillierte Aufschlüsselung pro Reise ist jedoch nicht erhältlich. In einer Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger finanziell nur knapp über die Runden kommen, ist es nicht nachvollziehbar, dass Parlamentarier ihre Auslandsreisen auf Kosten der Allgemeinheit absolvieren. Das gilt umso mehr, als die Teilnahme an solchen Reisen oft nicht zwingend ist, ihr Nutzen teilweise fraglich erscheint und daraus folgende Befangenheiten nicht immer ausgeschlossen werden können.
Es soll deshalb der folgende Grundsatz gelten: Wer reist, bezahlt selbst. Politische Mandatsträger tragen Verantwortung und sollen auch persönlich für die Kosten ihrer Reisen einstehen. Das stärkt das Kostenbewusstsein, verhindert unnötige Reisen und erhöht die Glaubwürdigkeit der Politik.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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