Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.440
Typ
Parlamentarische Initiative
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Die Gesetzgebung, namentlich Art. 18 AsylG, sei dahingehend zu ändern, dass Personen, die offensichtlich keine Asylgründe haben, gar nicht erst ins Asylsystem gelangen. Hierfür sei ein vorgelagertes Zuständigkeitsverfahren einzuführen, mit dem eine Person per Verwaltungsakt dem Ausländer- statt dem Asylverfahren zugewiesen wird. Negative Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sind zu vermeiden.

Begruendung

Die Schweiz hat eine lange Tradition, schutzbedürftigen Personen, also Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen Schutz zu gewähren. Diese Tradition ist durch eine besorgniserregende Entwicklung gefährdet und kostet in der Bevölkerung viel Akzeptanz (vgl. Interview mit Staatssekretär Vincenzo Mascioli in der Aargauer Zeitung vom 30.5.2026):

 

Jährlich kommen tausende (gegenwärtig etwa 5'000) junge Männer aus Staaten mit sehr tiefer Schutzquote und ohne jegliche Asylgründe in die Schweiz, um hier im Asylsystem zu verbleiben und davon zu profitieren. Viele von ihnen werden straffällig und gefährden die öffentliche Sicherheit. Manche hielten sich zuvor schon in anderen europäischen Staaten auf.

 

Bund, Kantone und Gemeinden haben in ihrer Asylstrategie angekündigt, die Zahl offensichtlich unbegründeter Asylgesuche reduzieren zu wollen. Mit der vorliegenden Initiative soll dafür gesorgt werden, dass solche Personen gar nicht mehr ins Asylsystem kommen und keine Asylverfahren mehr durchlaufen, letztlich mit dem Ziel, dass sie keine Anreize mehr haben, in die Schweiz zu kommen. 

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.