Grundlagen für Raumplanung verbessern durch aktualisierte Prognosen
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die im Raumplanungsgesetz erforderlichen Änderungen zu unterbreiten, damit Kantone und Gemeinden ihre Planung für die Bauzonen alle fünf Jahre aktualisieren müssen.
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.3535
- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die im Raumplanungsgesetz erforderlichen Änderungen zu unterbreiten, damit Kantone und Gemeinden ihre Planung für die Bauzonen alle fünf Jahre aktualisieren müssen.
Begruendung
In der Schweiz herrscht derzeit vielerorts ein Wohnungsmangel, oft sogar Wohnungsnot. Die Grundlagen für die Raumplanung sind daher zu verbessern.
Das Raumplanungsgesetz (RPG) erteilt in Artikel 15 den Kantonen und Gemeinden den Auftrag, die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Damit das gelingt, müssen die Richtplanung und die Nutzungsplanung materiell und formell aufeinander abgestimmt sein. Richtpläne sind in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen (Art. 9 Abs. 3 RPG), Nutzungspläne sind – vor Ablauf von 15 Jahren – zu überprüfen, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben (Art. 21 Abs. 2 RPG). Die aktuelle Wohnungsnot deutet darauf hin, dass die tatsächlich verfügbaren Bauzonen dem Bedarf nicht entsprechen. Es ist deshalb zweckmässig, den Bedarf und damit die Bauzonen alle fünf Jahre zu aktualisieren.
In der Praxis erstellt das Bundesamt für Statistik Prognosen zur Entwicklung der Bevölkerung und Arbeitsplätze für alle Kantone. Die Kantone leiten u. a. gestützt auf diese Prognosen sowie im Hinblick auf die angestrebte räumliche Entwicklung im Kanton den Bedarf auf Stufe Gemeinde ab.
Das Bundesamt für Statistik aktualisiert seine Prognosen alle fünf Jahre. Wie eine Analyse zeigt, ist die Prognosequalität auf fünf Jahre hinaus sehr hoch. Im Durchschnitt aller Kantone und aller bisherigen Prognosen wurde die tatsächliche Bevölkerung nur um 0.2 Prozent unterschätzt. Die Abweichung von Prognose zur Realität nimmt jedoch mit allen weiteren Jahren stark zu. Nach 10 Jahren wird die Bevölkerung bereits um 4.1 Prozent im Kantonsdurchschnitt unterschätzt, nach 15 Jahren sogar um 8.8 Prozent.
Prognosefehler sind über solche langen Zeithorizonte kaum zu vermeiden, unterliegen sie doch nicht abschätzbaren politischen und wirtschaftlichen Einflüssen. Umso wichtiger ist daher eine regelmässige Kurskorrektur. Kantone und Gemeinden sollten alle fünf Jahre ihre Bedarfs- und Bauzonenplanung aktualisieren, weil sie sonst tausende Wohnungen zu wenig einplanen. Ohne regelmässige Aktualisierung wird die Wohnungsnot in der Zukunft wieder aufkommen.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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