Gesicherte Krankenversicherung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ausserhalb der EU/EFTA
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ausserhalb der EU/EFTA, die über Jahre Beiträge in die OKP geleistet haben, eine Weiterführung der Krankenversicherung ohne Risikoselektion sichergestellt werden kann. De...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.3537
- Typ
- Postulat
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ausserhalb der EU/EFTA, die über Jahre Beiträge in die OKP geleistet haben, eine Weiterführung der Krankenversicherung ohne Risikoselektion sichergestellt werden kann.
Der Bundesrat soll darlegen:
- welche Anpassungen im KVG erforderlich sind, um eine freiwillige Weiterversicherung oder eine gleichwertige Anschlusslösung zur OKP ohne Risikoprüfung zu ermöglichen;
- welche Modelle geeignet sind, den Versicherungsschutz für diese Personengruppe zu gewährleisten;
- welche finanziellen Einsparungen entsprechende Lösungen auf das schweizerische Gesundheits- und Sozialversicherungssystem hätten;
- welche Erkenntnisse sich aus internationalen Modellen wie der Caisse des Français de l’Étranger (CFE) gewinnen lassen, um eine freiwillige Weiterversicherung oder eine gleichwertige Anschlusslösung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu entwickeln.
Begruendung
Das geltende Krankenversicherungsgesetz (KVG) trat 1996 in Kraft und trägt der heutigen zunehmenden internationalen Mobilität ungenügend Rechnung. Beim Wegzug in Drittstaaten endet die OKP zwingend, ohne dass eine gleichwertige Anschlusslösung besteht. Private Versicherungen unterliegen dem Privatrecht und sind keine echte Alternative, da sie Risikoprüfungen, Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vornehmen können.
Dies führt zu einer Versorgungslücke, insbesondere für ältere Personen, die trotz jahrzehntelanger Beiträge aus der OKP fallen, was dem Solidaritätsprinzip des KVG widerspricht.
In vielen Drittstaaten fehlt eine automatische Integration in ein öffentliches Gesundheitssystem. Betroffene müssen sich selbst versichern, was bei erhöhtem Gesundheitsrisiko oder bestehenden Vorerkrankungen zu Unterversicherung oder Ablehnung führt.
Die heutige Regelung schafft Ungleichbehandlungen gegenüber bestimmten Personengruppen (z. B. Entsandte nach Art. 4 und 5 KVG), die weiterhin versichert bleiben können.
Es stellen sich volkswirtschaftliche Fragen: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer entlasten das Schweizer Sozialsystem, indem sie auf Ergänzungsleistungen (EL) verzichten. Medizinische Behandlungen im Ausland wären oft günstiger; eine geeignete Lösung könnte kostspielige Rückkehrbehandlungen reduzieren.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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