Fehlende schweizweite Betriebsvergleiche zwischen Spitälern
In vielen Lebensbereichen sind Vergleiche und Bewertungen selbstverständlich. Doch ausgerechnet im sensiblen Bereich der Gesundheit fehlt eine solche Transparenz in der Schweiz jedoch weitgehend – Patientinnen und Patienten können kaum erkennen, welche Spitäler bei bestimmten Be...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.3541
- Typ
- Interpellation
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
In vielen Lebensbereichen sind Vergleiche und Bewertungen selbstverständlich. Doch ausgerechnet im sensiblen Bereich der Gesundheit fehlt eine solche Transparenz in der Schweiz jedoch weitgehend – Patientinnen und Patienten können kaum erkennen, welche Spitäler bei bestimmten Behandlungen die besten Resultate erzielen. Obwohl das Krankenversicherungsgesetz den Bund ausdrücklich verpflichtet, schweizweite Betriebsvergleiche zu Kosten und Qualität zu veröffentlichen, existiert bis heute weder ein verständliches Ranking noch ein einfaches Orientierungssystem, das Spitäler systematisch vergleichbar macht. Vor diesem Hintergrund und angesichts der jüngsten Diskussionen um Qualitätsunterschiede in Schweizer Spitälern drängt sich die Frage auf, ob der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag von Art. 49 Abs. 8 KVG tatsächlich erfüllt.
Art. 49 Abs. 8 KVG hält fest: «In Zusammenarbeit mit den Kantonen ordnet der Bundesrat schweizweit Betriebsvergleiche zwischen Spitälern an, insbesondere zu Kosten und medizinischer Ergebnisqualität. Die Spitäler und die Kantone müssen dafür die nötigen Unterlagen liefern. Der Bundesrat veröffentlicht die Betriebsvergleiche.»
Nach heutigem Stand veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zwar Auswertungen zu einzelnen Spitälern (z.B. Mortalität und Fallzahlen), jedoch handelt es sich dabei vorwiegend um eine Auflistung beziehungsweise Zusammenstellung von Daten pro Spital. Es fehlt ein eigentlicher Betriebsvergleich im Sinne des Gesetzes, insbesondere hinsichtlich verständlicher, vergleichender Darstellungen für die Patientinnen und Patienten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass Patientinnen und Patienten heute trotz der veröffentlichten Daten kaum erkennen können, welches Spital bei einer bestimmten Behandlung überdurchschnittliche, durchschnittliche oder unterdurchschnittliche Ergebnisse erzielt?
Hat der Bundesrat geprüft, die vorhandenen Qualitäts- und Kostendaten künftig in einer für die Bevölkerung verständlichen Form aufzubereiten, beispielsweise mittels Benchmarking, Ampelsystemen oder anderen standardisierten Vergleichsmodellen? Falls ja, zu welchen Schlüssen ist er gelangt, und falls nein, warum nicht?
Welche Indikatoren zu Kosten und medizinischer Ergebnisqualität werden aktuell für die Spitäler erhoben und veröffentlicht, und in welcher Form findet bereits heute eine explizite vergleichende Auswertung (Ranking, Benchmarking, Vergleich nach Spitaltyp/Region, etc.) statt?
- Welche Rolle spielen die Kantone bei der Umsetzung von Art. 49 Abs. 8 KVG bisher konkret, und welche Verpflichtungen haben sie nach Einschätzung des Bundesrates im Hinblick auf Datenlieferung, Datenqualität und Mitwirkung bei der Erstellung der Betriebsvergleiche?
Welche Instrumente stehen Bund und Kantonen heute zur Verfügung, wenn Betriebsvergleiche erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen Spitälern aufzeigen, und wie oft wurden diese Instrumente in den letzten fünf Jahren tatsächlich angewendet?
- Wie gedenkt der Bundesrat, die Erkenntnisse aus den Betriebsvergleichen systematisch zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu nutzen, und welche Steuerungsinstrumente stehen ihm dafür heute bereits zur Verfügung bzw. sollen noch entwickelt werden?
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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