Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3559
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Die EU hat mit ELTIF 2.0 (anwendbar seit 10. Januar 2024) einen kontrollierten Zugang zu langfristigen Anlagen in der Realwirtschaft für Kleinanleger geschaffen. An die Stelle starrer Schwellen tritt eine schriftliche Geeignetheitsprüfung. In der Schweiz bleiben Privatmarktanlagen faktisch qualifizierten Anlegern vorbehalten. Das Opt-up nach KAG und FIDLEG verlangt 2 Millionen oder 500’000 Franken plus ausreichende Kenntnisse. Damit ist eine ganze Anlageklasse für breite Bevölkerungsschichten unzugänglich. Wirtschaft, Wissenschaft und Medien sprechen von einem Regulierungsgraben zur EU.

 

Der Bundesrat selbst hat im Bericht «Sustainable-Finance Schweiz» vom Dezember 2022 eine neue Produktekategorie nach dem Vorbild eines LTIF als Handlungsfeld benannt; konkrete Folgearbeiten sind kaum sichtbar. Ein zweiter Hebel betrifft die Säule 3a: Die BVV 2 verunmöglicht Privatmarktanlagen nicht explizit, erschwert sie aber implizit. Da die 3a-Cashflows aggregiert gut prognostizierbar sind, erscheinen pragmatische Anpassungen ohne Sicherheitsverlust denkbar.

 

In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt der Bundesrat den Zugang von Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern zu
Privatmarktanlagen (Private Equity, Private Debt, Infrastruktur) im Vergleich zur EU nach Inkrafttreten der ELTIF-2.0-Verordnung?
2. Sieht er einen Regulierungsgraben zur EU, und welche Folgen erwartet er für den Schweizer Finanz- und Werkplatz?
3. Hält er die Schwellen für den qualifizierten Anleger nach KAG/FIDLEG (2 Mio. bzw. 500’000 Franken plus Kenntnisse) sowie das Opt-up für zeitgemäss?
4. Welche Reformoptionen prüft er: tiefere Schwellen, Anerkennung von ELTIF nach Art. 120 KAG, eine neue Schweizer Produktekategorie analog LTIF (mit Lehren aus dem L-QIF), oder eine Kombination?
5. Wie ist der Stand der im Bericht «Sustainable-Finance Schweiz» (Dezember 2022) und im SIF-Policy-Paper «Sustainable Finance Engagement 2026+» (März 2026) thematisierten Arbeiten zu einer LTIF-ähnlichen Produktekategorie sowie zu Blended Finance? Wann ist mit Vorschlägen zu rechnen?
6. Sieht er Anpassungsspielraum in der BVV 2, damit Säule-3a-Anbieter Privatmarktanlagen besser einbinden können, namentlich beim Liquiditäts-Mismatch?
7. Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament konkrete Reformoptionen vorzulegen oder wenn möglich in eigener Kompetenz umzusetzen? 

 

Finanzwesen

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.