Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3596
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Im Vollzug des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) zeigen sich in einzelnen Kantonen Unterschiede im Umgang mit beschlagnahmten Tieren. Bei langdauernden Verfahren verbleiben Tiere teils über Monate oder Jahre in einem provisorischen Zustand. Obwohl die Grundversorgung sichergestellt ist, können zentrale Aspekte des Tierwohls wie Bewegung, Sozialkontakt, Ausbildung und individuelle Betreuung ungenügend berücksichtigt werden. Dies kann insbesondere bei jungen oder in Ausbildung stehenden Tieren zu Verhaltensstörungen, gesundheitlichen Problemen sowie zu einem erheblichen Wertverlust führen. Zugleich stehen die Vollzugsbehörden vor einem Zielkonflikt: Eine rasche definitive Lösung (Rückgabe, Umplatzierung oder Veräusserung) kann Staatshaftungsfragen aufwerfen, falls sich eine Beschlagnahmung später als ungerechtfertigt erweist. Ein Zuwarten aus Haftungsgründen kann jedoch dem Tierwohl widersprechen.

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Datenlage:

Wie viele Tiere werden jährlich in der Schweiz beschlagnahmt? Wie lange dauert deren durchschnittliche sowie maximale Beschlagnahmungsdauer (aufgeschlüsselt nach Tierarten und Kantonen)?

 

Tierwohl während der Beschlagnahmung:

Welche bundesrechtlichen Mindestanforderungen bestehen heute hinsichtlich Haltung, Betreuung, Beschäftigung und Ausbildung beschlagnahmter Tiere?

 

Kantonale Unterschiede:

Wie beurteilt der Bundesrat die unterschiedlichen Vollzugspraxen der Kantone, insbesondere hinsichtlich Dauer und Ausgestaltung der Beschlagnahmung?

 

Fristenregelung:

Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung einer gesetzlichen Frist, wonach beschlagnahmte Tiere grundsätzlich nicht länger als eine bestimmte Dauer (z. B. vier Wochen) im provisorischen Zustand verbleiben dürfen, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werden muss?

 

Rechtliche Grundlagen (Art. 24 TSchG):

Wäre der Bundesrat bereit zu prüfen, ob Artikel 24 TSchG dahingehend angepasst werden soll, dass innert kurzer Frist über Rückgabe, Rückgabe mit Auflagen, tierschutzkonforme Umplatzierung oder Veräusserung entschieden werden muss?

 

Vorzeitige Verwertung und Staatshaftung:

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen heute, beschlagnahmte Tiere vor Abschluss eines Verfahrens zu veräussern oder weiter zu platzieren?

Wie wird dabei das Spannungsfeld zwischen Tierwohl, Eigentumsgarantie und möglicher Staatshaftung beurteilt?

 

Kostenfolgen:

Welche Kosten entstehen der öffentlichen Hand durch langdauernde Beschlagnahmungen, und wie entwickeln sich diese?

 

Verbesserungspotenzial:

Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um das Tierwohl und die Rechtssicherheit bei langdauernden Beschlagnahmungen zu verbessern - insbesondere durch klarere bundesrechtliche Vorgaben oder beschleunigte Verfahren?

 

Best Practices:

Welche kantonalen Modelle beurteilt der Bundesrat als besonders zielführend im Spannungsfeld zwischen Tierwohl, Rechtssicherheit und Kostenkontrolle?

Begruendung

Langdauernde Beschlagnahmungen können das Tierwohl beeinträchtigen, auch wenn die Grundversorgung gewährleistet ist. Tiere benötigen eine stabile Umgebung, Bewegung, Sozialkontakt und - je nach Art - Ausbildung und Förderung. Besonders bei Pferden kann eine längere Phase ohne adäquate Beschäftigung und Ausbildung zu nachhaltigen Schäden führen.

 

Gleichzeitig führt die heutige Rechtslage zu Unsicherheiten bei den Vollzugsbehörden, insbesondere im Hinblick auf mögliche Staatshaftungsrisiken. Dies kann dazu führen, dass notwendige Entscheide verzögert werden. Es ist daher zu klären, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichen oder ob gezielte Anpassungen notwendig sind, um Tierwohl, Rechtssicherheit und einen einheitlicheren Vollzug sicherzustellen.

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.