Familiennachzug: Verlässlicher Nachweis von Identität und Abstammung zur Verhinderung von Missbrauch
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen für den Familiennachzug von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen AusländerInnen so anzupassen, dass: 1. die Identität und das Verwandtschaftsverhältnis durch amtliche, zuverlässige und überprüfbare Beweismittel nachzuweisen...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.3599
- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlagen für den Familiennachzug von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen AusländerInnen so anzupassen, dass:
1. die Identität und das Verwandtschaftsverhältnis durch amtliche, zuverlässige und überprüfbare Beweismittel nachzuweisen sind;
2. die blosse Glaubhaftmachung nur noch ausnahmsweise genügt, wenn die Beschaffung entsprechender Nachweise objektiv unmöglich oder unzumutbar ist;
3. DNA-Analysen regelmässig angeordnet werden, wenn der Familiennachzug gemäss der in Ziffer 2 der Motion vorgesehenen Ausnahme erfolgt;
4. die Kosten solcher DNA-Analysen grundsätzlich von den Gesuchstellenden zu tragen sind.
Begruendung
Der Familiennachzug stellt einen wichtigen Bestandteil des schweizerischen Migrationsrechts dar. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Identität der betroffenen Personen sowie die geltend gemachten familiären Beziehungen mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden können.
Die heutige Praxis stützt sich insbesondere bei Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen teilweise auf den Grundsatz der Glaubhaftmachung. Dieser Ansatz ist nachvollziehbar, wenn aufgrund von Krieg, Verfolgung oder dem Zusammenbruch staatlicher Strukturen keine verlässlichen Dokumente beschafft werden können. Gleichzeitig zeigt die Erfahrung, dass die Qualität und Überprüfbarkeit von Zivilstandsregistern und Identitätsdokumenten je nach Herkunftsland stark variieren. In einzelnen Staaten sind Register unvollständig, schwer überprüfbar oder besonders anfällig für Fälschungen.
Die Anerkennung von Identität und Abstammung allein aufgrund einer Glaubhaftmachung kann deshalb zu Fehlentscheiden führen und das Vertrauen in den Familiennachzug schwächen. Um die Integrität des Systems zu stärken, sollen Identität und Verwandtschaftsverhältnis grundsätzlich durch zuverlässige und überprüfbare Beweise nachgewiesen werden.
Wo begründete Zweifel bestehen und Dokumente keine ausreichende Sicherheit bieten, sollen DNA-Analysen als objektives und wissenschaftlich anerkanntes Beweismittel eingesetzt werden können. Die Kosten solcher Untersuchungen sollen grundsätzlich von den Gesuchstellenden getragen werden.
Mit dieser Anpassung wird sichergestellt, dass der Familiennachzug weiterhin den tatsächlich anspruchsberechtigten Personen offensteht, gleichzeitig aber Missbrauch wirksamer verhindert und die Glaubwürdigkeit des Migrationssystems gestärkt wird.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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