Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3604
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Die Strafverfolgungsbehörden in den Kantonen weisen seit Jahren auf die zunehmende Überlastung der Strafjustiz hin. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) führt derzeit das Projekt «Überlastung der Strafjustiz» (ÜBS) durch. Bereits heute zeichnet sich ab, dass insbesondere die Komplexität der Strafprozessordnung (StPO), die Ausweitung von Verfahrensrechten sowie zusätzliche gesetzliche Aufgaben zu einem erheblichen Mehraufwand bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten führen.

 

Besonders kritisch beurteilen zahlreiche Praktiker die geltenden Teilnahmerechte nach Art. 147 StPO. Mitbeschuldigte können bereits zu Beginn eines Verfahrens an Einvernahmen anderer beschuldigter Personen teilnehmen. Dies erschwert die Erlangung unbeeinflusster Aussagen erheblich und führt insbesondere bei mehreren Tatbeteiligten zu komplexen und langwierigen Verfahren. Die ursprünglich im Rahmen der StPO-Revision diskutierte pragmatische Einschränkung der Teilnahmerechte wurde nicht umgesetzt.

 

Hinzu kommt, dass die jüngste Revision der Strafprozessordnung aus Sicht zahlreicher Staatsanwaltschaften zusätzliche administrative und verfahrensrechtliche Pflichten schafft. Dazu gehören unter anderem neue Einvernahmepflichten, zusätzliche Mitteilungs- und Anhörungspflichten gegenüber Privatklägerschaften sowie erweiterte Mitwirkungsrechte. Gleichzeitig bleiben die personellen Ressourcen vieler Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Mehrere kantonale Staatsanwaltschaften weisen darauf hin, dass sich dadurch die Verfahrensdauer verlängert, die Belastung der Mitarbeitenden zunimmt und Ressourcen von der eigentlichen Strafverfolgung und Wahrheitsfindung auf formelle Verfahrensschritte verlagert werden.
 

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Komplexität der Strafprozessordnung heute eine wesentliche Ursache für die zunehmende Überlastung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten darstellt?
  2. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der geltenden Teilnahmerechte nach Art. 147 StPO auf die Effizienz von Strafuntersuchungen, insbesondere bei Verfahren mit mehreren beschuldigten Personen?
  3. Ist der Bundesrat bereit, die von einer breit abgestützten Expertengruppe unter Leitung des Bundesamtes für Justiz vorgeschlagene Einschränkung der Teilnahmerechte erneut aufzunehmen, wonach eine beschuldigte Person von der ersten Einvernahme einer mitbeschuldigten Person ausgeschlossen werden kann?
  4. Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat hinsichtlich Verfahrensdauer, Ressourcenbedarf und Verurteilungsquote aufgrund der in der jüngsten StPO-Revision beschlossenen zusätzlichen Verfahrens- und Mitwirkungsrechte?
  5. Wie beurteilt der Bundesrat den Vorwurf aus der Praxis, wonach die Strafprozessordnung mittlerweile deutlich über die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention hinausgeht und dadurch erhebliche zusätzliche Verfahrenslasten verursacht?
  6. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen einer nächsten Revision der Strafprozessordnung eine systematische Überprüfung sämtlicher Verfahrensrechte auf ihre praktische Notwendigkeit, ihre Verhältnismässigkeit und ihre Auswirkungen auf die Verfahrenseffizienz vorzunehmen (Themen u.a. Einschränkung der Mitwirkungsrechte, Überarbeitung des Siegelungsverfahrens, Entlastung bei der Landesverweisung)?
  7. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um sicherzustellen, dass das verfassungsmässige Beschleunigungsgebot künftig wieder besser eingehalten werden kann?
  8. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Strafjustiz, die immer grössere Ressourcen für formelle Verfahrensschritte aufwenden muss, Gefahr läuft, ihren Kernauftrag – die rasche Wahrheitsfindung, den Schutz der Bevölkerung und die konsequente Durchsetzung des Strafrechts – zu beeinträchtigen?
  9. Wie beurteilt der Bundesrat die Forderung, die Kompetenz zur Anordnung von Landesverweisungen wieder den Migrationsbehörden zu übertragen, um Strafgerichte und Staatsanwaltschaften zu entlasten?
  10. Welche Entlastungswirkung erwartet der Bundesrat von der parlamentarisch diskutierten Möglichkeit, Landesverweisungen bei Personen ohne Aufenthaltsrecht künftig auch im Strafbefehlsverfahren auszusprechen?

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.