Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3623
Typ
Motion
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Bestimmungen vorzulegen, die es erlauben, die direkte oder indirekte Finanzierung von Moscheen, islamischen Gebetsräumen und anderen islamischen Zentren zu verbieten:

 

  • Wenn die Finanzierung aus Staaten stammt, die mutmasslich terroristische Gruppierungen unterstützen;
  • Wenn die Finanzierung aus Staaten stammt, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstossen;
  • Wenn die Finanzierung aus Staaten stammt, die Christen für das Praktizieren ihres Glaubens verfolgen und unterdrücken oder es zulassen, dass Christen auf ihrem Staatsgebiet verfolgt und unterdrückt werden. Als Basis für die Erhebungen sollen Veröffentlichungen von gemeinnützig anerkannten Hilfswerken (z.B. der «Weltverfolgungsindex» von Open Doors) dienen.
  • Es ist sicherzustellen, dass «Umgehungspraktiken»  zu oben genannten Verbotsgründen nicht erlaubt sind.

 

Begruendung

Der Vorstoss zielt präzise auf eine spezifische, problematische Kategorie von Finanzierungsgebern: Staaten, die Terrorismus unterstützen, Menschenrechte systematisch verletzen oder Christen verfolgen. Diese drei Verbotstatbestände sind keine politischen Willkürkategorien, sondern basieren auf objektiv überprüfbaren, international anerkannten Kriterien. Finanzierungen aus dem arabischen Ausland und der Türkei folgen dabei keinem Zufall, sondern einem Kalkül – dem Kalkül staatlicher Einflussnahme. Die Schweiz muss sich verteidigen gegen die Bestrebungen, radikale, politische Ausprägungen des Islam mit viel Geld in unser Land zu importieren.

 

Das Prinzip der Gegenseitigkeit verleiht dem Vorstoss zusätzliche demokratische Legitimität: Es ist schwer begründbar, warum Gelder aus Staaten, die Christen für das Praktizieren ihres Glaubens verfolgen, hierzulande ungehindert religiöse Infrastruktur finanzieren dürfen. Österreich hat mit seinem Islamgesetz von 2015 den Weg gewiesen – der vorliegende Vorstoss verknüpft das Finanzierungsverbot aus dem Ausland zielgenau mit problematischen Eigenschaften von ausländischen Akteuren. Davon profitieren letztlich auch integrationswillige muslimische Gemeinschaften: Viele legen selbst Wert darauf klarzustellen, dass keine Finanzierung durch islamische Staaten oder ausländische Stellen erfolgt – ein gesetzliches Verbot stärkt genau diese Glaubwürdigkeit und schützt sie vor ungewollter Nähe zu geopolitisch motivierten Akteuren.

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.