Gegen missbräuchliche Verwendung von befristeten Mietverträgen
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Mietrechts vorzulegen, die sicherstellt, dass der Abschluss eines befristeten Mietvertrages von der Vermieterschaft nicht dazu missbraucht werden kann, die Mietpartei davon abzuhalten, ihre Rechte gegenüber der Vermi...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.3636
- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Mietrechts vorzulegen, die sicherstellt, dass der Abschluss eines befristeten Mietvertrages von der Vermieterschaft nicht dazu missbraucht werden kann, die Mietpartei davon abzuhalten, ihre Rechte gegenüber der Vermieterschaft wahrzunehmen. Zu diesen Rechten gehören insbesondere die Anfechtung des Anfangsmietzinses, das Recht auf Unterhaltsarbeiten, die Untermiete und die Herabsetzung des Mietzinses.
Befristete Mietverhältnisse, die auf ein legitimes Interesse der Vermieterschaft zurückzuführen sind, sollen weiterhin möglich sein.
Begruendung
Mieterinnen und Mieter, denen befristete Mietverhältnisse aufgezwungen werden, schrecken oft davor zurück, rechtliche Schritte zu unternehmen aus Angst davor, dass ihr Mietvertrag nach Ablauf des befristeten Vertrages nicht erneuert werden könnte.
Auf diese Weise werden Mieterinnen und Mieter nicht nur daran gehindert, einen überhöhten Anfangsmietzins anzufechten, sondern auch davon abgehalten, während eines Mietverhältnisses ihre legitimen Ansprüche geltend zu machen.
Zu den stärksten und häufig ungerechtfertigten Mietzinserhöhungen kommt es bei einem Mieterwechsel nach Renovationsarbeiten - vor allem wenn Wohnungsmangel herrscht.
Um einen massiven Anstieg der Mieten nach Arbeiten zu verhindern, muss dafür gesorgt werden, dass Mieter:innen mit befristeten Verträgen nicht davon abgehalten werden, ihre Rechte einzufordern. Deshalb braucht es zum Schutz von Mieterinnen und Mietern gesetzliche Anpassungen.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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