Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3639
Typ
Motion
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine umfassende Revision des Asyl- und Ausländerrechts vorzulegen, die auf einem grundlegenden Paradigmenwechsel beruht: Die Asylpolitik soll konsequent auf temporären Schutz ausgelegt werden. Mit dem Ziel, den Anreiz für missbräuchliche Gesuche substanziell zu reduzieren, ohne schutzbedürftigen Personen den Zugang zum Asylverfahren zu verwehren. Die Vorlage muss die relevanten Rechtsbereiche – Schutzstatus und Verfahren, Sozialleistungen, Familiennachzug, Vollzug und Rückkehr sowie Migrationsdiplomatie – als kohärentes Gesamtpaket regeln. Als Referenz dienen nachweislich wirksame Massnahmen europäischer Staaten – namentlich Dänemarks, aber auch weiterer Länder mit vergleichbaren Erfahrungen.

Begruendung

Die Schweiz verzeichnete 2025 insgesamt 25'781 Asylgesuche. Dänemark, mit denselben völkerrechtlichen Verpflichtungen und vergleichbarer Wirtschaftskraft, registrierte im gleichen Zeitraum lediglich 1'959 – pro Kopf fast zehnmal weniger. Das war nicht immer so: 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, zählte Dänemark noch 21'316 Gesuche. Seither sind sie im Vergleich zur Schweiz drastisch gesunken – als Folge eines konsequenten Paradigmenwechsels.

Der dortige Rückgang beruht nicht auf einer einzelnen Massnahme, sondern auf einem Paradigmenwechsel: Schutz wird in Dänemark grundsätzlich als temporär verstanden, Integration ist nicht das primäre Ziel, sondern die Rückkehr.  Die Asylpolitik wurde in allen Bereichen darauf ausgerichtet, so entstand eine kohärente Gesamtwirkung. 

Bundesrat und Parlament haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zu Verfahren, Vollzug, Sozialleistungen und Familiennachzug diskutiert. Viele gehen in die richtige Richtung – isolierte Anpassungen bleiben in einem komplexen System aber weitgehend wirkungslos. Es braucht auch in der Schweiz einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Dieser soll nicht auf eine pauschale Einschränkung des Asylrechts abzielen – jede Person hat das Recht, ein Gesuch zu stellen. Das Stellen von missbräuchlichen Gesuchen soll analog Dänemark aber unattraktiv werden und der Vollzug muss viel konsequenter erfolgen.

Als Folge dieses Kurswechsels wird die Zahl der Gesuche sinken – was insbesondere die Kantone und Gemeinden entlastet, die durch die hohe Gesuchszahl personell, finanziell und infrastrukturell an die Grenze kommen. Die umfassende Revision des Asyl- und Ausländerrechts soll insbesondere folgende Bereiche angehen: Schutz konsequent als temporärer Zustand auszugestalten – mit befristeter vorläufiger Aufnahme, regelmässiger Überprüfung des Status und systematischen Aberkennungsverfahren bei Lageverbesserung im Herkunftsland. Ergänzend sind die Listen sicherer Herkunfts- und Drittstaaten auszubauen, Beschwerdefristen auf die zwingenden völkerrechtlichen Vorgaben zu reduzieren und die Mitwirkungspflichten konsequenter durchzusetzen. Beim Familiennachzug sind strenge Voraussetzungen analog Dänemark gesetzlich zu verankern: vollständige Unabhängigkeit von der Sozialhilfe, Sprachkenntnisse auf hohem Niveau und klare Wohnraumstandards. Bei den Sozialleistungen sind Asylsozialhilfe und Sachleistungen schweizweit auf das verfassungsrechtliche Existenzminimum zu vereinheitlichen. Im Bereich Rückkehr und Vollzug sind konsequent zentrale Ausreisezentren zu schaffen, Ausschaffungshaft konsequenter zu nutzen und die Visapolitik als Hebel gegenüber nicht kooperierenden Herkunftsländern einzusetzen.

Bleibt die Schweiz bei den Asylgesuchen und dem Vollzug auf dem heutigen Niveau, gefährdet das die gesellschaftliche Akzeptanz einer offenen Migrationspolitik insgesamt – auch bei der wichtigen Rekrutierung von Fachkräften für unsere Wirtschaft.

Die Schweiz soll ihre Asylpolitik deshalb im Grundsatz auf temporären Schutz ausrichten. Dänemark belegt, dass das im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Bilateralen Verträgen möglich ist.

Dänemark soll der Schweiz als Referenz dienen, nicht als starre Vorgabe. Der Bundesrat soll europäische Erfahrungen breit auswerten – neben Dänemark sollen auch Best-Practice-Modelle anderer europäischer Staaten einfliessen.

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.