Asyl-, Rückkehr- und Vollzugsplan Syrien: Klarheit, Konsequenz und Transparenz
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament nach Annahme dieser Motion schnellstmöglich einen verbindlichen Asyl-, Rückkehr- und Vollzugsplan für Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im Asylbereich vorzulegen.
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.3642
- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament nach Annahme dieser Motion schnellstmöglich einen verbindlichen Asyl-, Rückkehr- und Vollzugsplan für Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit im Asylbereich vorzulegen.
Begruendung
Ein funktionierendes Asylsystem setzt Rechtsklarheit und Konsequenz voraus. Asyl ist an einen Schutzgrund geknüpft. Fällt dieser weg, müssen Entscheide überprüft werden. Gleichzeitig sind rechtskräftige Wegweisungen konsequent zu vollziehen.
In Syrien hat ein Regimewechsel stattgefunden. Die Lage bleibt fragil und ist regional unterschiedlich. Bestehende Asylentscheide müssen überprüft werden, insbesondere bei Personen, deren Schutz allein auf oppositioneller Tätigkeit gegen das frühere Regime beruhte.
Der Bundesrat soll deshalb einen strukturierten, transparenten und rechtssicheren Plan vorlegen:
- Der Plan enthält eine laufend aktualisierte Einschätzung der Sicherheits-, Versorgungs- und Infrastrukturlage in den verschiedenen Regionen Syriens. Zudem sind transparente Kriterien festzulegen, nach denen beurteilt wird, ob die Voraussetzungen für Asyl oder vorläufige Aufnahme weiterhin erfüllt sind.
- Asyl- und Schutzentscheide sind zu überprüfen, wenn sich die massgeblichen Umstände wesentlich geändert haben. Der Fokus darf sich nicht nur auf Fälle mit bereits vollstreckbarer Wegweisung beschränken, sondern muss auch bestehende Schutzgewährungen einbeziehen.
- Rechtskräftige Wegweisungen sind prioritär umzusetzen, insbesondere bei Personen mit schweren Straftaten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für abgewiesene Gesuchsteller ohne Schutzstatus sind klare Vollzugsprioritäten festzulegen.
- Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang. Der Bundesrat prüft und realisiert ein befristetes Sonderprogramm für freiwillige Rückkehr nach Syrien. Dieses umfasst Rückkehrhilfe und Reintegration und erfolgt in Zusammenarbeit mit IOM und DEZA. Die Umsetzung erfolgt schweizweit einheitlich und mit klaren Fristen.
- Der Plan zeigt auf, wie die Beschaffung von Reisedokumenten verbessert, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und internationalen Partnern gestärkt und bestehende Vollzugshindernisse konkret abgebaut werden.
- Der Bundesrat informiert das Parlament regelmässig und transparent über überprüfte Asylentscheide, Widerrufe, freiwillige Rückkehren, vollzogene Wegweisungen sowie über offene Fälle und bestehende Vollzugshindernisse.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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