Entsiegelungsverfahren im digitalen Zeitalter überprüfen
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Bestimmungen über die Siegelung und Entsiegelung von Unterlagen und elektronischen Daten gemäss Artikel 248 der Strafprozessordnung den Anforderungen des digitalen Zeitalters noch entsprechen. Insbesondere...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.3650
- Typ
- Postulat
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Bestimmungen über die Siegelung und Entsiegelung von Unterlagen und elektronischen Daten gemäss Artikel 248 der Strafprozessordnung den Anforderungen des digitalen Zeitalters noch entsprechen.
Insbesondere soll geprüft werden:
- wie sich die Anzahl und Dauer von Entsiegelungsverfahren in den letzten Jahren entwickelt haben;
- welche Auswirkungen Entsiegelungsverfahren auf die Dauer und Effizienz von Strafuntersuchungen haben;
- wie die schweizerische Regelung im Vergleich zu anderen europäischen Rechtsordnungen ausgestaltet ist;
- ob die heutigen Verfahren angesichts der stark zunehmenden Menge elektronischer Daten noch zweckmässig sind;
- welche organisatorischen, technischen oder gesetzlichen Anpassungen geeignet wären, den Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen sicherzustellen und gleichzeitig eine verhältnismässige, wirksame und zeitgerechte Strafverfolgung zu ermöglichen.
Begruendung
Die Siegelung und Entsiegelung von Unterlagen und Datenträgern dient dem Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen und ist ein wichtiger Bestandteil des rechtsstaatlichen Verfahrens.
Die geltenden Bestimmungen der Strafprozessordnung wurden jedoch in einer Zeit konzipiert, in der Strafverfahren überwiegend auf physische Akten und Dokumente ausgerichtet waren. Heute betreffen Durchsuchungen und Beschlagnahmungen regelmässig Smartphones, Computer, E-Mail-Konten, Cloudspeicher und andere digitale Datenträger mit teilweise enormen Datenmengen.
Aus der Praxis wird wiederholt darauf hingewiesen, dass Entsiegelungsverfahren bei grossen digitalen Datenbeständen erhebliche Verfahrensdauern verursachen können und dadurch den Fortgang von Strafuntersuchungen teilweise über längere Zeit.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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