Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3655
Typ
Motion
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung des Asylgesetzes vorzulegen und die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit die Schaffung neuer Asylzentren des Bundes bei Nichtzustimmung (Veto) der betroffenen Standortgemeinden ausgeschlossen wird; davon kann nur abgewichen, wenn gleichzeitig Massnahmen nach Art. 55 Abs. 2 AsylG (Asylnotstand) ergriffen werden.

Begruendung

Die heutige Praxis des Bundes stellt die Gemeinden und die lokale Bevölkerung bei Eröffnung neuer Asylzentren regelmässig vor grosse Herausforderungen. Neue Asylzentren bringen erhebliche Belastungen, Probleme und Unsicherheiten mit sich. Sie wirken sich spürbar auf das tägliche Leben in den betroffenen Gemeinden aus. So stellt das Verhalten einiger Asylsuchender für die Bevölkerung sowie für Familien, Frauen und Kinder eine grosse Belastung dar. Die Polizeiliche Kriminalstatistik spricht eine klare Sprache, was die markant überdurchschnittliche Kriminalitätshäufigkeit von Personen aus dem Asylbereich betrifft, insbesondere bei Diebstählen, Einbrüchen sowie Gewalt- und Sexualdelikten. 

 

Bei der Planung neuer Asylzentren lässt der Bund das erforderliche Fingerspitzengefühl immer wieder vermissen. So zum Beispiel in Kandersteg (BE), wenn einer Bevölkerung von rund 1'300 Personen bis zu 200 Asylbewerber zugewiesen werden. Die lokale Bevölkerung wird meist vor vollendete Tatsachen gestellt. So zum Beispiel in Büren an der Aare (BE). An einer kurzfristig einberufenen Informationsveranstaltung erklärte die Kantonspolizei der Bevölkerung dann, dass eine Verstärkung der Polizeipräsenz erforderlich sei, was offenkundig nicht gerade beruhigend wirkt. Bereits einen Monat nach der Eröffnung des Rückkehrzentrums kam es gemäss Medienberichten zu einem Polizeieinsatz, nachdem sich ein abgelehnter Asylbewerber unerlaubt in der Wohnung einer Frau aufgehalten hatte.

 

Solche Entscheide von oben herab darf es in der direkt-demokratischen Schweiz nicht geben. Dabei geht es auch darum, die Akzeptanz des Asylwesens nicht weiter zu gefährden. Die berechtigten Sicherheitsanliegen und Sorgen der lokalen Bevölkerung müssen ernst genommen werden. Deshalb den betroffenen Standortgemeinden ein Vetorecht gegenüber neuen Bundesasylzentren einzuräumen.

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.