Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3670
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht

Vorstosstext

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

  1. Weshalb wurden nach der abgeschlossenen Sanierung des Rangierbahnhofs weder durch die SBB, noch durch das BAV umfassende Lärmmessungen zur Überprüfung der Prognosen im Lärmmodell durchgeführt?
  2. Ist es korrekt, dass die lärmverursachenden 32 Richtungsgleisbremsen im damaligen Lärmmodell gar nicht oder nicht korrekt erfasst wurden? Falls ja, welchen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat?
  3. Der Bahnhof Muttenz wird gemäss Aussagen des Kantons BL täglich von ca. 12'000 Personen benutzt. Diese benützen entweder den Perron bei Gleis 1 (Züge Richtung Basel) oder den neuen Perron bei Gleis 4 (Züge in Richtung Liestal und in Richtung Rheinfelden). Wie beurteilt der Bundesrat die Situation, dass die wartenden Bahnreisenden auf dem Perron bei Gleis 4 in nur 20m Abstand zu den Richtungsgleisbremsen täglich Lärmspitzen von über 100 dBA ausgesetzt sind und sich die SBB nicht für deren Lärmschutz zuständig fühlen?
  4. Ist der Bundesrat bereit, den SBB und dem BAV eine angemessene aber verbindliche Frist zur Überprüfung und Verbesserung der Lärmsituation aufzuerlegen?

Begruendung

Der Bundesrat schrieb in seiner Antwort auf die Anfrage 25.1057 zum Rangierbahnhof Muttenz Folgendes:

«Die bisherigen Expertenanalysen zeigen, dass die getroffenen Lärmschutzmassnahmen – wie die Errichtung von Lärmschutzwänden, Schallschutzfenstern oder Schalldämmlüftern – die Belastung spürbar reduzieren. Zudem hat sich seither die Anzahl der im Rangierbahnhof in Muttenz rangierten Güterwagen reduziert. Die Bahnanlagen in der Gemeinde Muttenz entsprechen den gesetzlichen Grundlagen.»

Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft hat aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses eigene Lärmmessungen beauftragt. Diese wurden im Februar 2026 durchgeführt. Die Auswertung der Messungen haben ergeben, dass der Immissionsgrenzwert im Messzeitraum beim nächstgelegenen Hochhaus mit Wohnnutzung nachts um 17 Dezibel überschritten wird.

Die Regierung schliesst daraus, dass der Lärm der 32 Richtungsgleisbremsen in der Lärmmodellierung unterschätzt oder nicht berücksichtigt wurde. Vor diesem Hintergrund sei das BAV als zuständige Vollzugsbehörde dazu angehalten, die Messergebnisse vertieft zu prüfen und weitergehende Abklärungen anzuordnen, wie aus dem parlamentarischen Vorstoss hervor geht [1].


 

[1] https://baselland.talus.ch/de/dokumente/geschaeft/33eda2e59ea64a58a4697484259414ed-332

 

 

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Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.