Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3678
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Meinungsumfragen und Studien sind längst fester Bestandteil von politischen Informationsgrundlagen. Sie werden sowohl in der öffentlichen Debatte als auch in politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt und finden zudem Eingang in die Kommunikation verschiedener politischer Akteure.


Gleichzeitig ist bekannt, dass die Wirkung politischer Kommunikation auch von ihrer Darstellung und Struktur abhängt. Erkenntnisse aus Umfragen könnten daher auch für die staatliche Informations- und Kommunikationstätigkeit relevant sein.


Umfrageergebnisse werden zudem nicht nur zur Beschreibung der öffentlichen Meinung verwendet, sondern auch als Argument in politischen Diskussionen herangezogen, etwa zur Einschätzung, wie mit einer Vorlage umzugehen ist, bevor die öffentliche Meinungsbildung vollständig stattgefunden hat.


Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie staatliche Stellen mit solchen Daten und Erkenntnissen umgehen und wie die Abgrenzung zwischen Information, Analyse und Kommunikation mit potenzieller Wirkung gewährleistet wird.

 

Fragen an den Bundesrat

  1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass staatliche Informations- und Abstimmungskommunikation den Grundsätzen der Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Transparenz entspricht?
  2. Werden in der Bundesverwaltung Studien oder Umfragen berücksichtigt, die sich mit der Wirkung politischer Kommunikation befassen? Falls ja, in welchem Rahmen und zu welchem Zweck?
  3. Welche internen Vorgaben bestehen für den Umgang mit Erkenntnissen über die Wirkung politischer Kommunikation in der staatlichen Kommunikationstätigkeit?
  4. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass Umfrageergebnisse im politischen Prozess selbst als Argumente verwendet werden und dadurch den Entscheidungsprozess beeinflussen können?
  5. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass zwischen der Erhebung öffentlicher Meinung und ihrer Verwendung als Entscheidungsgrundlage unterschieden werden sollte? Falls ja, wie wird diese Unterscheidung sichergestellt?
  6. Sieht der Bundesrat Bedarf für zusätzliche Transparenz- oder Leitlinien im Umgang mit Meinungsforschung und Wirkungsanalysen durch staatliche Stellen?

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.