Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3723
Typ
Interpellation
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Mit der Annahme des Klimaschutzgesetzes und dem Inkrafttreten der Innovationsförderung wurde ein kraftvolles Instrument (Programm ITINERO) geschaffen, um die Dekarbonisierung der Wirtschaft über neuartige Technologien und Prozesse voranzubringen (Art. 6 KIG). Rückmeldungen aus der Wirtschaft sowie die geringe Anzahl von finanzierten Projekten lassen jedoch Zweifel zu, dass diese Innovationsförderung seine Wirkung in der Praxis entfalten kann. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von administrativer Komplexität bis zu den hohen Anforderungen im Bereich des Innovationsgrads. 

Begruendung

Der Bundesrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten 

  1. Wie viele Projekte (Anzahl, finanzielles Volumen) wurden bisher ins Programm ITINERO aufgenommen und wie bewertet der Bundesrat diese auch bezüglich ihrer technischen Ausrichtung und innovationsbezogenen Bedeutung generell und bezüglich der berücksichtigten Unternehmen?
  2. Welche Annahmen hat der Bundesrat getroffen bezüglich der künftigen Inanspruchnahme der jährlich verfügbaren Mittel? Wie gedenkt der Bundesrat, die Vergabe der von Parlament und Volk gutgeheissenen 1,2 Mrd. CHF innerhalb der Laufzeit bis 2030 sicherzustellen?
  3. Wie können die Prozesse vereinfacht bzw. angepasst werden, damit das Kreditvolumen ausgeschöpft werden kann, bei Berücksichtigung des technischen Reifegrads (Technology Readiness Level TRL) und der volkswirtschaftlichen Relevanz der Projekte?
  4. Der Einsatz neuer Technologien führt in der Markteinführung über einen längeren Zeitraum zu einer Kostendifferenz im Vergleich zu etablierten Verfahren. Wäre entsprechend zu prüfen, ob auch für solche erhöhten Betriebskosten entsprechende befristete Beiträge ausgeschüttet werden können? Und könnten die Anforderungen an den Innovationsgehalt allenfalls angepasst werden, damit neue Technologien über längere Zeit von einer Förderung profitieren könnten?
  5. Mit der Kürzung des Pilot- und Demonstrationsprogramms (P&D) des Bundesamts für Energie (BFE) im Rahmen des Entlastungspakets 27 entfällt in den nächsten Jahren ein Instrument, um innovative Projekte an den Markt heranzuführen. Wäre es für den Bundesrat bei dieser Ausgangslage notwendig und denkbar, Pilotanlagen auch gestützt auf Art. 6 KIG im Rahmen des Programm ITINERO zuzulassen?
  6. Ein wichtiger Hebel für eine grössere Wirkung der Innovationsförderung ist der Wissenstransfer in weitere Unternehmen und Branchen zur Förderung des breiten Einsatzes neuer Technologien. Unter welchen Bedingungen könnten solche Massnahmen im Rahmen des Programms ITINERO gefördert werden? 
  7. Schliesslich interessiert die Frage, wie der Bundesrat die Wirkung der bisher bewilligten ITINERO-Projekte auf die Erreichung des Ziels von Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 (gemäss At. 5 KIG) der berücksichtigten Unternehmen einschätzt und wie er die Wirkung des Programms ITINERO gesamthaft beurteilt hinsichtlich seines Beitrags zur Erreichung des generellen Netto-Null-Ziels für die Schweiz im Jahre 2050?

 

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.