Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.3726
Typ
Motion
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, welche die Gesamt-Bundesausgaben auf Basis des Budgets 2027 plafoniert. Dabei sind die gebundenen Ausgaben einzubeziehen. Ausgenommen sind Ausgaben für die AHV und die Armee. Wo Mehrausgaben unausweichlich sind, hat der Bundesrat der Bundesversammlung unterjährig Nachtragskredite zu unterbreiten. Die Plafonierung gilt, bis die zusätzlichen 31 Milliarden für die Armee gemäss Vernehmlassungsvorlage vom 6. März 2026 finanziert sind respektive die Bundesversammlung einen anderen Finanzierungsrahmen beschlossen hat.

Begruendung

Die Schweiz steht vor zwei finanzpolitischen Imperativen: 

Die dramatisch verschlechterte Sicherheitslage verlangt rasche und substanzielle Investitionen in die Armee. Gleichzeitig ist der Volkswille zur 13. AHV umzusetzen, was den Bundesbeitrag erheblich belastet.

Beide Prioritäten brauchen Spielraum — doch die naheliegenden Wege sind versperrt. Mehreinnahmen über Steuererhöhungen zu generieren ist mehrheitspolitisch kaum durchsetzbar und angesichts der zunehmenden Entkoppelung der Bundesausgaben vom Wirtschaftswachstum schwer zu begründen. Echtes Sparen - also Ausgabenkürzungen - scheitert regelmässig am politischen Widerstand, wie die Debatte um das EP27 gezeigt hat: Jede Kürzung schafft Verlierer, jeder Verlierer mobilisiert Gegenwehr.

Diese Motion schlägt einen dritten Weg vor: nicht kürzen, sondern einfrieren.

Der entscheidende Unterschied liegt nicht im rechnerischen Ergebnis, sondern in der prozeduralen Logik. Heute braucht es eine parlamentarische Mehrheit, um geplante Mehrausgaben zu reduzieren - der politische Druck liegt beim Sparen. Dies anders als bei der Budgetierung, bei der sich jeweils der tiefere Betrag durchsetzt. Mit einem Ausgabenplafond kehrt sich diese Logik um: Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr erfordern eine primäre Priorisierung innerhalb des Departements und wenn sie nicht vorhersehbar waren und unterjährig anfallen erfordern sie aktiv eine Mehrheit für einen Nachtragskredit. Das neu zu schaffende Gesetz geht als lex specialis insbesondere den gebundenen Ausgaben vor. 

Durch die Ausnahme von Armee und AHV werden zudem explizit Prioritäten gesetzt: Was der Bevölkerung heute am dringlichsten ist — die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit und die Absicherung der Renten — wächst weiter, während der übrige Bundeshaushalt stabil gehalten wird. Der Plafond ist damit kein blindes Sparinstrument, sondern ein Instrument der politischen Priorisierung.

Einfrieren schafft keine Verlierer und erlaubt, die Stärkung und Aufrüstung der Armee unmittelbar an die Hand zu nehmen und somit die sicherheitspolitische Verantwortung wahrzunehmen.

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.