Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.4057
Typ
Motion
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Der Bundesrat wird beauftragt, das Verfahren für den Einigungsversuch nach Artikel 7j der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) näher zu regeln. Er sorgt dafür, dass die versicherte Person klar und umfassend über ihr Recht informiert wird, einen Gegenvorschlag einzureichen und ein Einigungsverfahren einzuleiten, und dass eine kohärente, transparente und einheitliche Beteiligung der versicherten Person gewährleistet ist, ohne dass dadurch das Verfahren verzögert wird. Der Bundesrat konsultiert vor der Umsetzung die zuständigen parlamentarischen Kommissionen.

 

Eine Minderheit (Glarner, Aeschi, de Courten, Graber, Gutjahr, Hess Erich, Thalmann-Bieri) beantragt, die Motion abzulehnen.

Sozialer SchutzGesundheit

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.