Zurückhaltende sowie sachliche Kommunikation des Bundesrates und der zentralen wie dezentralen Verwaltung bei Volksabstimmungen sicherstellen
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen welche die Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit der Information und Kommunikation des Bundes im Vorfeld von Volksabstimmungen verbindlich regeln und durchsetzbar machen; Massnahmen zu ergreifen, um politisch...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.4063
- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Der Bundesrat wird beauftragt,
- Massnahmen zu ergreifen welche die Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Verhältnismässigkeit der Information und Kommunikation des Bundes im Vorfeld von Volksabstimmungen verbindlich regeln und durchsetzbar machen;
- Massnahmen zu ergreifen, um politische Kampagnen und Einflussnahme durch die zentrale und dezentrale Verwaltung des Bundes strikt auf sachliche Informationen zu beschränken;
- Insbesondere ein ausdrückliches Verbot für Kampagnenauftritte mit Interessengruppen und das Verbot der Mobilisierung durch Bundespersonal gesetzlich zu verankern.
- Den im Merkblatt «Grundprinzipien der Information vor Abstimmungen» vom 10.12.2024 festgelegten Prinzipien auf Verordnungs- oder Gesetzesstufe Verbindlichkeit zu geben.
Eine Minderheit der Kommission (Tschopp, Dünki-Bättig, Gianini, Gysin Greta, Kälin, Klopfenstein Broggini, Locher, Masshardt, Schilliger, Schläfli Nina, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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