Sozialwerke sind kein Selbstbedienungsladen für kriminelle Organisationen!
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um den organisierten und grenzüberschreitenden Sozialversicherungsbetrug konsequent zu bekämpfen. ein systematischer Datenabgleich zwischen Sozialversicherungen, Sozialbehörden,...
Amtlicher Inhalt
- Geschaeft
- 26.4074
- Typ
- Motion
- Status
- Eingereicht
Vorstosstext
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, um den organisierten und grenzüberschreitenden Sozialversicherungsbetrug konsequent zu bekämpfen.
- ein systematischer Datenabgleich zwischen Sozialversicherungen, Sozialbehörden, Einwohnerkontrollen, Migrations-, Steuer- und Arbeitsmarktbehörden sowie Strafverfolgungsbehörden
- die gezielte Erkennung von Scheindomizilen, fingierten Arbeitsverhältnissen und Arbeitsunfällen, Mehrfachbezügen sowie wiederkehrenden verdächtigen Verbindungen
- eine koordinierte kantonsübergreifende Strafverfolgung bei organisierten und international vernetzten Täterstrukturen
- die konsequente Rückforderung erschlichener Leistungen und Einziehung deliktisch erworbener Vermögenswerte
- die konsequente Anwendung ausländerrechtlicher Konsequenzen bei rechtskräftig verurteilten ausländischen Tätern
- eine gesamtschweizerische Statistik über Schadenssummen, Deliktsarten, Täterstrukturen und Staatsangehörigkeiten.
Begruendung
Die St. Galler Staatsanwaltschaft warnt ausdrücklich vor international vernetzten Tätergruppen, welche das schweizerische Sozialversicherungssystem gezielt und systematisch ausnutzen.
Mittels fingierter Arbeitsverhältnisse und Arbeitsunfälle, Scheindomizilen und weiteren Täuschungen werden Leistungen aus Unfall-, Invaliden-, Arbeitslosen- und anderen Sozialversicherungen erschlichen. Fälle in St. Gallen und Lausanne zeigen, dass Schäden in Millionenhöhe entstehen.
Besonders stossend ist, dass die Täter organisiert über Kantons- und Landesgrenzen hinweg handeln, während Behörden und Sozialversicherungen in unterschiedlichen Zuständigkeiten und Systemen arbeiten. Genau diese Schnittstellen werden ausgenutzt.
Es darf nicht sein, dass der Datenschutz am Ende die Täter besser schützt als die Beitrags- und Steuerzahler vor organisiertem Betrug. Der Bund muss gemeinsam mit den Kantonen dafür sorgen, dass verdächtige Muster frühzeitig erkannt, Informationen ausgetauscht und Täterstrukturen konsequent verfolgt werden. Unsere Sozialwerke sind für Menschen da, die tatsächlich Hilfe benötigen – und nicht als Geschäftsmodell für kriminelle Organisationen. Wer unsere Sozialkassen systematisch plündert, muss die erschlichenen Leistungen zurückzahlen, strafrechtlich verfolgt werden und bei ausländischen Straftätern mit den vorgesehenen ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.
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