Amtlicher Inhalt

Geschaeft
26.4076
Typ
Postulat
Status
Eingereicht

Vorstosstext

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie sich die Schweiz am Europol Projekt MEDUSA zur Bekämpfung von betäubungsgestützter sexualisierter Gewalt (Drug Facilitated Sexual Abuse, DFSA) beteiligen kann. Dabei soll auch geprüft werden, ob es für die Bekämpfung von DFSA und den damit verbundenen Online-Netzwerken eine stärkere nationale Koordination braucht und wie entsprechende Fälle in der Schweiz besser erfasst werden können. 

Begruendung

Sexualisierte Gewalt ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung und ein gesellschaftliches Sicherheitsproblem. Bei betäubungsgestützter sexualisierter Gewalt setzen Täter Substanzen ein, um Betroffene gezielt wehrlos zu machen oder ihre Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit einzuschränken. 

Dabei handelt es sich nicht um isolierte Einzeltaten. Die Täter stammen häufig aus dem sozialen Umfeld und vernetzen sich über digitale Plattformen und Chatgruppen, tauschen sich über Methoden und die gezielte Betäubung von Frauen aus, teilen Aufnahmen von Taten und geben Hinweise zur Beschaffung und Dosierung von Substanzen. Die Digitalisierung ermöglicht damit neue Formen der Vernetzung, Organisation und Normalisierung sexualisierter Gewalt und stellt die Strafverfolgung vor neue grenzüberschreitende Herausforderungen. 

Mit dem Projekt MEDUSA hat Europol einen Ansatz geschaffen, um diese Entwicklungen gemeinsam und grenzüberschreitend zu bekämpfen. Mehrere europäische Länder arbeiten dabei zusammen, um Täter-Netzwerke zu identifizieren und aufzudecken, Betroffene zu schützen, Erkenntnisse zwischen Strafverfolgungsbehörden auszutauschen und digitale Netzwerke zu analysieren.

Die Schweiz ist bislang nicht am Projekt MEDUSA beteiligt, arbeitet jedoch bereits eng mit Europol zusammen. Seit 2006 besteht ein Kooperationsabkommen, das unter anderem den Austausch strategischer und operativer Informationen ermöglicht. Gleichzeitig sind auch in der Schweiz Fälle von betäubungsgestützter sexualisierter Gewalt bekannt. Das tatsächliche Ausmass lässt sich jedoch kaum beurteilen, da entsprechende Fälle nicht systematisch erfasst werden. Es ist zudem zu klären, ob die bestehenden Ermittlungsstrukturen und die internationale Zusammenarbeit ausreichen. 

Wenn Täter digital und grenzüberschreitend agieren, muss auch die Strafverfolgung grenzüberschreitend und vernetzt handeln.

Quelle: Parlament.ch Curia Vista, automatisch importiert.