Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
Ist die Vollverschleierung Ausdruck mangelnder Integration, können die Behörden die Erteilung der Aufent haltsund der Niederlassungsbewilligung wie auch die Einbür gerung verweigern. Das ist nach schweize rischem Recht eine Nötigung. - - - Die Initiative verlangt ein Verbot der...
Abstimmung vom 2021-03-07
Inhalt
Ist die Vollverschleierung Ausdruck mangelnder Integration, können die Behörden die Erteilung der Aufent haltsund der Niederlassungsbewilligung wie auch die Einbür gerung verweigern.
Das ist nach schweize rischem Recht eine Nötigung. - - - Die Initiative verlangt ein Verbot der Gesichtsverhüllung an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind: auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Amtsstellen, Fussballstadien, Restaurants, Läden oder auch in der freien Natur.
Zusätzlich zum Straftatbestand der Nötigung will die Initiative in der Verfassung verankern, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
Die Initiative legt die Ausnahmen vom Gesichtsverhül lungsverbot abschliessend fest: Verhüllen darf man sich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten, wenn es der Sicherheit oder der Gesundheit dient (z. B .
Weitere Ausnahmen, etwa für verhüllte Touristinnen, erlaubt die Initiative nicht. - Verhüllung kann Folgen haben Initiative verlangt schweizweites Verbot Ausnahmen Unsere Initiative dreht sich um zentrale Fragen des Zusam menlebens: Wollen wir in der Schweiz Gesichtsverhüllung zulassen, welche die Unterdrückung der Frau symbolisiert? Lassen wir Chaoten gewähren, die ihr Gesicht verhüllen, um andere zu attackieren? Wir sagen: Nein! Die Erfahrun gen aus dem Tessin und dem Ausland beweisen, dass sich Verhüllungsverbote im öffentlichen Raum bestens bewährt haben.
Gerade viele arabische Touristinnen würden sich freuen, sich bei uns ihrer «Stoffgefängnisse» entledigen zu dürfen! - - In aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gilt: Freie Menschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen.
Gesichtsverhüllung im öffentli chen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenle ben: Unsere Werte werden mit Füssen getreten, wenn sich Frauen in unserer Gesellschaft nicht mehr als Individuen zu erkennen geben dürfen. - - Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementa rer Gleichberechtigung.
Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme grosser Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu ent fliehen.
Im Detail
Der Bundesrat und das eid genössische Parlament sprachen sich immer gegen ein schweiz weites Verbot aus.
Auf kantonaler Ebene haben St. G allen und Tessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt.
In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen. - - Die Volksinitia tive «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf.
Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugäng lich sind: beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur.
Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.
Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen. - Bundesrat und Parlament geht die I nitiative z u weit.
Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist.
Ausg angslage Die Vorlage Indirekter G egenvorschla g In Kürz e Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» annehmen? Ne in Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.
Ein schweiz weites Verbot beschneidet die Rechte der Kantone, schadet dem T ourismus und hil ft den betrof fenen Frauen nicht.
Die Initiative richte sich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. verhuellungsverbot.ch 77 Ja 113 Nein 7 Enthaltungen 7 Ja 36 Nein 2 Enthaltungen Abstimmungsfrage Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat Bundesgesetz über elektro nische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) - Argumente
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament haben sich in den vergangenen Jahren immer gegen ein solches ausgesprochen. Sie können dabei auch das Tragen von Kleidungsstücken verbieten, die das Gesicht verhüllen (z. B . Andere Kantone wie Zürich, Schwyz oder Glarus haben sich gegen ein Gesichtsverhüllungs verbot entschieden. In 15 Kantonen gilt bei Kundgebungen oder Sportanlässen ein Vermummungsverbot. - - Heute sind K antone zuständig Kantone mit Verhüllungsverbot Kantone mit Vermummungsverbot bei Kundgebungen und/oder Sportanlässen Kantone ohne eine spezifische Regelung Verhüllungsverbot in Kantonen BS FR VD GE BE VS NE GR GL UR TI OW NW SG AI SZ ZG AG BL SO JU ZH SH TG AR LU Eine Verhüllung des Gesichts kann bereits heute Folgen haben. Ist die Vollverschleierung Ausdruck mangelnder Integration, können die Behörden die Erteilung der Aufent haltsund der Niederlassungsbewilligung wie auch die Einbür gerung verweigern. Das ist nach schweize rischem Recht eine Nötigung. - - - Die Initiative verlangt ein Verbot der Gesichtsverhüllung an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind: auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Amtsstellen, Fussballstadien, Restaurants, Läden oder auch in der freien Natur. Zusätzlich zum Straftatbestand der Nötigung will die Initiative in der Verfassung verankern, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Die Initiative legt die Ausnahmen vom Gesichtsverhül lungsverbot abschliessend fest: Verhüllen darf man sich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten, wenn es der Sicherheit oder der Gesundheit dient (z. B . Weitere Ausnahmen, etwa für verhüllte Touristinnen, erlaubt die Initiative nicht. - Verhüllung kann Folgen haben Initiative verlangt schweizweites Verbot Ausnahmen Indirekter Gegenvorschlag Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, weil ihnen die Initiative zu weit geht. Mit dem Gegenvorschlag wollen sie gezielt eine Lücke im Bundesrecht schliessen: Personen sollen Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Das geschieht mit punktuel len Gesetzesänderungen in den Bereichen Integration, Gleich stellung und Entwicklungszusammenarbeit. Diese Änderungen ermöglichen dem Bund, spezifische Förderprogramme zu unter stützen und dadurch zur Gleichstellung der Geschlechter beizu tragen.
Initiativkomitee
Ist die Vollverschleierung Ausdruck mangelnder Integration, können die Behörden die Erteilung der Aufent haltsund der Niederlassungsbewilligung wie auch die Einbür gerung verweigern. Das ist nach schweize rischem Recht eine Nötigung. - - - Die Initiative verlangt ein Verbot der Gesichtsverhüllung an allen Orten, die öffentlich zugänglich sind: auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Amtsstellen, Fussballstadien, Restaurants, Läden oder auch in der freien Natur. Zusätzlich zum Straftatbestand der Nötigung will die Initiative in der Verfassung verankern, dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Die Initiative legt die Ausnahmen vom Gesichtsverhül lungsverbot abschliessend fest: Verhüllen darf man sich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten, wenn es der Sicherheit oder der Gesundheit dient (z. B . Weitere Ausnahmen, etwa für verhüllte Touristinnen, erlaubt die Initiative nicht. - Verhüllung kann Folgen haben Initiative verlangt schweizweites Verbot Ausnahmen Unsere Initiative dreht sich um zentrale Fragen des Zusam menlebens: Wollen wir in der Schweiz Gesichtsverhüllung zulassen, welche die Unterdrückung der Frau symbolisiert? Lassen wir Chaoten gewähren, die ihr Gesicht verhüllen, um andere zu attackieren? Wir sagen: Nein! Die Erfahrun gen aus dem Tessin und dem Ausland beweisen, dass sich Verhüllungsverbote im öffentlichen Raum bestens bewährt haben. Gerade viele arabische Touristinnen würden sich freuen, sich bei uns ihrer «Stoffgefängnisse» entledigen zu dürfen! - - In aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gilt: Freie Menschen – Frauen und Männer – blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Gesichtsverhüllung im öffentli chen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenle ben: Unsere Werte werden mit Füssen getreten, wenn sich Frauen in unserer Gesellschaft nicht mehr als Individuen zu erkennen geben dürfen. - - Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementa rer Gleichberechtigung. Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme grosser Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu ent fliehen. Ein Verhüllungsverbot spöttisch als «Kleidervorschrift» abzutun, ist ein Hohn gegenüber allen Frauen, die unter den Auswüchsen eines radikalen Islams leiden. - - Unsere Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafft Rechtssicherheit: Die Sicherheitsorgane erhalten Rückenwind und den Auftrag, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen. September 2017 eingereichten Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot» ist gül tig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. - Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 10a Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen, die öffentlich zugänglich sind oder an denen grundsätzlich von jedermann beanspruch bare Dienstleistungen angeboten werden; das Verbot gilt nicht für Sakralstätten. - Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu ver hüllen. - Das Gesetz sieht Ausnahmen vor.
Unterlagen
Endresultat ANGENOMMEN
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
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