Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
Änderung des Zivildienstgesetzes Wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, hat die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Seither belegen die Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt dadurch, dass sie bereit sind, im Zivildienst 1,5-mal so viele Diensttage zu...