Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)
Zweite und dritte Vorlage: AHV 21 Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches AHV-Alter von 65 Jahren eingeführt. Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erh...
Abstimmung vom 2022-09-25
Inhalt
Zweite und dritte Vorlage: AHV 21 Mit der Reform AHV 21 wird für Mann und Frau ein einheitliches AHV-Alter von 65 Jahren eingeführt.
Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt.
Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, steigt das Referenzalter der Frauen erstmals am 1.
Beim zweiten Schritt sind es die Frauen des Jahrgangs 1962; für sie beträgt das Referenzalter 64 Jahre und sechs Monate, für Jahrgang 1963 anschliessend 64 Jahre und neun Monate und ab Jahrgang 1964 schliesslich 65 Jahre.
Die Erhöhung des AHV-Alters kann für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, einen Einschnitt in die Lebensplanung bedeuten.
Diese kommen den Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zugute, wenn die Reform Anfang 2024 in Kraft tritt.
Einheitliches AHV-Alter 65 für Frau und Mann Schrittweise Erhöhung des Referenzalters der Frauen Ausgleichsmassnahmen federn höheres AHV-Alter ab Schrittweise Erhöhung des Referenzalters für die Frauen Annahme: Inkrafttreten der Reform Anfang 2024, Erhöhung ab 2025 Jahrgang: bis 1960 ab 1964 1961 1962 1963 Referenzalter: 64 Jahre + 3 Monate + 3 Monate + 3 Monate + 3 Monate 65 Jahre Zweite und dritte Vorlage: AHV 21 Wer heute nach dem AHV-Alter weiterarbeitet und Beiträge bezahlt, kann damit seine AHV-Rente nicht verbessern.
Neu werden unter bestimmten Bedingungen die zusätzlichen Beiträge bei der Berechnung der Rente berücksichtigt, wenn die Maximalrente von 2390 Franken (Ehepaare: 3585 Fr.) noch nicht erreicht ist.
Im Detail
Mit dem Bundesbeschluss wird die Verfassung geändert, weshalb zwingend darüber abgestimmt werden muss.
Über das Bundesgesetz mit den Leistungsanpassungen stimmen wir ab, weil dagegen das Referendum ergriffen wurde; die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage sind insbesondere gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters.
Für die Annahme des Bundesgesetzes braucht es allein das Volksmehr. 2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten eine AHV-Rente.
Die Renten sind aber nicht mehr gesichert, weil die Ausgaben der AHV stärker steigen als ihre Einnahmen.
Erstens erreichen geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter; die Zahl der Pensionierten, die AHV beziehen, nimmt schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen.
Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten immer länger ausbezahlt werden.
So werden in ein paar Jahren die Einnahmen nicht mehr ausreichen, um alle AHV-Renten zu decken.
In den nächsten zehn Jahren hat die AHV einen Finanzierungsbedarf von rund 18,5 Milliarden Franken .
In den letzten 25 Jahren sind alle Versuche gescheitert, die AHV zu reformieren und ihre finanziellen Probleme auf längere Sicht zu beseitigen.
Danach wurden mehrere Vorlagen entweder bereits vom Parlament oder dann in einer Volksabstimmung abgelehnt.
Mit ihr wurden die Lohnbeiträge für die AHV und der Beitrag des Bundes an die AHV angehoben.
Die STAF-Vorlage hat bewirkt, dass die AHV seit 2020 pro Jahr rund 2 Milliarden Franken zusätzlich erhält.
Dieses bildet die Bezugsgrösse für die flexible Pensionierung und wird deshalb neu als Referenzalter bezeichnet: Wer mit 65 die Rente bezieht, erhält diese ohne Abzüge oder Zuschläge ausbezahlt.
Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, steigt das Referenzalter der Frauen erstmals am 1.
Beim zweiten Schritt sind es die Frauen des Jahrgangs 1962; für sie beträgt das Referenzalter 64 Jahre und sechs Monate, für Jahrgang 1963 anschliessend 64 Jahre und neun Monate und ab Jahrgang 1964 schliesslich 65 Jahre.
Die Erhöhung des AHV-Alters kann für Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, einen Einschnitt in die Lebensplanung bedeuten.
Diese kommen den Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zugute, wenn die Reform Anfang 2024 in Kraft tritt.
Einheitliches AHV-Alter 65 für Frau und Mann Schrittweise Erhöhung des Referenzalters der Frauen Ausgleichsmassnahmen federn höheres AHV-Alter ab Schrittweise Erhöhung des Referenzalters für die Frauen Annahme: Inkrafttreten der Reform Anfang 2024, Erhöhung ab 2025 Jahrgang: bis 1960 ab 1964 1961 1962 1963 Referenzalter: 64 Jahre + 3 Monate + 3 Monate + 3 Monate + 3 Monate 65 Jahre Die erste Ausgleichsmassnahme kommt denjenigen Frauen zugute, die ihre AHV-Rente vor dem Referenzalter beziehen.
Bei einem Vorbezug wird die AHV-Rente gekürzt, weil sie länger ausbezahlt wird. AHV 21 weicht bei den Frauen mit Jahrgang 1961 bis 1969 von der normalen Kürzung ab: Ihre AHV-Renten werden weniger stark gekürzt, und zwar lebenslang.
Die Kürzung ist umso geringer, je tiefer das durchschnittliche Einkommen vor der Pensionierung war.
Ab Jahrgang 1970 gilt dann die gleiche Regelung wie für die Männer: Vorbezug frühestens ab 63 Jahren und normale Kürzung der AHV-Rente.
Die zweite Ausgleichsmassnahme betrifft diejenigen Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die ihre Rente nicht vorbeziehen: Sie erhalten einen Rentenzuschlag.
Dieser Zuschlag ist bei tieferen Einkommen grösser als bei höheren Einkommen; er wird nach Jahrgang abgestuft und beträgt zwischen 12.50 und 160 Franken pro Monat.
Er kann nicht dazu führen, dass ein allfälliger Anspruch auf Ergänzungsleistungen verloren geht oder gekürzt wird.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus den folgenden Gründen: Die Verrechnungssteuer auf Obligationen schadet der Schweiz, weil sie kompliziert und aufwendig ist. In der Schweiz hat der Wert der neu ausgegebenen Obligationen seit 2010 um rund 20 Prozent abgenommen. Die Schweiz hat trotz langer Tradition und grossem Knowhow im Finanzsektor einen wenig entwickelten Obligationenmarkt. Mit der Vorlage wird diese verpasste Chance endlich ergriffen und die Schweiz gewinnt an Standortattraktivität. Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf dem Handel mit inländischen Obligationen kann Vermögen in die Schweiz zurückbringen. Die OECD-Steuerreform kommt: Rund 140 Staaten haben beschlossen, eine Mindeststeuer für grosse Unternehmen einzuführen. Mehr Steuereinnahmen und Arbeitsplätze Positive Impulse für die Wirtschaft Handel mit Wertpapieren steigern Dringend und wichtig Mit der Reform wird die Verrechnungssteuer nur dort abgeschafft, wo die Steuer unter dem Strich eher schädlich als nützlich ist. Mit der Teilabschaffung vereinfachen sich die administrativen Abläufe für Unternehmen sowie für Bund, Kantone und Gemeinden. Auch für Anlegerinnen und Anleger reduziert sich der administrative Aufwand, weil sie nicht mehr das komplizierte Rückerstattungsverfahren durchlaufen müssen. Bund, Kantone und Gemeinden können darum unter Umständen ihre Obligationen zu tieferen Zinsen anbieten. Steigt das Zinsniveau, dürften diese Einsparungen dank der Reform beim Staat höher ausfallen. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer anzunehmen.
Referendumskomitee
Debatte Parlament Im Parlament wurde die Reform intensiv diskutiert, insbesondere die Zusatzfinanzierung der AHV sowie die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Ausgleichsmassnahmen. Unbestritten waren die Dringlichkeit sowie die Ziele der Reform: Die Finanzierung der AHV muss gewährleistet, die Renten müssen gesichert und die Leistungen erhalten werden. Dass die AHV dringend auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen ist, war im Grundsatz nicht bestritten. Der Bundesrat hatte dem Parlament beantragt, den Mehrwertsteuersatz um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Keine Mehrheit fanden auch Vorschläge, der AHV das Geld zu geben, das die Schweizerische Nationalbank mit Negativzinsen verdient. Die Befürworter argumentierten, mit den Negativzinsen werde der Bevölkerung Geld weggenommen. Für die Gegnerinnen und Gegner wäre das ein unzulässiger Eingriff in die Unabhängigkeit der Nationalbank gewesen. Kontrovers wurde die Vereinheitlichung des Rentenalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre diskutiert. Für die Mehrheit der Parlamentsmitglieder war dieser Schritt hingegen als Beitrag zur Sanierung der AHV-Finanzen angebracht. Zusatzfinanzierung: Erhöhung der Mehrwertsteuer Zusatzfinanzierung: Gewinne der Nationalbank Einheitliches Rentenalter Zweite und dritte Vorlage: AHV 21 Argumente Argumente Argumente Debatte Debatte Parlament Debatte Parlament Umstritten war auch der Vorschlag des Bundesrats, dass Frauen und Männer die AHV-Rente drei statt nur zwei Jahre vor dem AHV-Alter beziehen können. So hätten sich die Frauen weiterhin mit 62 frühzeitig pensionieren lassen können und die Männer ein Jahr früher als heute. Eine grosse Mehrheit des Parlaments war dafür, die Erhöhung des Frauenrentenalters mit Ausgleichsmassnahmen abzufedern.
Unterlagen
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Endresultat ANGENOMMEN
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
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