Abstimmung vom 2022-09-25

Bundesrat / Parlament offen
Referendumskomitee offen
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Inhalt

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent.

In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben.

Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden.

Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg.

Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren.

Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuer hinterziehung zur Folge haben wird.

Für Privatpersonen, die im Ausland wohnen, sowie für Unternehmen ist die Rückforderung kompliziert.

Im Detail

Wer eine Obligation erwirbt und damit Geld ausleiht, erhält als Gegenleistung in der Regel einen Zins.

Auf diesem Zins aus inländischen Obligationen erhebt der Bund die Verrechnungssteuer von 35 Prozent.

Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten die Verrechnungssteuer automatisch zurück, wenn sie den Zins in der Steuererklärung korrekt angeben.

Die Verrechnungssteuer Die Abwicklung der Verrechnungssteuer ist für die Anlegerinnen und Anleger, für die Unternehmen sowie für Bund, Kantone und Gemeinden mit Aufwand verbunden.

Für Privatpersonen, die im Ausland wohnen, sowie für Unternehmen ist die Rückforderung kompliziert.

Wird dieses aus dem Ausland gestellt, erhalten sie die Verrechnungssteuer darüber hinaus aus rechtlichen Gründen je nach Konstellation nur teilweise oder gar nicht zurück.

Wegen der Verrechnungssteuer sind Schweizer Obligationen darum insbesondere für Anlegerinnen und Anleger aus dem Ausland unattraktiv.

Eine Reihe von Ländern kennt keine vergleichbare Steuer oder die erhobene Steuer ist tiefer.

Darum kann nicht sichergestellt werden, dass alle Zinseinnahmen tatsächlich versteuert werden.

So war 2020 der Wert der neu ausgegebenen Obligationen im Vergleich zum Jahr 2010 um rund 20 Prozent tiefer.

Die Schweiz kann mit dem Ausland nicht mithalten: Gemessen an ihrer Wirtschaftskraft geben die Finanzplätze in Singapur, in Südkorea, in den USA und im Vereinigten Königreich deutlich mehr Obligationen aus als die Schweiz.

Wer neu ausgegebene Schweizer Obligationen erwirbt oder in Fonds mit Obligationen investiert, soll auf den Zinsen keine Verrechnungssteuer mehr bezahlen müssen.

Bei bestehenden Obligationen sollen die Zinsen weiterhin mit der Verrechnungssteuer belastet werden.

Für juristische Personen wie beispielsweise Aktiengesellschaften und für ausländische Anlegerinnen und Anleger wird auch die Verrechnungssteuer auf Zinsen auf Bankkonten aufgehoben.

Bei diesen können die Buchführungspflicht oder der automatische Informationsaustausch bereits heute sicherstellen, dass die Zinseinkünfte korrekt versteuert werden.

Für Privatpersonen, die in der Schweiz wohnen, wird die Verrechnungssteuer wie bisher erhoben.

Weiter soll die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und gewisse andere Wertpapiere aufgehoben werden.

Sie beträgt 1,5 Promille für inländische Wertpapiere und 3 Promille für ausländische Wertpapiere.

Die beiden anderen Stempelabgaben – die Emissionsabgabe und die Versicherungsabgabe – sind nicht betroffen.

Das Parlament hat zudem Massnahmen beschlossen, die ausschliessen sollen, dass die Verrechnungssteuer auf Dividenden zu Unrecht oder doppelt zurückerstattet wird.

Weiter werden die Strafbestimmungen des Verrechnungssteuergesetzes und des Stempelabgabengesetzes modernisiert und einzelne Verfahrensbestimmungen angepasst sowie Erleichterungen bei Formmängeln geschaffen. 3 Dies betrifft ausländische Geldmarktfonds mit beschränkter Restlaufzeit und Beteiligungen von mindestens 10 Prozent. 4 Beispielsweise bei Ersatzzahlungen nach einem Aktienverkauf.

Was sieht das Gesetz vor? Bei Schweizer Obligationen Bei Bankkonten Bei der Umsatzabgabe Doppelte Rückerstattungen vermeiden Weitere Änderungen Der Bundesrat rechnet damit, dass viele Unternehmen Geld wieder in der Schweiz aufnehmen, sobald die Massnahmen in Kraft sind.

Diese zusätzliche Wertschöpfung führt zu mehr Steuereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden.

Im günstigsten Fall könnte sich die Reform deshalb bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren.

Erklärvideo

Empfehlungen und Argumente

Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus den folgenden Gründen: Die Verrechnungssteuer auf Obligationen schadet der Schweiz, weil sie kompliziert und aufwendig ist. In der Schweiz hat der Wert der neu ausgegebenen Obligationen seit 2010 um rund 20 Prozent abgenommen. Die Schweiz hat trotz langer Tradition und grossem Knowhow im Finanzsektor einen wenig entwickelten Obligationenmarkt. Mit der Vorlage wird diese verpasste Chance endlich ergriffen und die Schweiz gewinnt an Standortattraktivität. Die Abschaffung der Umsatzabgabe auf dem Handel mit inländischen Obligationen kann Vermögen in die Schweiz zurückbringen. Die OECD-Steuerreform kommt: Rund 140 Staaten haben beschlossen, eine Mindeststeuer für grosse Unternehmen einzuführen. Mehr Steuereinnahmen und Arbeitsplätze Positive Impulse für die Wirtschaft Handel mit Wertpapieren steigern Dringend und wichtig Mit der Reform wird die Verrechnungssteuer nur dort abgeschafft, wo die Steuer unter dem Strich eher schädlich als nützlich ist. Mit der Teilabschaffung vereinfachen sich die administrativen Abläufe für Unternehmen sowie für Bund, Kantone und Gemeinden. Auch für Anlegerinnen und Anleger reduziert sich der administrative Aufwand, weil sie nicht mehr das komplizierte Rückerstattungsverfahren durchlaufen müssen. Bund, Kantone und Gemeinden können darum unter Umständen ihre Obligationen zu tieferen Zinsen anbieten. Steigt das Zinsniveau, dürften diese Einsparungen dank der Reform beim Staat höher ausfallen. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer anzunehmen.

Referendumskomitee

Gleichzeitig fördert die Abschaffung die Steuerkriminalität von Grossanlegern und Oligarchen. Anfang Jahr hat sich bei der Stempelsteuer-Abstimmung eine klare Mehrheit gegen neue Sonderrechte für Grosskonzerne ausgesprochen. Eine ähnliche Vorlage kommt nun zur Abstimmung: Rund 200 Konzerne werden bei der Kapitalbeschaffung privilegiert. KMU profitieren nicht. Während die Verrechnungssteuer für die Stimmberechtigten bestehen bleibt, wird sie für Obligationen-Grossanleger und Oligarchen abgeschafft. Kein Respekt vor Volksentscheid Normale Sparer werden benachteiligt Nur Konzerne profitieren Anteil Konzerne, die profitieren Anteil KMU, die leer ausgehen Ausschliesslich 0,03 % aller Unternehmen erhalten neue Sonderrechte 599'600 KMU gehen leer aus, weil sie sich nicht via Obligationen finanzieren Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Referendumskomitee. Der Bund schreibt: «Die Verrechnungssteuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung». Wer die entsprechenden Kapitalerträge korrekt versteuert, erhält die Verrechnungssteuer zurückerstattet. Bei einer Abschaffung entfällt für Grossanleger der Anreiz, bei den Steuern nicht zu betrügen. Bei einem normalen Zinsniveau steigen die Ausfälle gemäss Bund auf jährlich 600 bis 800 Millionen Franken. Darum empfiehlt das Referendumskomitee: Nein verrechnungssteuer-vorlage-nein.ch Steuerkriminalität wird gefördert Mindestens 480 Millionen gehen ins Ausland Empfehlung des Referendumskomitees Wohin geht das Geld? Quelle: Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Werte bei normalem Zinsniveau 1000200300400500Mio. CHF Mindestens 480 Mio. CHF gehen direkt an ausländische Anleger.

Unterlagen

Endresultat ABGELEHNT

Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.

Resultat Stände
13/23
Resultat Stimmen
52%
1'316'230 Ja / 1'426'457 Nein
Stimmbeteiligung 51.7%

Resultate

26 Kantone

Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.