Abstimmung vom 2023-06-18

Bundesrat / Parlament offen
Initiativkomitee offen
Diskussion Kommentare

Inhalt

Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 % Steuern bezahlen sollen.

Bezahlt eine Unternehmensgruppe in einem Land weniger Steuern, so kann sie künftig von anderen Ländern besteuert werden, bis die 15 % erreicht sind.

Ausgangslage Bundesrat und Parlament wollen für grosse international tätige Unternehmensgruppen die Mindestbesteuerung einführen können.

Erhebt die Schweiz keine Ergänzungssteuer, können andere Staaten die Differenz zu den 15 % einziehen.

Für das erste Jahr werden die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt. 75 % der Einnahmen sollen an die Kantone, 25 % an den Bund gehen.

Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen darum auch zu deren Förderung eingesetzt werden, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern.

Damit wollen sie stabile Rahmenbedingungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichern.

Die Vorlage schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Schweiz die Besteuerung im Marktstaat (Säule 1) einführen kann.

Im Detail

Sie sind ein wichtiger Pfeiler unserer Volkswirtschaft: Jede vierte angestellte Person arbeitet für eine dieser Unternehmensgruppen.

Diese schätzen die attraktiven Rahmenbedingungen in der Schweiz und tragen erheblich zu den Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden bei.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Gruppe der 20 wichtigsten Industrieund Schwellenländer (G20) wollen die Regeln zur Besteuerung von grossen Unternehmensgruppen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft anpassen.

Es geht gemäss Schätzung der OECD um die rund 100 grössten und profitabelsten Unternehmensgruppen der Welt.

Sie sollen neu auch dort besteuert werden, wo sie ihre Waren verkaufen oder ihre Dienstleistungen erbringen.

Damit soll Rechtssicherheit geschaffen und es sollen nationale Alleingänge verhindert werden.

Welche Länder das Übereinkommen unterzeichnen werden und wann dies geschieht, ist noch offen.

Mindestbesteuerung (Säule 2): Sie betrifft Unternehmensgruppen mit Unternehmen in mehr als einem Land und mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro.

Diese Unternehmensgruppen sollen neu in jedem Land mindestens 15 Prozent Steuern auf ihrem Gewinn bezahlen.

Der Gewinn wird nach international einheitlichen Regeln ermittelt; diese unterscheiden sich von den bestehenden Regeln der einzelnen Staaten, so auch der Schweiz.

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Dezember 2022 darauf geeinigt, dass sie diesen Teil des OECD/ G20-Projekts umsetzen wollen.

Oktober 2021 ( oecd.org > Topics > Tax > Base erosion and profit shifting > BEPS Actions > Tax Challenges Arising from Digitalisation > Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy – 8 October 2021).

Bundesrat und Parlament wollen mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ermöglichen, dass die neuen Besteuerungsregeln für grosse Unternehmensgruppen auch in der Schweiz umgesetzt werden können.

Damit wollen sie stabile Rahmenbedingungen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sichern.

Die Vorlage schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Schweiz die Besteuerung im Marktstaat (Säule 1) einführen kann.

Bundesrat und Parlament haben noch nicht entschieden, ob die Schweiz sich einem künftigen internationalen Übereinkommen anschliessen und die Besteuerung im Marktstaat umsetzen soll.

Die Mindestbesteuerung (Säule 2) wollen Bundesrat und Parlament bereits 2024 einführen können.

Damit wird sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmensgruppen die zusätzliche Steuer in der Schweiz zahlen.

Eine Übergangsbestimmung in der Verfassung gibt dem Bundesrat das Recht, mit einer Verordnung eine Ergänzungssteuer einzuführen.

Die Bestimmung verpflichtet ihn aber auch, dem Parlament innerhalb von sechs Jahren einen Gesetzesentwurf vorzulegen, um diese Verordnung abzulösen.

Die Übergangsbestimmung für die Umsetzung der Mindestbesteuerung macht dem Bundesrat für die Verordnung unter anderem folgende Vorgaben: – Um die Differenz zwischen einer tieferen Steuerbelastung und dem Mindeststeuersatz von 15 % auszugleichen, erhebt der Bund eine Ergänzungssteuer. – Die Kantone erhalten 75 % der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer, der Bund bekommt 25 %.

Ziele der Vorlage Voraussetzung für die Umsetzung der Säule 1 Umsetzung der Säule 2 Ergänzungssteuer Vorgaben für die Verordnung Nur grosse international tätige Unternehmensgruppen unterliegen der Ergänzungssteuer.

Laut einer Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) sind in der Schweiz wenige Hundert inländische sowie wenige Tausend ausländische Unternehmensgruppen direkt von der OECD/G20-Reform betroffen.

Die allermeisten Unternehmen in der Schweiz sind von der Reform nicht betroffen und werden wie bisher besteuert. 3 Botschaft des Bundesrates vom 22.

Erklärvideo

Empfehlungen und Argumente

Bundesrat und Parlament

Grosse international tätige Unternehmensgruppen werden die zusätzliche Steuer in der Schweiz anstatt im Ausland abliefern. Die Kantone profitieren von den Einnahmen entweder über die Ergänzungssteuer oder durch den Finanzausgleich. Die Schweiz sichert mit der Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Mindestbesteuerung international stabile Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und schützt Unternehmen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland. Da die betroffenen Unternehmensgruppen die Steuer ohnehin entrichten müssen, wird mit der Ergänzungssteuer sichergestellt, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben. Die Umsetzung der international vereinbarten Mindestbesteuerung wird im Grundsatz von allen Fraktionen im Parlament mitgetragen. Die Verteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden basiert auf einem Kompromiss, den Vertreterinnen und Vertreter dieser Gemeinwesen ausgehandelt haben. Mit dem gewählten Verteilschlüssel können die zusätzlichen Einnahmen vor allem dort eingesetzt werden, wo die zusätzliche Steuerbelastung die Standortattraktivität am stärksten beeinträchtigt. Vom Erhalt der Standortattraktivität, der Steuereinnahmen und der Arbeitsplätze profitiert die ganze Schweiz. Über den nationalen Finanzausgleich ist sichergestellt, dass alle Kantone von den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer profitieren. Je höher der Kantonsanteil an diesen Einnahmen ist, desto mehr Geld fliesst mit dem Finanzausgleich den Kantonen zu.

Initiativkomitee

Grosse international tätige Unternehmensgruppen werden die zusätzliche Steuer in der Schweiz anstatt im Ausland abliefern. Die Kantone profitieren von den Einnahmen entweder über die Ergänzungssteuer oder durch den Finanzausgleich. Die Schweiz sichert mit der Umsetzung des OECD/G20- Projekts zur Mindestbesteuerung international stabile Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und schützt Unternehmen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland. Da die betroffenen Unternehmensgruppen die Steuer ohnehin entrichten müssen, wird mit der Ergänzungssteuer sichergestellt, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben. Die Umsetzung der international vereinbarten Mindestbesteuerung wird im Grundsatz von allen Fraktionen im Parlament mitgetragen. Die Verteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden basiert auf einem Kompromiss, den Vertreterinnen und Vertreter dieser Gemeinwesen ausgehandelt haben. Mit dem gewählten Verteilschlüssel können die zusätzlichen Einnahmen vor allem dort eingesetzt werden, wo die zusätzliche Steuerbelastung die Standortattraktivität am stärksten beeinträchtigt. Vom Erhalt der Standortattraktivität, der Steuereinnahmen und der Arbeitsplätze profitiert die ganze Schweiz. Über den nationalen Finanzausgleich ist sichergestellt, dass alle Kantone von den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer profitieren. Je höher der Kantonsanteil an diesen Einnahmen ist, desto mehr Geld fliesst mit dem Finanzausgleich den Kantonen zu. Dank der Verfassungsänderung kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer bereits 2024 mit einer Verordnung einführen. Er wird die Verordnung in Kraft setzen, wenn andere Staaten die Mindestbesteuerung auch einführen.

Unterlagen

Endresultat ANGENOMMEN

Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.

Resultat Stände
23/23
Resultat Stimmen
78.5%
1'803'309 Ja / 495'239 Nein
Stimmbeteiligung 42.3%

Resultate

26 Kantone

Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.