Abstimmung vom 2024-06-09

Bundesrat / Parlament offen
Initiativkomitee offen
Diskussion Kommentare

Inhalt

Volksinitiative « Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» Alle Menschen in der Schweiz erhalten die medizinischen Behandlungen, die sie benötigen.

Diese Kosten sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen und damit auch die Krankenkassenprämien.

Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung, die durch den Bund und die Kantone finanziert wird.

Ausgangslage Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen.

Bund und Kantone sollen die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll.

Heute verbilligt der Bund die Prämien automatisch stärker, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen.

Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet sie, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten.

Für die Kantone entstünden Mehrkosten von mindestens 360 Millionen Franken, für den Bund dagegen keine.

Im Detail

Die Krankenversicherung wird über die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag) finanziert.

Die Kantone sind verpflichtet, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen.

Der Mittelstand profitiert jedoch nicht oder nur teilweise von dieser Verbilligung und wird darum von den steigenden Prämien zunehmend stark belastet.

Obligatorische Krankenversicherung Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird auch als Grundversicherung bezeichnet.

Sie ist seit 1996 obligatorisch und bietet allen Versicherten Zugang zu denselben Leistungen.

Sie beteiligen sich zudem durch Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag an den Behandlungskosten.

Ausgangslage Prämienverbilligung Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass alle Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen und dass sie für den Betrag darüber hinaus eine Prämienverbilligung erhalten.

Der Bund müsste diese zu mindestens zwei Dritteln finanzieren, die Kantone müssten den Rest übernehmen.

Wie das verfügbare Einkommen definiert wird und welche Prämie massgebend ist, müsste das Parlament bei der Umsetzung der Initiative bestimmen.

Sie können zum Beispiel bestimmen, wie viele Spitäler und wie viele Ärztinnen und Ärzte zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen.

Das ist ein Grund, warum die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.

Prämien-Entlastungs-Initiative Versicherte bezahlen max. 10 % ihres verfügbaren Einkommens Übersteigt die massgebende Prämie 10 Prozent des verfügbaren Einkommens, erhalten Versicherte eine Prämienverbilligung. 10 % Grafik RZ1-DE EinkommenPrämie Prämienverbilligung Die Initiative Kantonale Unterschiede bei den Prämien Die Kantone bestimmen weitgehend selbst, wem sie die Prämien wie stark verbilligen.

Ihre Prämienverbilligungen können sie abstimmen auf die Steuerbelastung ihrer Bevölkerung und auf ihre Sozialleistungen (etwa die Familienzulagen, die Ergänzungsleistungen oder die Sozialhilfe).

Im Jahr 2022 hat rund ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz eine Prämienverbilligung erhalten.

Der Bund hat für die Prämienverbilligung 2,9 Milliarden Franken ausgegeben, die Kantone 2,5 Milliarden.

Der Bund erhöht seinen Beitrag an die Prämienverbilligung automatisch, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung und damit die Prämien steigen.

Mehrere Kantone haben ihren Beitrag in den letzten Jahren nur teilweise an die gestiegenen Kosten angepasst oder ihren Beitrag sogar gesenkt.

Bei Annahme der Initiative müssten Bund und Kantone die Prämien zusätzlich um mehrere Milliarden Franken pro Jahr verbilligen.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat geschätzt, dass die Initiative bei Bund und Kantonen zu Mehrausgaben in der Höhe von 3,5 bis 5 Milliarden Franken führen könnte.

Von diesem Einkommen dürften die Krankenkassenprämien der Versicherten künftig maximal 10 Prozent ausmachen.

Das Parlament müsste auch definieren, welche Prämie für die Berechnung massgebend wäre. 2 Der Bund zahlt den Kantonen einen Beitrag für die Prämienverbilligung.

Je nach Entwicklung der Gesundheitskosten steigen die jährlichen Mehrausgaben gemäss Schätzung bis 2030 auf 7 bis 11,7 Milliarden Franken (Botschaft des Bundesrates, BBl 2021'2383, Zif f. 4 . 2.1).

Kantonale Unterschiede bei Prämienverbilligung Finanzierung der Prämienverbilligung Kosten der Initiative Wie viele Menschen zusätzlich von der Prämienverbilligung profitieren würden, wäre abhängig von der Umsetzung der Initiative.

Weil die einkommensschwächsten Versicherten bereits heute eine Verbilligung erhalten, würden sie kaum zusätzlich entlastet.

Video

Empfehlungen und Argumente

Bundesrat und Parlament

Ausserdem setzt die Initiative nicht bei den Ursachen an, denn sie wirkt nicht gegen die stark steigenden Kosten der obligatorischen Krankenversicherung. Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Prämienverbilligung erhöht, wenn auch weniger stark als die Initiative. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die Initiative hätte für Bund und Kantone sehr hohe Mehrkosten zur Folge. Sie müssten zusätzliche Ausgaben von mehreren Milliarden Franken pro Jahr finanzieren, etwa mit Steuererhöhungen oder mit Sparmassnahmen in anderen Bereichen. Damit schafft die Initiative einen neuen Fehlanreiz: Die Kantone hätten weniger Druck, ihre Gesundheitsversorgung effizient und kostenbewusst zu organisieren. Sie setzt keine Anreize, um den Anstieg der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung zu bremsen und dadurch die Prämienzahlenden zu entlasten. Insbesondere das Problem medizinisch unnötiger Leistungen würde mit der Initiative nicht angegangen. Initiative kostet zu viel Initiative schafft neuen Fehlanreiz Initiative blendet Ursachen aus Bundesrat und Parlament nehmen mit ihrem indirekten Gegenvorschlag das Anliegen der Initiative auf: Jeder Kanton müsste einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leisten. Im Gegensatz zur Initiative setzen Bundesrat und Parlament auch einen Anreiz zur Kostendämpfung. Denn der Mindestbeitrag des Kantons an die Prämienverbilligung wäre jeweils abhängig von den Kosten in diesem Kanton. Wenn es dem Kanton gelingt, das Kostenwachstum zu bremsen, etwa durch eine effiziente Spitalplanung, würde er auch bei den Ausgaben für die Prämienverbilligung sparen. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative « Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» abzulehnen.

Initiativkomitee

Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative werden die Prämien gedeckelt und dürfen nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Das schützt nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Familien, RentnerPaare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von zusammen 9000 Franken netto spart dank der Initiative monatlich im Schnitt mehrere Hundert Franken. Gemessen an der Bevölkerung gibt eine deutliche Mehrheit der Kantone heute selber weniger Geld für Prämienverbilligungen aus als vor zehn Jahren. Diese Entwicklung verschärft das Problem der Kopfprämien, denn ein Manager bezahlt gleich viel für die Grundversicherung wie eine Verkäuferin. Doch im Gegensatz zu anderen Steuern sind die Prämien nicht begrenzt, sondern steigen jedes Jahr. Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative wird eine Deckelung bei zehn Prozent des verfügbaren Einkommens gefordert. Einzelpersonen mit einem Netto-Einkommen von bis zu rund 5000 Franken werden von der geforderten Deckelung profitieren. Heute zahlen die Versicherten den Preis dafür, dass die Lobbys der Pharmakonzerne und der Gesundheitsbranche ihre Interessen durchsetzt. Bei einer Annahme verschiebt sich der Druck der steigenden Gesundheitskosten weg von den Prämienzahlenden hin zur Politik. Bund und Kantone haben neu einen Anreiz, endlich bei den Medikamentenpreisen und dem teuren Pseudo-Wettbewerb zwischen den Kassen vorwärts zu machen. Löhne stagnieren, Prämien explodieren Auch für Pensionierte und Einzelpersonen Politik wird zum Handeln gezwungen Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee.

Unterlagen

Endresultat ABGELEHNT

Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.

Resultat Stände
15.5/23
Resultat Stimmen
55.5%
1'117'095 Ja / 1'391'645 Nein
Stimmbeteiligung 45.5%

Resultate

26 Kantone

Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.