Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
Volksinitiative « Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» Alle Menschen in der Schweiz profitieren von einer guten medizinischen Versorgung und erhalten die nötigen Behandlungen. Seit ihrer Einführung 1996 sind diese Kosten und damit auc...
Abstimmung vom 2024-06-09
Inhalt
Volksinitiative « Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» Alle Menschen in der Schweiz profitieren von einer guten medizinischen Versorgung und erhalten die nötigen Behandlungen.
Seit ihrer Einführung 1996 sind diese Kosten und damit auch die Krankenkassenprämien stark gestiegen.
Das liegt unter anderem an der Alterung der Bevölkerung, an neuen Therapien und Medikamenten und daran, dass diese mehr genutzt werden.
Künftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen.
Der Bund muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, damit das Kostenwachstum im zulässigen Rahmen bleibt.
Wie die Löhne und die Wirtschaftsentwicklung konkret gemessen und welche Massnahmen ergriffen würden, gibt die Initiative nicht vor.
Der Bundesrat soll in Absprache mit den Akteuren im Gesundheitswesen alle vier Jahre festlegen, wie stark die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung höchstens steigen dürfen.
Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird.
Im Detail
Seit ihrer Einführung 1996 sind die Kosten stark gestiegen, und mit ihnen die Krankenkassenprämien.
Obligatorische Krankenversicherung Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird auch als Grundversicherung bezeichnet.
Sie ist seit 1996 obligatorisch und bietet allen Versicherten Zugang zu denselben Leistungen.
Sie beteiligen sich zudem durch Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag an den Behandlungskosten.
Ausgangslage 1 Kosten der obligatorischen Krankenversicherung Nominallöhne Gesamtwirtschaft Entwicklung Kosten obligatorische Krankenversicherung, Gesamtwirtschaft und Nominallöhne 15 % 20 % 30 % 35 % 10 % 5 % 25 % 20122022201920152020201620132021201820172014 Von 2012 bis 2022 sind die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung pro Kopf um rund 31 Prozent gewachsen, die Gesamtwirtschaft um rund 10 Prozent pro Kopf und die Nominallöhne insgesamt um rund 6 Prozent.
Quellen: Bundesamt für Gesundheit (Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2022) und Bundesamt für Statistik (Wachstumsund Produktivitätsstatistik [WPS] und Schweizerischer Lohnindex [SLI] aufgrund der Daten der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung [SSUV]) Grafik-RZ1-DE Die Initiative verpflichtet den Bund, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen: Er muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenkassen und den Erbringern von medizinischen Leistungen dafür sorgen, dass die Kosten nicht viel stärker steigen, als die durchschnittlichen Löhne und die Gesamtwirtschaft wachsen.
Zu welchem Preis eine medizinische Leistung abgerechnet werden kann, vereinbaren die Tarifpartner.
Das sind zum einen die Verbände der Krankenkassen und zum anderen die Verbände der Leistungserbringer (zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Apotheken, Laboratorien, Pflegeheime).
Die Initiative Rolle der Tarifpartner Beträgt das Kostenwachstum zwei Jahre nach Annahme der Initiative mehr als 20 Prozent des Wachstums der Löhne und haben die Tarifpartner bis zu diesem Zeitpunkt keine Massnahmen ergriffen, müssen Bund und Kantone kostendämpfende Massnahmen beschliessen.
Die genaue Ausgestaltung der Kostenbremse und der Massnahmen, mit denen Bund und Kantone die Kosten dämpfen sollen, wird im Initiativtext nicht näher ausgeführt.
Erstens nimmt die Zahl der älteren Menschen zu und damit auch die Zahl chronisch kranker Personen, die mehr medizinische Behandlungen brauchen.
Zweitens können medizinische und technologische Fortschritte die Kosten erhöhen, weil es mehr und bessere Therapiemöglichkeiten gibt und diese auch mehr genutzt werden.
Drittens bestehen im Gesundheitswesen Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und ineffiziente Strukturen, die dazu führen, dass viele Behandlungen durchgeführt werden, die medizinisch nicht begründbar sind.
Kostendämpfende Massnahmen zwingend Gesetz regelt die Umsetzung Gründe für den Kostenanstieg Die Zuständigkeiten im Gesundheitswesen sind zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt.
Die Kantone sind zum Beispiel für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten oder die Zahl der Spitäler zuständig.
Der Bund hat in seinem Zuständigkeitsbereich in den letzten Jahren Massnahmen ergriffen, die die Kosten um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben.
Dazu gehören etwa Preissenkungen bei Medikamenten sowie die Anpassung der Tarife für Laboranalysen oder ambulante medizinische Leistungen. 2018 hat der Bundesrat zudem zwei umfassende Kostendämpfungspakete beschlossen und dem Parlament 16 Massnahmen vorgeschlagen.
Einige davon haben Mehrheiten erhalten und sind umgesetzt worden, einige werden derzeit noch im Parlament beraten.
Dieser sieht vor, dass der Bundesrat festlegen müsste, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürften.
Die Akteure im Gesundheitswesen müssten zuvor begründen, weshalb und wie stark die Kosten pro Bereich steigen werden.
Würden die Kosten stärker steigen als vereinbart, müssten Bundesrat und Kantone Korrekturmassnahmen prüfen.
Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Denn es gibt nachvollziehbare Gründe, warum die Kosten steigen, etwa die Alterung der Bevölkerung oder medizinische Fortschritte. Im Gegensatz zur Initiative berücksichtigt der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament diese Faktoren. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die Initiative greift ein wichtiges Problem auf: Die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung steigen zu stark. Es gibt ineffiziente Strukturen und es werden mehr Behandlungen durchgeführt, als medizinisch nötig wären. Die Initiative ist aber zu starr: Sie bindet das erlaubte Kostenwachstum einseitig an die Entwicklung der Löhne und der Wirtschaft. Damit werden nachvollziehbare Gründe für das Kostenwachstum ausgeblendet, beispielsweise der medizinische Fortschritt oder die Alterung der Bevölkerung. In einem so zentralen Bereich wie der Gesundheitsversorgung ist es wichtig, möglichst differenziert vorzugehen. Je nach Umsetzung der Initiative droht die Gefahr, dass die Kostenentwicklung zu stark eingeschränkt würde. Es kann sein, dass dadurch notwendige Behandlungen nicht mehr oder nicht mehr rasch durchgeführt werden könnten. Im Alter fallen vermehrt Gesundheitskosten an, etwa wegen chronischen Krankheiten wie Krebs oder Diabetes. Richtige Diagnose, falsches Mittel Es braucht differenzierte Ansätze Alterung der Bevölkerung nicht berücksichtigt Medizinischer Fortschritt nicht berücksichtigt Bundesrat und Parlament nehmen das Anliegen der Initiative mit dem indirekten Gegenvorschlag auf. Dieser würde die benötigte Transparenz bei den Gesundheitskosten schaffen: Alle Akteure müssten aufzeigen, welche Anteile des Kostenwachstums gerechtfertigt sind.
Initiativkomitee
Sie verpflichtet alle Akteure – wie Kantone, Spitäler, Ärzte, Krankenkassen oder Pharma –, sich auf Massnahmen zur Kostensenkung zu einigen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zu den Löhnen zu stark steigen. Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren und reissen ein immer grösseres Loch in unser Portemonnaie. Bis zu 15'000 Franken: So viel zahlt heute eine vierköpfige Familie pro Jahr für die Krankenkasse. Die Prämienexplosion ist aber nur ein Spiegelbild der steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Steigen die Gesundheitskosten jährlich 20 % stärker als die Löhne, ergreift der Bund in Zusammenarbeit mit allen Akteuren Massnahmen zur Kostensenkung. Zwischen 2010 und 2020 sind die Gesundheitskosten in der Grundversicherung um durchschnittlich 3 % pro Jahr gestiegen, während die Löhne sich nur um 0,7 % erhöht haben. Die Kosten sind also 400 % stärker gestiegen als die Löhne und betragen heute im obligatorischen Bereich über 30 Milliarden Franken pro Jahr. Laut eines Expertenberichts des Bundes könnten im obligatorischen Bereich heute bereits 6 Milliarden Franken pro Jahr ohne Qualitätsverlust eingespart werden. Der Auftrag wäre klar: Alle Akteure müssen sich auf verbindliche Massnahmen einigen, wenn die Kosten stärker steigen als von der Initiative vorgegeben. Worum geht es? Wie funktioniert die Kostenbremse? Was sind die konkreten Massnahmen? Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Denn das Gesundheitswesen ist der einzige Ort, wo die Akteure selbst den Preis festlegen und bestimmen, wie viel Leistungen sie in Rechnung stellen. Die Kostenbremse ist der einzige Weg, um im Gesundheitswesen ein Kostenbewusstsein durchzusetzen.
Unterlagen
Endresultat ABGELEHNT
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
Kommentare
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