Abstimmung vom 2024-06-09

Bundesrat / Parlament offen
Initiativkomitee Ja
Diskussion Kommentare

Inhalt

Volksinitiative « Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit » Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz.

Der Bundesrat ergriff teils einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern.

Gleichzeitig begannen Forscherinnen und Forscher weltweit, Impfstoffe gegen das neuartige Virus zu entwickeln.

Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse Hoffnungen in diese Impfstoffe und in die Impfung als Weg aus der Pandemie.

In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die vorliegende Initiative lanciert.

Die Initiative fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss.

Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden.

Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit».

Im Detail

Ziel war es, die Ausbreitung des Virus zu bremsen, die Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der Spitäler zu verhindern.

Für Personen, die nicht geimpft oder genesen waren, blieben vorübergehend gewisse Einschränkungen bestehen.

Vielmehr verlangt er allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss.

Zudem soll eine Person, die ihre Zustimmung verweigert, weder bestraft werden dürfen noch soll sie deswegen soziale oder berufliche Nachteile haben.

Die körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute als Grundrecht in der Bundesverfassung festgeschrieben (Artikel 10, Absatz 2).

Eine solche Einwirkung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die betroffene Person zustimmt.

Es muss dafür ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehen, oder die Grundrechte anderer Personen müssen gefährdet sein.

Eine solche Einschränkung braucht stets eine rechtliche Grundlage und sie muss verhältnismässig sein.

Unter diesen Voraussetzungen kann die Polizei zum Beispiel verdächtige Personen durchsuchen oder festnehmen.

Ausgangslage Initiativtext Körperliche Unversehrtheit Einschränkung eines Grundrechts Der Staat muss das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit auch beim Impfen respektieren.

Das Epidemiengesetz sieht für gewisse Ausnahmesituationen aber die Möglichkeit eines befristeten Impfobligatoriums für bestimmte Personengruppen vor.

So könnte etwa in sensiblen Bereichen von Spitälern ein Impfobligatorium für das Personal ausgesprochen werden.

Ein behördliches Impfobligatorium wurde auf Bundesebene noch nie ausgesprochen, auch nicht während der Corona-Pandemie.

In der letzten Phase der Pandemie gab es gewisse Einschränkungen für Ungeimpfte: Als die Zahl der an Covid-19 Erkrankten stark anstieg, durften vorübergehend nur noch Geimpfte und Genesene Restaurants und andere Einrichtungen besuchen.

Ziel dieser Massnahmen war es, weitergehende Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung und für die Betriebe zu vermeiden.

Der Initiativtext erfasst grundsätzlich alle Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden, die in irgendeiner Weise auf den menschlichen Körper einwirken, beispielsweise die Arbeit der Polizei.

Welche Folgen die Annahme der Initiative auf deren Arbeit hätte, würde von der konkreten Umsetzung und der Rechtsprechung abhängen.

Zuständig dafür wären die Parlamente, die Gerichte und weitere Behörden auf Bundes-, Kantonsund Gemeindeebene.

Video

Empfehlungen und Argumente

Bundesrat und Parlament

Das Epidemiengesetz sieht für gewisse Ausnahmesituationen aber die Möglichkeit eines befristeten Impfobligatoriums für bestimmte Personengruppen vor. So könnte etwa in sensiblen Bereichen von Spitälern ein Impfobligatorium für das Personal ausgesprochen werden. Ein behördliches Impfobligatorium wurde auf Bundesebene noch nie ausgesprochen, auch nicht während der Corona-Pandemie. In der letzten Phase der Pandemie gab es gewisse Einschränkungen für Ungeimpfte: Als die Zahl der an Covid-19 Erkrankten stark anstieg, durften vorübergehend nur noch Geimpfte und Genesene Restaurants und andere Einrichtungen besuchen. Ziel dieser Massnahmen war es, weitergehende Einschränkungen für die gesamte Bevölkerung und für die Betriebe zu vermeiden. Der Initiativtext erfasst grundsätzlich alle Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden, die in irgendeiner Weise auf den menschlichen Körper einwirken, beispielsweise die Arbeit der Polizei. Welche Folgen die Annahme der Initiative auf deren Arbeit hätte, würde von der konkreten Umsetzung und der Rechtsprechung abhängen. Zuständig dafür wären die Parlamente, die Gerichte und weitere Behörden auf Bundes-, Kantonsund Gemeindeebene. Impfobligatorium Einschränkungen für Ungeimpfte Folgen einer Annahme 36 Argumente Initiativkomitee Argumente Argumente Argumente Initiativkomitee Ja, folgende Frage stellt sich uns in dieser Abstimmung: Wollen wir in Zukunft weiterhin frei über unseren Körper entscheiden können? Ein Sklave würde dies mit einem überzeugten und kräftigen Ja beantworten, denn er weiss, wie es ist, ein Leibeigener zu sein. Der Mensch ist nur frei, wenn er in Eigenverantwortung mit überzeugtem Ja selbst bestimmen kann, was in den Körper kommt, und nicht die Politik. Vertrauen Sie nie nur der Politik, denn niemand weiss, wie die Welt in 5 Jahren aussehen wird. Weder Politik, Pharmaindustrie noch internationale Organisationen sollen entscheiden können, ob ein implantierbarer Microchip, Nanopartikel, eine Gen-Manipulation, eine Impfung oder etwas anderes in unseren Körper kommt, Punkt! Deshalb Ja zur letzten Bastion der Freiheit! 2018 legte das Europäische Parlament die Studie «The Use of Chip Implants for Workers » (Der Einsatz von Chip-Implantaten bei Arbeitnehmern) vor, in welcher der Einsatz von ChipImplantaten bei europäischen Arbeitern beschrieben wird und die auf S. 22 festhält, dass eine Behörde aufgrund des Rechts nur dann Einfluss nehmen darf, wenn es im Interesse der nationalen öffentlichen Sicherheit oder des wirtschaftlichen Wohls des Landes, zur Verhütung von Unruhen oder Verbrechen, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral erforderlich ist oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer (Art. 8 Abs. 2 EMRK).

Ja

Initiativkomitee

Der Mensch ist nur frei, wenn er in Eigenverantwortung mit überzeugtem Ja selbst bestimmen kann, was in den Körper kommt, und nicht die Politik. Vertrauen Sie nie nur der Politik, denn niemand weiss, wie die Welt in 5 Jahren aussehen wird. Weder Politik, Pharmaindustrie noch internationale Organisationen sollen entscheiden können, ob ein implantierbarer Microchip, Nanopartikel, eine Gen-Manipulation, eine Impfung oder etwas anderes in unseren Körper kommt, Punkt! Deshalb Ja zur letzten Bastion der Freiheit! 2018 legte das Europäische Parlament die Studie «The Use of Chip Implants for Workers » (Der Einsatz von Chip-Implantaten bei Arbeitnehmern) vor, in welcher der Einsatz von ChipImplantaten bei europäischen Arbeitern beschrieben wird und die auf S. 22 festhält, dass eine Behörde aufgrund des Rechts nur dann Einfluss nehmen darf, wenn es im Interesse der nationalen öffentlichen Sicherheit oder des wirtschaftlichen Wohls des Landes, zur Verhütung von Unruhen oder Verbrechen, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral erforderlich ist oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer (Art. 8 Abs. 2 EMRK). Entscheidet hier in Zukunft auch die WHO? Warum erstellt man überhaupt eine solche Studie? Kommt die Überwachung? Nicht die Bundesverfassung muss sich nach den Gesetzen richten, sondern die Gesetze nach der Bundesverfassung. Das Parlament kann bei einem Ja endlich gesetzlich festlegen, was eine körperliche Unversehrtheit ist und somit Rechtssicherheit schaffen. Ja zur letzten Bastion der Freiheit Microchip für Arbeiter Endlich Rechtssicherheit Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Bei einem Ja muss sich der Bundesrat entscheiden: Gilt die Bundesverfassung oder ein Vertrag mit einer nicht von uns gewählten Macht wie die World Health Organisation (WHO). Der Bundesrat schreibt im Antrag an das Parlament: «Bereits heute darf in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden.» Entspricht dieser Satz der Wahrheit, wenn man als Ungeimpfter ausgeschlossen wird? Ist man als Pflegepersonal noch frei, wenn Jürg Grossen, Parteipräsident der GLP, am 17.7.21 über die Medien verlangt, dass Ungeimpfte äusserlich sichtbar ein Zeichen tragen müssen? Entscheiden wir bei diesem hohen psychischen Druck noch frei oder unter Zwang? Diesen Fragen müssen wir uns stellen und daraus ergibt sich nur ein «Ja für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»! Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja freiheit-unversehrtheit.ch WHO-Pandemievertrag rechtsunwirksam? Was ist die Wahrheit und Freiheit? Empfehlung des Initiativkomitees Argumente Bundesrat und Parlament Argumente Bundesrat und Parlament Bundesrat und Parlament sind gegen die Initiative, weil das Kernanliegen, die körperliche Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte – etwa für die Arbeit von Polizei und Justiz. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Es schützt den menschlichen Körper vor Einwirkungen durch den Staat und darf nur aus sehr wichtigen Gründen und unter in der Verfassung festgelegten Bedingungen eingeschränkt werden. Während der Corona-Pandemie erwies sich die Impfung als wirksames Mittel, um Menschen vor schweren Erkrankungen zu schützen.

Unterlagen

Endresultat ABGELEHNT

Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.

Resultat Stände
23/23
Resultat Stimmen
73.7%
655'106 Ja / 1'838'740 Nein
Stimmbeteiligung 45.4%

Resultate

26 Kantone

Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.