Abstimmung vom 2024-06-09

Bundesrat / Parlament offen
Referendumskomitee offen
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Inhalt

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien Es ist schwieriger geworden, die Schweiz jederzeit mit genügend Energie zu versorgen.

Der Umbau der Stromversorgung in Europa und internationale Konflikte können bei uns in den Wintermonaten zu Engpässen führen, wenn nicht genügend Strom importiert werden kann.

Zudem braucht die Schweiz mehr Strom, beispielsweise für die Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen.

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit hat das Parlament deshalb das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet.

Die Vorlage schafft die Grundlagen, damit in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse produziert werden kann.

Zudem wird die Wasserkraftreserve obligatorisch, mit dem Ziel, das Risiko von Engpässen zu vermindern.

Die Vorlage umfasst Förderinstrumente sowie neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom.

In geeigneten Gebieten gibt es für diejenigen Windkraftund grossen Solarenergieanlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, erleichterte Planungsbedingungen.

Im Detail

Andererseits brauchen die europäischen Länder selbst mehr Strom, um fossile Energieträger zu ersetzen.

Die Schweiz kann daher nicht darauf zählen, jederzeit genügend Strom importieren zu können.

Das Parlament hat deshalb im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet.

Es umfasst sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom.

Die Vorlage ermöglicht es, dass Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, beispielsweise aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse, rasch gebaut werden können.

Die damals eingeführten Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien werden mit der Vorlage um fünf Jahre verlängert sowie ergänzt.

Deshalb gibt es weiterhin finanzielle Beiträge für Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden.

Zudem sieht die Vorlage vor, die Mindesttarife für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz schweizweit zu harmonisieren.

Auch können neu lokale Elektrizitätsgemeinschaften gebildet werden, um auf Quartierebene mit selbstproduziertem Solarstrom handeln zu können.

So dürfen in besonders schützenswerten Gebieten, das heisst in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasserund Zugvogelreservaten, auch künftig keine neuen Stromproduktionsanlagen gebaut werden.

Die Vorlage sieht neu gewisse Ausnahmen vor, beispielsweise für bestimmte Gletschervorfelder.

Windkraftund Solaranlagen ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung gelten als Anlagen von nationalem Interesse.

Die Vorlage sieht vor, dass es für solche Anlagen erleichterte Planungsbedingungen geben soll, wenn sie in Gebieten geplant sind, die für die Nutzung von Windkraft und Solarenergie geeignet sind, und nicht in einer geschützten Landschaft von nationaler Bedeutung liegen.

Sie müssen dabei dem Schutz von Landschaft, Gewässern, Wald und Landwirtschaft Rechnung tragen.

Die erleichterten Planungsbedingungen bedeuten nicht, dass Anlagen in jedem Fall bewilligt werden.

Ausbau vor allem auf Gebäuden Natur und Landschaft Gebiete für Anlagen von nationalem Interesse Die Vorlage sieht einen Ausbau von Wasserkraftwerken vor, damit im Winter genügend Strom gespeichert werden kann.

Vertreterinnen und Vertreter der Umweltorganisationen Pro Natura und WWF, des Schweizerischen Fischereiverbands, der Kantone und der Strombranche haben sich an einem runden Tisch im Grundsatz auf diese Projekte verständigt.

Falls diese Anlagen gebaut werden, müssen in jedem einzelnen Fall zusätzliche Massnahmen zugunsten von Biodiversität und Landschaft umgesetzt werden.

Einzig beim Bau oder Ausbau der im Gesetz genannten 16 Wasserkraftwerke wird die Mitsprachemöglichkeit leicht eingeschränkt, weil die Nutzungsplanung wegfällt.

Mit der Aufnahme von Projekten für Wasserkraftwerke ins Gesetz ist deren Überprüfung durch Gerichte eingeschränkt.

Aufgrund der erleichterten Planungsbedingungen haben Beschwerden im Vergleich zu bisher jedoch voraussichtlich geringere Aussichten auf Erfolg.

Das gilt auch für Beschwerden gegen die Windkraftanlagen und die grossen Solarenergieanlagen in geeigneten Gebieten.

Bundesrat und Parlament haben sich für diesen Weg entschieden, weil sie angesichts des steigenden Strombedarfs den Bau von zusätzlichen Anlagen für unverzichtbar halten.

Je effizienter Strom verbraucht wird, umso weniger zusätzliche Anlagen müssen für die Stromproduktion gebaut werden.

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Empfehlungen und Argumente

Bundesrat und Parlament

Der rasche Ausbau ist notwendig, damit sich die Schweizer Bevölkerung und die Wirtschaft weiterhin auf eine sichere Stromversorgung verlassen können. Bundesrat und Parlament unterstützen die Vorlage insbesondere aus den folgenden Gründen: Solaranlangen auf Gebäuden bieten das grösste und am schnellsten realisierbare Potenzial zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Sie erleichtert zudem den raschen Bau national bedeutender Produktionsanlagen zur Nutzung von Wasserkraft und von Solarund Windenergie. Der rasche Ausbau der inländischen Stromproduktion verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und vermindert zusammen mit der Energiereserve auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen. Der Ausbau der grossen Anlagen für die Stromproduktion erfolgt mit Rücksicht auf Natur und Landschaft. In besonders schützenswerten Gebieten dürfen grundsätzlich weiterhin keine neuen Anlagen gebaut werden. Der Bau von Windkraftund grossen Solaranlagen, die für die Versorgungssicherheit der Schweiz besonders wichtig sind, soll anders als heute auf ausgewählte Gebiete konzentriert werden, die für die Nutzung von Windund Sonnenenergie geeignet sind. Bei der Speicherwasserkraft fokussiert die Vorlage auf Projekte, auf die sich die grossen Umweltorganisationen WWF und Pro Natura sowie der Fischereiverband im Grundsatz verständigt haben. Damit erfolgt der Ausbau gezielt dort, wo dies auch aus Sicht des Naturund Landschaftsschutzes verträglich ist. Versorgungssicherheit Unabhängigkeit Schonung von Natur und Landschaft Fokus auf geeignete Gebiete Unterstützung von Umweltorganisationen

Referendumskomitee

Anstatt diesen massiven Angriff auf unsere Natur und unsere Demokratie zuzulassen, müssen wir zuerst das Potenzial für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausschöpfen! Heute muss für jeden Solarund Windpark eine Interessenabwägung vorgenommen werden, insbesondere zwischen Naturschutz und Energieproduktion. Mit dem neuen Gesetz erhält die Stromproduktion (z. B. wenn Alpweiden mit Solarpanels überzogen werden sollen) prinzipiell Vorrang vor praktisch allen anderen Interessen. Das Gesetz ermöglicht es, Infrastrukturen für die Stromproduktion in geschützten Landschaften zu bauen, die im Bundesinventar für geschützte Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) eingetragen sind, ohne dass Schutzoder Ausgleichsmassnahmen getroffen werden müssen. Gigantische Solarparks können künftig in den Alpen, im Mittelland und im Jura gebaut werden. Im Kampf gegen den Klimawandel sind die Wälder jedoch unsere besten Verbündeten, für uns und für künftige Generationen. Naturgebiete werden geflutet: Mit dem neuen Gesetz werden faktisch 16 neue Wasserkraftanlagen bewilligt, namentlich der Trift-Stausee (BE) und der Gorner-Stausee (VS). Interessenabwägung ausgeschaltet Zerstörung unserer Landschaften Solarparks in den Alpen Waldrodungen erleichtert Neue Staumauer in der Nähe des Matterhorns Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Referendumskomitee. Das Gesetz ermächtigt den Bundesrat, die Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien zu verkürzen – sei es in der Natur oder in der Nähe von Wohngebieten. Die Souveränität des Volkes, der Kantone und wenn nicht gar der Gemeinden wird eingeschränkt: Die Möglichkeit, sich auf lokaler Ebene gegen Projekte zu wehren, könnte verschwinden. Das Gesetz muss so überarbeitet werden, dass sowohl der Naturschutz als auch die Energiewende und die Energiesicherheit gewährleistet sind. Zuerst müssen wir Energie sparen und das Potenzial für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausschöpfen! Das Gesetz zerstört Landschaften in Siedlungsnähe und in der unberührten Natur, und es tritt die Volksrechte mit Füssen. Es muss daher abgelehnt werden! Darum empfiehlt das Referendumskomitee: Nein StromGesetzNein.ch Angriff auf die Demokratie Auf den Dächern statt in der Natur Empfehlung des Referendumskomitees Argumente Bundesrat und Parlament Argumente Bundesrat und Parlament Die Vorlage schafft die Voraussetzungen, um den Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien im Inland zügig voranzutreiben.

Unterlagen

Endresultat ANGENOMMEN

Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.

Resultat Stände
23/23
Resultat Stimmen
68.7%
1'717'607 Ja / 781'811 Nein
Stimmbeteiligung 45.4%

Resultate

26 Kantone

Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.