Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften...
Abstimmung vom 2024-09-22
Inhalt
Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen.
Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder.
Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt.
Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren.
Zudem sollen die prägenden Elemente schützenswerter Biotope, Landschaften und Ortsbilder ungeschmälert erhalten werden.
Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen.
Gebiete, die im BLNund im ISOS-Inventar (siehe Kasten) verzeichnet sind, geniessen ebenfalls einen besonderen Schutz; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Bund selber ein Projekt baut oder genehmigt oder wenn die Kantone Bewilligungen nach Bundesrecht erteilen, beispielsweise für eine Rodung in Zusammenhang mit einem Bauprojekt.
Weniger ausgeprägt ist der Schutz, wenn es um Eingriffe geht, für welche die Kantone oder Gemeinden allein zuständig sind; dies gilt meistens bei Baubewilligungen für Wohnbauten.
Im Detail
Der Bund hat zum Beispiel im Jahr 2012 die «Strategie Biodiversität Schweiz» verabschiedet. 2017 folgte ein Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität.
In den letzten Jahrzehnten haben Bund und Kantone in die Pflege und Sanierung von Mooren und weiteren Schutzgebieten investiert.
Zudem wurden die wertvollsten Naturräume, Landschaften und Ortsbilder in sogenannten Inventaren bezeichnet, um sie besser zu schützen.
Dazu kommen Jagdbanngebiete, Wasserund Zugvogelreservate sowie Kernzonen der Natur erlebnispärke und der Nationalpark.
Landschaften Wertvolle Landschaften finden sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und im Inventar der Moorlandschaften.
Ortsbilder Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) bezeichnet die bedeutsamsten Siedlungen des Landes.
Verkehrswege Das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) bezeichnet die wichtigsten Wege mit einer historischen Bedeutung.
Rund ein Viertel der Landfläche ist von einem Inventar für die Natur oder für die Landschaft erfasst.
Inventare des Bundes Ist ein Biotop in einem Inventar des Bundes verzeichnet, so geniesst es einen erhöhten Schutz.
Gebiete, die im BLNund im ISOS-Inventar (siehe Kasten) verzeichnet sind, geniessen ebenfalls einen besonderen Schutz; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Bund selber ein Projekt baut oder genehmigt oder wenn die Kantone Bewilligungen nach Bundesrecht erteilen, beispielsweise für eine Rodung in Zusammenhang mit einem Bauprojekt.
Weniger ausgeprägt ist der Schutz, wenn es um Eingriffe geht, für welche die Kantone oder Gemeinden allein zuständig sind; dies gilt meistens bei Baubewilligungen für Wohnbauten.
Sie verlangt, dass Bund und Kantone mehr Schutzflächen schaffen und diese in die Inventare aufnehmen.
Einen Grossteil dieser Gelder erhalten Landwirtinnen und Landwirte, die auf geeigneten Flächen die Biodiversität fördern.
Für den Bund und die Kantone ist pro Jahr von zusätzlichen Kosten für die Biodiversität von mehr als 400 Millionen Franken auszugehen. 2 Monet 2030, Biodiversitätsausgaben.
Sie verlangt mehr Schutz für Objekte, die in einem Inventar des Bundes enthalten sind (siehe Kasten).
Sie müssten zum Beispiel bei der Bewilligung von Bauten stärker Rücksicht nehmen auf den Schutz des Landschaftsund des Ortsbildes.
Darüber hinaus verlangt die Initiative, dass der Kerngehalt – die prägenden Elemente – eines Biotops, einer geschützten Landschaft oder eines Ortsbildes ungeschmälert erhalten wird.
Dies hätte beispielsweise zur Folge, dass für den Bau einer neuen Eisenbahnstrecke eine kleine geschützte Trockenwiese selbst dann nicht entfernt werden kann, wenn die Wiese an einem anderen Ort neu angelegt werden könnte.
Auch die Kantone schützen heute die Natur sowie Landschaften und Ortsbilder mit eigenen Inventaren.
Gemäss der Initiative sollen auch hier erhebliche Eingriffe nur unter strengeren Voraussetzungen erlaubt sein, und der Kerngehalt muss ungeschmälert erhalten bleiben.
Die Initiative enthält auch eine Regelung für Gebiete, die in keinem Inventar erfasst sind.
Eingriffe erschweren Prägende Elemente erhalten Inventare der Kantone Generelle Stärkung des Schutzes 13
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Zentrale Interessen wie die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Landwirtschaft würden geschwächt. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Um Natur, Landschaften und Ortsbilder zu bewahren, sind Bund und Kantone bereits seit Längerem aktiv. Viele Landschaften haben dadurch ihre ursprüngliche Schönheit bewahrt, und historische Ortsbilder sind intakt geblieben. Die Biodiversität ist zwar nach wie vor unter Druck, aber Massnahmen sind eingeleitet worden. Zudem gibt es auch positive Entwicklungen: So finden sich in Schutzgebieten wieder mehr Libellen und Amphibien, und mit dem Luchs oder dem Bartgeier sind einst verschwundene Tiere wieder bei uns heimisch geworden. Statt weitere Vorgaben, wie sie die Initiative verlangt, braucht es wie bisher gezielte Massnahmen. Teilweise schliesst sie Projekte gar von vornherein aus, sofern die prägenden Elemente eines Gebiets beeinträchtigt werden. Die Initiative führt jedoch zu höheren Anforderungen für Neubauten in schützenswerten Gebieten. Infrastrukturen wie Bahnstrecken, Strassen oder Stromleitungen sind für Bevölkerung und Unternehmen wichtig. Erfolge dank gezielter Massnahmen Zu strikte Vorgaben Siedlungsentwicklung wird gehemmt Wirtschaftliche Entwicklung gebremst Die Initiative will mehr Flächen schützen. Damit die Schweiz genügend Strom produzieren kann, sollen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Das könnte die Versorgungssicherheit schwächen und den Ausstieg aus den fossilen Energien erschweren.
Initiativkomitee
Die Initiative fordert von Bund und Kantonen gezielte Massnahmen: Sie sollen dafür sorgen, dass die erforderlichen Flächen und Finanzen für die Biodiversität zur Verfügung stehen. Das steht den Anliegen der Landwirtschaft, des Tourismus und der Energieversorgung nicht entgegen: Schützen und Nutzen gehen Hand in Hand. In der Landwirtschaft, im Siedlungsraum, im Wald wird schon einiges für die Biodiversität getan. Das reicht aber nicht, sonst wären unsere heimischen Tiere und Pflanzen nicht so stark gefährdet. Klimaschutz, Naturschutz und der Ausbau der erneuerbaren Energien müssen zusammen angepackt werden. Die Auswirkungen auf unsere Gesundheit, auf die Wirtschaft und auf die Zukunft unserer Kinder sind gravierend. Mit Ihrem JA zur Biodiversitätsinitiative verpflichten Sie Bund und Kantone, mehr für unsere Lebensgrundlagen zu tun. Natürliche Vielfalt sichern Wirksame Massnahmen jetzt! Engagement abgelten Klimawandel bremsen Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Vielfältige Landschaften, eine reiche Natur und charakteristische Ortsbilder prägen das Bild der Schweiz. Sie erhöhen unser Wohlbefinden, fördern unsere Gesundheit und sind touristische Attraktionen. Kantone, Städte, Gemeinden und Wissenschaft sind sich einig: In der Schweiz ist die Biodiversität stark bedroht, schützenswerte Landschaften stehen unter massivem Druck. Der Bundesrat schreibt in Umwelt Schweiz 2022: «Um die Leistungen der Biodiversität zu sichern, ist entschlossenes Handeln dringend notwendig.» Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja biodiversitaetsinitiative.ch Heimat bewahren Jetzt entschlossen handeln Empfehlung des Initiativkomitees
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative
«Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
vom 22. Dezember 2023
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 8. September 20202 eingereichten Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. März 20223,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 78a Landschaft und Biodiversität
1 In Ergänzung zu Artikel 78 sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür, dass:
- a.
- die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahrt werden;
- b.
- die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der Schutzobjekte geschont werden;
- c.
- die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung stehen.
2 Der Bund bezeichnet nach Anhörung der Kantone die Schutzobjekte von gesamtschweizerischer Bedeutung. Die Kantone bezeichnen die Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung.
3 Für erhebliche Eingriffe in Schutzobjekte des Bundes müssen überwiegende Interessen von gesamtschweizerischer Bedeutung vorliegen, für erhebliche Eingriffe in kantonale Schutzobjekte überwiegende Interessen von kantonaler oder gesamtschweizerischer Bedeutung. Der Kerngehalt der Schutzwerte ist ungeschmälert zu erhalten. Für den Moor- und Moorlandschaftsschutz gilt Artikel 78 Absatz 5.
4 Der Bund unterstützt die Massnahmen der Kantone zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität.
Art. 197 Ziff. 124
12. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Landschaft und Biodiversität)
Bund und Kantone erlassen die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a innerhalb von fünf Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände.
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Nationalrat, 22. Dezember 2023 Der Präsident: Eric Nussbaumer |
Ständerat, 22. Dezember 2023 Die Präsidentin: Eva Herzog |
Endresultat ABGELEHNT
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
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