Abstimmung vom 2024-09-22

Bundesrat / Parlament offen
Referendumskomitee offen
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Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an.

Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss.

Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert.

Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten.

Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente.

Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.

Ausgangslage Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden.

Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute.

Im Detail

In der Altersund Hinterlassenenversicherung (AHV) sind grundsätzlich alle Personen versichert, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten.

Wenn die Rente nicht zur Existenzsicherung reicht, helfen Ergänzungsleistungen, den Lebensbedarf zu decken.

Zusammen mit der AHV ermöglicht sie es, nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise zu halten.

Hierzu sind Erwerbs tätige ab einem bestimmten Einkommen einer Pensionskasse angeschlossen.

Die vorliegende Reform betrifft nur diese Mindestleistungen, also den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge.

Erwerbstätige können freiwillig einen bestimmten Betrag auf ein spezielles Bankkonto oder in eine Lebensversicherung einzahlen.

Die Versicherten sparen in ihrer Pensionskasse mit ihren monatlichen Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber ein persönliches Altersguthaben an.

Dieses wird von den Pensionskassen angelegt, und daraus wird später die Pensionskassenrente finanziert.

Erstens erzielen die Pensionskassen auf den angelegten Altersguthaben weniger Erträge, als für die Finanzierung der Renten nötig wäre.

Zweitens steigt die Lebenserwartung, und die Renten müssen deshalb länger ausbezahlt werden.

Das Gesetz schreibt in der beruflichen Vorsorge Mindestleistungen vor, auf welche die Versicherten Anspruch haben.

Für diesen sogenannten obligatorischen Teil ist festgelegt, mit welchem Prozentsatz (Umwandlungssatz) das angesparte Altersguthaben in eine Rente umgerechnet werden muss.

Denn wegen der zu tiefen Erträge und der steigenden Lebenserwartung reichen die Altersguthaben der Pensionierten nicht mehr aus, um deren Renten zu bezahlen.

Die Renten sind im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge also derzeit nicht ausreichend finanziert.

In Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum anbieten oder ein wenig mehr, gibt es eine Querfinanzierung von Renten auf Kosten von Erwerbstätigen.

Damit diese Pensionskassen die gesetzlich vorgeschriebenen Renten der Pensionierten bezahlen können, greifen sie auf Erträge zurück, die sie mit den Altersguthaben von Erwerbstätigen erzielen.

Diese Querfinanzierung schmälert die künftigen Renten der Erwerbstätigen und widerspricht dem Prinzip der 2.

Säule anzugehen, haben der Bundesrat und das Parlament eine Reform der beruflichen Vorsorge beschlossen.

Die Reform betrifft in erster Linie Pensionskassen, die nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen anbieten oder nur wenig mehr.

Vor allem Personen mit tiefen Einkommen, die bei diesen Kassen versichert sind, werden besser abgesichert.

Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen Pensionskassen stehen unter Druck Renten sind nicht ausreichend finanziert Querfinanzierung auf Kosten von Erwerbstätigen Wer ist von der Reform betroffen? dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als bisher.

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine berufliche Vorsorge, die so deutlich über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht, dass die Reform auf ihre Renten keine direkten Auswirkungen hat.

Alle Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgeber finanzieren aber einen Teil des Rentenzuschlags für die Übergangsgeneration.

Die Reform geht das Finanzierungsproblem an, das durch die höhere Lebenserwartung und die zu tiefen Erträge auf dem Altersguthaben entsteht.

Erklärvideo

Empfehlungen und Argumente

Bundesrat und Parlament

Seit rund 20 Jahren wurde sie nicht mehr an die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Die vorliegende Reform ist nötig, um die Pensionskassenrenten wieder ausreichend zu finanzieren. Viele Personen, die wenig verdienen, werden dank der Reform künftig besser versichert sein. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen: Die Reform passt die 2. Vor mehr als 20 Jahren wurde die obligatorische berufliche Vorsorge letztmals umfassend reformiert. Seither hat sich viel verändert: Die Lebenserwartung ist gestiegen und die Renditen auf den Altersguthaben sind gesunken. Das erhöht die soziale Sicherheit und trägt dazu bei, die Rentenunterschiede zwischen Frauen und Männern zu verkleinern. Dieses Prinzip wird heute von Pensionskassen, die nur Minimalleistungen anbieten, verletzt. Diese Pensionskassen sind gezwungen, einen Teil der Renten der Pensionierten mit den Erträgen aus dem Kapital von Erwerbstätigen zu bezahlen. Mit der Reform erhalten Pensionskassen, die nur die gesetzlichen Mindestleistungen oder nur wenig mehr anbieten, eine solidere finanzielle Basis. Davon profitieren die Versicherten: Das Risiko sinkt, dass sie für Finanzierungslücken aufkommen müssen. Deshalb werden die Lohnbeiträge für jüngere Angestellte erhöht und für ältere Angestellte gesenkt.

Referendumskomitee

Mit dem BVG-Bschiss drohen den Versicherten zusätzliche Rentenkürzungen von bis zu 3200 Franken jährlich. Und dafür sollen sie jedes Jahr 2,1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Anders sieht die Rechnung für die Finanzindustrie aus: Sie schöpft weiterhin Milliarden ab – auf Kosten der Versicherten. Gleichzeitig bleibt das Problem des fehlenden Teuerungsausgleichs ungelöst – das trifft insbesondere die Rentner. Die Beschäftigten müssen damit jährlich 2,1 Milliarden Franken mehr in die Pensionskassen einbezahlen. Die Reform ignoriert, dass die Pensionskassen auf Kosten der Versicherten immer mehr überhöhte Reserven anhäufen. Nicht gelöst ist auch das Problem der steigenden Verwaltungskosten, wodurch weniger Geld bei den Versicherten ankommt. Die Reform führt im Gegenteil zu zusätzlicher Bürokratie und willkürlichen Rentenentscheiden. Mit der Reform werden insbesondere Frauen zur Kasse gebeten – ohne dass ihnen eine höhere Rente garantiert wird. Und viele Mehrfachbeschäftigte wie beispielsweise Tagesmütter oder Putzfrauen werden weiterhin keinen Pensionskassenanschluss haben. Heute zweigen Banken, Makler, Manager und Experten jährlich über 7 Milliarden aus unseren Pensionskassen ab. Darum empfiehlt das Referendumskomitee: Nein bvg-bschiss.ch Teure Mogelpackung für die Frauen Ungehemmte Geldabflüsse Empfehlung des Referendumskomitees

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