Abstimmung vom 2025-09-28

Bundesrat / Parlament offen
Referendumskomitee Nein
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Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen.

Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.

Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen.

So ist es zum Beispiel möglich, damit den elektronischen Führerausweis zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt.

Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden.

Auch andere Behörden und Unternehmen können die staatliche Infrastruktur nutzen und damit eigene elektronische Nachweise anbieten, zum Beispiel die Wohnsitzbestätigung oder einen Mitgliederausweis.

Im Detail

Deshalb kam bereits vor einigen Jahren die Idee eines elektronischen Identitätsnachweises auf, einer sogenannten E-ID.

Die Gegnerinnen und Gegner kritisierten insbesondere, dass private Anbieterinnen die E-ID herausgeben würden.

Mit dem neuen Gesetz liegt die Verantwortung für die E-ID beim Bund: Er stellt sie aus und betreibt die nötige technische Infrastruktur.

Wenn der Bund bei der Ausstellung Daten verarbeitet, speichert er diese auf seinen Rechenzentren in der Schweiz.

Die E-ID wird auf dem Smartphone in einer elektronischen Brieftasche gespeichert, einer sogenannten Wallet-App.

Andere Behörden und Unternehmen können die Infrastruktur der E-ID ebenfalls nutzen und damit eigene elektronische Nachweise ausstellen.

Beispiele dafür sind der elektronische Führerausweis, Ausbildungsdiplome, Mitgliederausweise von Vereinen oder Kundenkarten.

Denkbar ist auch, dass die E-ID in Zukunft verwendet werden kann, um analoge PapierVerfahren auf elektronischem Weg abzuwickeln, zum Beispiel wenn man sich für eine Mietwohnung bewirbt. 1 Die Swiyu-App ist in den App-Stores kostenlos verfügbar.

Ausgangslage Staat ist Herausgeber Eine Infrastruktur für alle Das kann ich mit der E-ID digital erledigen Diese anderen Ausweise und Dokumente können mir in der E-ID-App (swiyu) zur Verfügung stehen Voraussichtlich ab Einführung möglich – Altersnachweis erbringen – Bankkonto eröffnen – elektronische Signaturen beziehen – im Organund Gewebespenderegister eintragen – Mobiltelefonvertrag abschliessen – schweizweites Behördenlogin nutzen – Strafregisterauszug bestellen – Unternehmen gründen – usw. – Führerausweis – Lernfahrausweis – usw.

Mögliche künftige Nutzungen – Betreibungsregisterauszug bestellen – Volksinitiativen und Referenden elektronisch unterschreiben – usw. – Diplome und Zeugnisse – Fahrzeugausweis – Konzerttickets – Krankenkassenkarte – Mitgliederausweise und Kundenkarten – Vorsorgeausweis – Wohnsitzbestätigung – usw.

Wofür die E-ID eingesetzt werden kann Vorgesehene und mögliche künftige Nutzungen E-ID Zum Schutz vor Identitätsmissbrauch wird die E-ID mit dem Smartphone verknüpft, sodass die E-ID nicht kopiert werden kann.

Wer die E-ID hat und sie einsetzen will, sieht vorher in der Swiyu-App, ob eine Behörde oder ein Unternehmen vertrauenswürdig ist.

Entsprechend kann der Bund die Infrastruktur und die E-ID laufend an die neusten Sicherheitsstandards und Technologien anpassen. 2 Die Verknüpfung erfolgt anhand von sogenannten Kryptoprozessoren, die in modernen Smartphones das Schlüsselmaterial verwalten.

Schutz der Daten und der Identität Behörden und Unternehmen dürfen nur diejenigen Daten abfragen und speichern, die für die jeweilige Nutzung wirklich nötig sind.

Die Nutzerinnen und Nutzer von elektronischen Nachweisen haben die Kontrolle darüber, wem sie welche Daten bekanntgeben.

Beim Kauf von Produkten mit Altersvorgaben ist beispielsweise ein Altersnachweis erforderlich.

Das heisst, es wird nur bekanntgegeben, dass die betreffende Person das nötige Mindestalter hat.

Rückschlüsse auf die Person sind in diesem Fall für Behörden und Unternehmen nicht möglich. 3 Beim Vorweisen der E-ID werden keine Randdaten wie eindeutige Kennziffern mitgeliefert, die eine technische Verknüpfung einzelner Nutzungen ermöglichen.

Nutzung der E-ID Wie die Daten fliessen Information, ob der Dienstleister vertrauenswürdig ist Information, ob die E-ID-Daten gültig sind notwendige E-ID-Daten für den Bezug einer Dienstleistung Dienstleister Register des Bundes Nutzer/-in der E-ID E-ID Minimale Datenbekanntgabe Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sowie Auslandschweizerinnen und -schweizer können die E-ID beantragen.

Es bräuchte eine Gesetzesänderung, wenn man die E-ID in Zukunft in gewissen Fällen für obligatorisch erklären möchte.

An einem Schalter, zum Beispiel in einem Passbüro, können die Kantone eine Gebühr für die Personenidentifikation verlangen.

Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt.

Das gemeinsame Ziel war immer, eine demokratisch abgestützte, freiwillige, sichere und einfach bedienbare Lösung für alle zu finden.

Der Bund hat regelmässig über den Stand der Arbeiten berichtet und Rückmeldungen aus Bevölkerung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgenommen.

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Empfehlungen und Argumente

Bundesrat und Parlament

Mögliche künftige Nutzungen – Betreibungsregisterauszug bestellen – Volksinitiativen und Referenden elektronisch unterschreiben – usw. – Diplome und Zeugnisse – Fahrzeugausweis – Konzerttickets – Krankenkassenkarte – Mitgliederausweise und Kundenkarten – Vorsorgeausweis – Wohnsitzbestätigung – usw. Wofür die E-ID eingesetzt werden kann Vorgesehene und mögliche künftige Nutzungen Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz sowie Auslandschweizerinnen und -schweizer können die E-ID beantragen. Es bräuchte eine Gesetzesänderung, wenn man die E-ID in Zukunft in gewissen Fällen für obligatorisch erklären möchte. An einem Schalter, zum Beispiel in einem Passbüro, können die Kantone eine Gebühr für die Personenidentifikation verlangen. Der Bund hat die E-ID im Dialog mit interessierten Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft entwickelt. Das gemeinsame Ziel war immer, eine demokratisch abgestützte, freiwillige, sichere und einfach bedienbare Lösung für alle zu finden. Der Bund hat regelmässig über den Stand der Arbeiten berichtet und Rückmeldungen aus Bevölkerung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgenommen. In einem gemeinsamen Prozess suchten die Beteiligten nach den besten technischen Lösungen und prüften deren Anwendung in der Praxis. So beispielsweise im Rahmen des Pilotprojekts «Elektronischer Lernfahrausweis» im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Die Kosten für die Entwicklung sowie den Betrieb der E-ID und der Infrastruktur für die Jahre 2023 – 2028 belaufen sich auf rund 180 Millionen Franken. Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Vorlage zustimmen, kann die E-ID frühestens Mitte 2026 eingeführt werden. Nutzung ist freiwillig und kostenlos Gemeinsam erarbeitet 28 Argumente Referendumskomitees Komitee «E-ID-Gesetz-Nein» Das neue E-ID-Gesetz wiederholt Fehler von 2021, als die Schweizer Bevölkerung einen unsicheren digitalen Schweizerpass (E-ID) primär aufgrund von Datenschutzbedenken ablehnte.

Nein

Referendumskomitee

Ungenügender Datenschutz: Die E-ID soll im Internet und Alltag als Nachweis der eigenen Identität verwendet werden. Im Gegensatz zu den bisherigen Ausweisen würde jedoch jede Nutzung der E-ID gegenüber privaten Unternehmen von diesen gespeichert. Dadurch entstehen grosse Mengen sensibler Daten und ein entsprechendes Missbrauchspotenzial. Eindeutige Kennziffern an jeder E-ID ermöglichen die Nachverfolgbarkeit des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger: Solches verletzt die Privatsphäre der Bevölkerung und birgt Risiken wie Manipulation, Diskriminierung und Überwachung etwa durch Firmen und Big-Tech-Konzerne. Im Gesetz fehlt eine deutliche Garantie, dass die E-ID in jedem Fall freiwillig bleiben wird: Extrakosten oder andere Umtriebe können die Bevölkerung zur Nutzung drängen. Gemäss kantonalen Volksabstimmungen wollen über 90 Prozent der Bevölkerung ein Recht auf ein Offline-Leben. Das bedeutet: diskriminierungsfreien Zugang zu analogen Alternativen für staatliche und private Dienstleistungen, ohne Zwang zur Nutzung digitaler Technologien. Die Infrastruktur der E-ID wird in anderen Ländern für Sozialkreditsysteme verwendet: Diese bewerten die Bevölkerung nach einem Punktesystem und widersprechen der Demokratie im Grundsatz. Damit eine E-ID in Zukunft das Vertrauen der Bevölkerung hat, sollte der Betrieb von Sozialkreditsystemen gesetzlich verboten werden. e-id-gesetz-nein.ch Argumente Argumente Referendumskomitees Argumente Referendumskomitees Unsicherer digitaler Schweizerpass Komitee «Volkswillen respektieren – MASS-VOLL!» Immer mehr Überwachung, Digitalzwang und Kontrolle – diesen Weg stoppte das Volk mit einem klaren Nein zur E-ID. Grosskonzerne bereichern sich an Personendaten, während sicherer Datenschutz unmöglich ist. Menschen ohne Smartphone oder technische Affinität werden diskriminiert; das Recht auf analoges Leben verschwindet. In Krisen dient die E-ID als Basis für Zwangsmassnahmen, die Demokratie und Grundrechte zerstören.

Unterlagen

Endresultat ANGENOMMEN

Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.

Resultat Stände
7.5/23
Resultat Stimmen
50.4%
1'384'586 Ja / 1'363'362 Nein
Stimmbeteiligung 49.6%

Resultate

26 Kantone

Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.