Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
Heute sind Schweizer Männer verpflichtet, einen Dienst in der Armee oder im Zivilschutz zu leisten. Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikten leisten einen länger dauernden Zivildienst. Die grosse Mehrheit der heute geleisteten Diensttage hat einen direkten Bezug zur Siche...
Abstimmung vom 2025-11-30
Inhalt
Heute sind Schweizer Männer verpflichtet, einen Dienst in der Armee oder im Zivilschutz zu leisten.
Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikten leisten einen länger dauernden Zivildienst.
Die grosse Mehrheit der heute geleisteten Diensttage hat einen direkten Bezug zur Sicherheit der Schweiz.
Die Service-citoyen-Initiative sieht vor, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt erbringen müssen.
Dieser Dienst soll entweder im Militär, im Zivilschutz oder in Form eines gleichwertigen Milizdienstes erbracht werden, wobei der Sollbestand von Armee und Zivilschutz garantiert sein muss.
Die Initiative zielt darauf ab, die Sicherheit breiter zu denken und die Dienstpflicht stärker auf Bereiche wie Klimaschutz, Ernährungssicherheit und Betreuung auszurichten.
Durch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht würden doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger rekrutiert wie heute.
Die Initiative Ausgangslage Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» Diensttage und Kosten Heute werden jedes Jahr rund 35'000 Personen dienstpflichtig.
Im Detail
Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, kann einen Zivildienst erbringen, der 1,5-mal so lange dauert wie der Militärdienst.
Der Dienst ist nach dem Milizprinzip organisiert und wird überwiegend nebenberuflich geleistet.
Die grosse Mehrheit der heute geleisteten Diensttage hat einen direkten Bezug zur Sicherheit der Schweiz.
Die Bestände von Armee und Zivilschutz sind in den letzten Jahren zunehmend unter Druck geraten, da sich immer mehr Personen für den Zivildienst entscheiden und da Militärdienstpflichtige aus medizinischen oder anderen Gründen vor der Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht entlassen werden müssen.
Um die personellen Bestände von Armee und Zivilschutz zu verbessern, hat er zwei Gesetzesrevisionen in die Wege geleitet: Einerseits sollen Zivildienstleistende verpflichtet werden können, einen Teil ihres Dienstes im Zivilschutz zu leisten.
Andererseits soll die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst reduziert und damit der Armeebestand stabilisiert werden.
Sicherstellung der Bestände Darüber hinaus hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, das bestehende Dienstpflichtsystem anzupassen und die sogenannte Sicherheitsdienstpflicht einzuführen.
Dabei sollen Zivilschutz und Zivildienst unter dem neuen Namen «Katastrophenschutz» zusammengeführt werden.
Schweizer Männer sollen dann entweder in der Armee oder im Katastrophenschutz Dienst leisten.
Einführung der Sicherheitsdienstpflicht Ausgangslage Dienstpflicht für Schweizer Männer Diensttage und Kosten Heute werden jedes Jahr rund 35'000 Personen dienstpflichtig.
Daraus entstehen pro Jahr Kosten für den Erwerbsersatz in der Höhe von rund 800 Millionen Franken sowie Kosten für die Militärversicherung von etwa 160 Millionen Franken.
Dazu kommen nicht genau bezifferbare indirekte Kosten, die durch die Abwesenheit am Arbeitsplatz generiert werden.
Bei einer Annahme der Initiative würde sich die Zahl der Dienstpflichtigen verdoppeln und damit auch in etwa die Kosten des Dienstpflichtsystems.
Die Kosten für den Erwerbsersatz würden auf rund 1,6 Milliarden Franken pro Jahr steigen, jene für die Militärversicherung auf rund 320 Millionen Franken pro Jahr.
Ausserdem würden die Kosten für die Unternehmen markant steigen, weil mit dem Bürgerdienst rund doppelt so viele Arbeitnehmende am Arbeitsplatz fehlen würden. 1 Bericht des Bundesrates vom 4.
Er hat aber darauf verzichtet, da ein solcher Dienst die Wirtschaft erheblich belasten und für den Bund und die Kantone hohe Kosten verursachen würde.
Ausserdem müssten mit der Ausweitung der Dienstpflicht auf Frauen deutlich mehr Personen Dienst leisten, als für Aufgaben zugunsten der Sicherheit des Landes benötigt werden.
Bürgerdienstpflicht geprüft Die Service-citoyen-Initiative geht über das heutige Dienstpflichtsystem und die laufenden Gesetzesrevisionen hinaus: Sie will, dass jede Person mit Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten muss.
Die Ausweitung der Dienstpflicht auf Schweizer Frauen würde dazu führen, dass künftig rund 70'000 Personen jährlich Dienst leisten müssten.
Das Parlament soll zudem die Möglichkeit erhalten, die Dienstpflicht auf Personen ohne Schweizer Bürgerrecht auszuweiten.
Die Initiative verlangt, dass die Bestände von Armee und Zivilschutz gesichert sein müssen.
Diejenigen Personen, die nicht für die Armee und den Zivilschutz benötigt würden, müssten einen gleichwertigen Milizdienst leisten.
Das Initiativkomitee nennt einige Möglichkeiten für solche Einsätze: in der Katastrophenvorsorge, in der Betreuung oder für die Ernährungssicherheit.
Wie im heutigen Dienstpflichtsystem sollen Personen, die keinen Dienst leisten, eine Abgabe zahlen.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Denn der Zweck der Dienstpflicht besteht darin, die Armee und den Zivilschutz mit ausreichend Personal zu versorgen, um die Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die Dienstpflicht dient dazu, die Sicherheitsorganisationen Armee und Zivilschutz mit ausreichend Personal zu versorgen. Es sollen nur so viele Personen rekrutiert werden, wie die Armee und der Zivilschutz für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Volksinitiative geht mit rund 70'000 rekrutierten Personen pro Jahr deutlich über diesen Bedarf hinaus. Wegen der Ausweitung der Dienstpflicht würden rund doppelt so viele Personen wie heute während ihres Dienstes am Arbeitsplatz fehlen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es überdies nicht sinnvoll, eine derart hohe Zahl an Arbeitskräften für Aufgaben einzusetzen, die nicht ihren beruflichen Fähigkeiten entsprechen und für die sie daher weniger gut qualifiziert sind. Im Vergleich zu heute würden sich die jährlichen Kosten etwa verdoppeln: für den Erwerbsersatz auf rund 1,6 Milliarden Franken und für die Militärversicherung auf rund 320 Millionen Franken. Die Mehrbelastung für den Erwerbsersatz müssten Arbeitnehmende und Arbeitgeber über ihre Lohnbeiträge finanzieren. Darüber hinaus müssten Arbeitgeber mit sehr hohen zusätzlichen Kosten rechnen, um die Abwesenheiten ihrer Arbeitnehmenden während des Dienstes zu kompensieren. Auch wären Bund und Kantone für die Umsetzung mit Mehraufwand und mit deutlich höheren Kosten konfrontiert. Rekrutierung über Bedarf hinaus Wirtschaftlich nicht sinnvoll Erhebliche Mehrkosten Eine Dienstpflicht für Frauen kann als Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau gesehen werden. Doch würde sie die Mehrfachbelastung vieler Frauen zusätzlich erhöhen, denn heute leisten die Frauen einen grossen Teil der unbezahlten Care-Arbeit in der Betreuung, der Erziehung und der Pflege sowie im Haushalt.
Initiativkomitee
Welche Aufgaben innerhalb des Milizdienstes künftig für die Sicherheit und den Zusammenhalt relevant sind, bestimmt der Gesetzgeber, etwa in der Katastrophenvorsorge, in der Betreuung oder für die Ernährungssicherheit. Die Initiative ist eine ausgeglichene Reform der Dienstpflicht, wie sie sich laut ETH-Studie «Sicherheit 2025» zwei Drittel der Stimmbevölkerung wünschen. In einer Zeit wachsender Individualisierung und einer zunehmend virtuellen Welt bringt der Dienst junge Menschen aus verschiedenen Regionen und Hintergründen zusammen. Dadurch entsteht, was die Schweiz stark gemacht hat: Solidarität, Verantwortung und Zusammenhalt jenseits von Sprachund sozialen Grenzen. Die Initiative sichert den Bestand von Armee und Zivilschutz und erhöht die Anzahl und Vielfalt der aufgebotenen Personen. Damit reagiert die Initiative auf neue Bedrohungen und deren Folgen, unter anderem ausgelöst durch Krieg, geopolitische Unruhen, Kriminalität im digitalen Raum und den Klimawandel. Was die Initiative will Zusammenhalt statt Spaltung Stärkung der Sicherheit Argumente Argumente Argumente Initiativkomitee Über der Schweiz, die an gesellschaftlichem Zusammenhalt verliert, brauen sich dunkle Wolken zusammen: Erdrutsche in den Bergen, Hochwasser im Flachland, Cyberangriffe, drohende Energieknappheit, Krieg in Europa. Auch gesellschaftlich ziehen Gewitter auf: Individualismus herrscht vor, Einsamkeit und Spannungen nehmen zu. Deshalb schafft die Initiative mit einem Dienst (Service citoyen) für junge Menschen das, was jetzt nötig ist: eine Chance für alle, Verantwortung zu übernehmen – für eine krisenfeste, starke Schweiz. Im Dienst erwerben junge Menschen praktische Fähigkeiten als wertvolle Ergänzung zur schulischen und beruflichen Ausbildung. Dazu zählen vor allem Teamarbeit, Krisenmanagement, Erste Hilfe, digitales Know-how und Verantwortungsbewusstsein. Das stärkt nicht nur ihre persönliche Reife, sondern auch unsere Wirtschaft und Gesellschaft, die auf engagierte Talente angewiesen sind.
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
vom 20. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 26. Oktober 20232 eingereichten Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 20243,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 26. Oktober 2023 «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 59 Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt
1 Jede Person mit Schweizer Bürgerrecht leistet einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt.
2 Dieser Dienst wird als Militärdienst oder in Form eines anderen, gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes geleistet.
3 Der Sollbestand der Kriseninterventionsdienste ist garantiert; dies betrifft insbesondere:
- a.
- die Armee;
- b.
- den Zivilschutz.
4 Personen, die keinen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten, obwohl sie dazu verpflichtet sind, schulden eine Abgabe; das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Diese Abgabe wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.
5 Das Gesetz legt fest, ob und in welchem Umfang Personen ohne Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten.
6 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.
7 Personen, die den Dienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.
Art. 61 Abs. 3–5
Aufgehoben
Art. 197 Ziff. 174
17. Übergangsbestimmung zu Art. 59 (Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 59 spätestens fünf Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der genannten Frist.
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Nationalrat, 20. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ständerat, 20. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |
Endresultat ABGELEHNT
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
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