Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brennund Treibstoffen sowie auf Strom. Neu soll der Bund zusätzlich eine...
Abstimmung vom 2025-11-30
Inhalt
Für Massnahmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen, stehen dem Bund heute jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung.
Diese Mittel stammen in erster Linie aus verbrauchsabhängigen Abgaben auf Brennund Treibstoffen sowie auf Strom.
Neu soll der Bund zusätzlich eine Steuer von 50 Prozent auf den Nachlass und die Schenkungen einer Person erheben, wobei die ersten 50 Millionen Franken nicht besteuert werden.
Die Einnahmen aus der neuen Erbschaftsund Schenkungssteuer müssen laut Initiativtext «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.
Gemäss Initiativtext müsste er zwingend «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.
Sie sieht weder für Verwitwete und Nachkommen noch für Zuwendungen an die öffentliche Hand oder gemeinnützige Organisationen Ausnahmen vor.
Auch für Vermögen, die in Unternehmen gebunden sind, enthält der Initiativtext keine Erleichterungen.
Damit die Steuer nicht umgangen werden kann – etwa durch einen Wegzug aus der Schweiz –, verlangt die Initiative vom Bund Massnahmen gegen Steuervermeidung.
Im Detail
Das ist im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit verankert.
Dieses Geld wird insbesondere für die Anpassung an die Klimaerwärmung, für die Abkehr von klimaschädlichen Brennund Treibstoffen (Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel) sowie für den Ausbau erneuerbarer Energien eingesetzt.
Ebenfalls steuerfrei sind Zuwendungen an die öffentliche Hand und gemeinnützige Organisationen.
Bezogen auf den Anteil der Erbschaftsund Schenkungssteuern an den Gesamtsteuereinnahmen liegt die Schweiz im Vergleich mit anderen Industriestaaten im Mittelfeld. 1 «Inheritance Taxation in OECD Countries», Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Mai 2021 (oecd.org > Publications > Browse all publications > Search all publications > Inheritance Taxation in OECD Countries) Ausgangslage Aktuelle Klimapolitik Heutige E rbschaftsund Schenkungssteuer Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» Die Initiative will eine Erbschaftsund Schenkungssteuer auch auf Bundesebene einführen: Belaufen sich der Nachlass und die Schenkungen einer Person zusammen auf mehr als 50 Millionen Franken, soll der Bund auf dem Betrag, der 50 Millionen überschreitet, eine Steuer von 50 Prozent erheben.
Die Initiative Erbschaftsund Schenkungssteuer des Bundes Erbschaft: Eine Person vererbt 200 Millionen Franken.
Erbschaft mit vorgängiger Schenkung: Eine Person verschenkt Vermögenswerte in der Höhe von 30 Millionen Franken.
Da der Freibetrag von 50 Millionen Franken nicht ausgeschöpft wird, entstehen keine Steuerfolgen.
Von dem insgesamt verschenkten und vererbten Vermögen von 200 Millionen Franken unterliegen 150 Millionen Franken einer Besteuerung von 50 Prozent.
Die Steuer beträgt also 75 Millionen Franken. an Erben/ Beschenkte an Bund und Kantone 75 Mio. 125 Mio.
Berechnung Steuer 150 Mio. 50 Mio. steuerbar zu 50% steuerfrei Neue Steuer gemäss Initiative Beispiel Besteuerung Erbschaft / Schenkung von 200 Millionen Franken Initiative für eine Zukunft 1 «Inheritance Taxation in OECD Countries», Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Mai 2021 ( oecd.org > Publications > Browse all publications > Search all publications > Inheritance Taxation in OECD Countries) Der Ertrag der neuen Erbschaftsund Schenkungssteuer des Bundes soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen.
Gemäss Initiativtext müsste er zwingend «zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.
Sie sieht weder für Verwitwete und Nachkommen noch für Zuwendungen an die öffentliche Hand oder gemeinnützige Organisationen Ausnahmen vor.
Auch für Vermögen, die in Unternehmen gebunden sind, enthält der Initiativtext keine Erleichterungen.
Damit die Steuer nicht umgangen werden kann – etwa durch einen Wegzug aus der Schweiz –, verlangt die Initiative vom Bund Massnahmen gegen Steuervermeidung.
Die Initiative verlangt, dass Nachlässe und Schenkungen ab Annahme der Initiative besteuert werden.
Wenn also am Tag der Annahme der Initiative eine Person stirbt, unterliegt ihr Nachlass der Erbschaftsund Schenkungssteuer des Bundes.
Die Massnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung – z. B. durch Wegzug – würden ihre Wirkung hingegen erst entfalten, wenn die Bestimmungen zur Umsetzung in Kraft treten.
Zweckbindung der Steuereinnahmen Keine Ausnahmen Massnahmen gegen Steuervermeidung Beginn der Besteuerung Wie viele Personen von der Initiative direkt betroffen wären, ist nicht bekannt.
Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verfügten im Jahr 2021 rund 2500 Steuerpflichtige in der Schweiz über ein Vermögen von mehr als 50 Millionen Franken.
Insgesamt dürfte sich das steuerbare Vermögen dieser Personen auf rund 500 Milliarden Franken belaufen.
Ein von der ESTV in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten zeigt, dass vermögende Personen sehr mobil sind und viele von ihnen den Wohnsitz wechseln, wenn die Erbschaftssteuern erhöht werden.
Daher könnte bei Annahme der Initiative ein grosser Teil der betroffenen Personen aus der Schweiz wegziehen, darunter auch Unternehmerinnen und Unternehmer.
Zudem dürfte die neue Steuer vermögende Personen davon abhalten, sich in der Schweiz niederzulassen.
Das Initiativkomitee erwartet von der Erbschaftsund Schenkungssteuer des Bundes jährliche Einnahmen von durchschnittlich 6 Milliarden Franken.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Sie erachten jedoch die mit der Initiative vorgeschlagene Finanzierung der Klimapolitik als problematisch und nicht zielführend. Die Initiative könnte dazu führen, dass Bund und Kantone unter dem Strich sogar weniger Steuern einnehmen als heute. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die neue Erbschaftsund Schenkungssteuer würde die Attraktivität der Schweiz für vermögende Personen und deren Unternehmen stark vermindern. Ein Grossteil der Personen, die von der Initiative betroffen sind, dürfte aus der Schweiz wegziehen, und Zuzüge von vermögenden Personen würden ausbleiben. Die Initiative gefährdet Arbeitsplätze, weil von der Steuer betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Tätigkeit einstellen oder ins Ausland verlegen könnten. Weil vermögende Personen wegziehen und kaum neue hinzukommen würden, würde der Bund aus der Erbschaftsund Schenkungssteuer wohl viel weniger Geld einnehmen als vom Initiativkomitee erwartet. Die Weggezogenen zahlen zudem auch keine Einkommensund Vermögenssteuern mehr in der Schweiz. Heute ist es aber so, dass bei diesen beiden Steuern das Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen bzw. Unter dem Strich könnten Bund, Kantone und Gemeinden also deutlich weniger Geld zur Verfügung haben als heute – auch für wichtige staatliche Aufgaben wie den Klimaschutz. Es bestehen griffige rechtliche Grundlagen für die Abkehr von klimaschädlichen Brennund Treibstoffen und die Bewältigung der Klimaerwärmung. Dafür stehen allein beim Bund jährlich rund 2 Milliarden Franken an Fördergeldern zur Verfügung. Steuerausfälle Bereits heute wirksame Klimapolitik Schwächung des Standortes Die geforderte Steuer schafft keine Anreize für klimafreundliches Verhalten.
Initiativkomitee
Superreiche zerstören mit ihren Privatjets und Investitionen unsere Umwelt und kaufen sich politische Macht und Einfluss. Mit der Besteuerung von Mega-Erbschaften können Milliarden für den Klimaschutz beschafft und die Vermögensungleichheit eingedämmt werden. Das Vermögen der 300 Reichsten der Schweiz hat sich in den letzten 20 Jahren auf heute unvorstellbare 833'500'000'000 Franken verdoppelt, während die Löhne der breiten Bevölkerung stagnieren. Mit diesen geerbten Milliarden wird grosser Schaden angerichtet – durch klimaschädliche Investitionen, Privatjets und Yachten, aber auch durch den Kauf von politischer Macht und Einfluss. Ungleichheit bekämpfen Vermögensverteilung in der Schweiz Vermögen der 300 ReichstenVermögen der 1'200'000 Ärmsten Mrd. CHF Quelle: alljährliche Rangliste der 300 Reichsten in der Schweiz des Wirtschaftsmagazins Bilanz Lesebeispiel: 2024 beträgt das Vermögen der 300 Reichsten 833,5 Mrd. Das Vermögen der Ärmsten stagniert bei 0 Franken. 1000 600 200 200420202024200820122016 Initiative für eine Zukunft Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. In der Schweiz verursacht ein:e Superreiche:r in wenigen Stunden mehr CO 2 als der Durchschnitt im Leben. Die Pro-KopfEmissionen bei den unteren und mittleren Einkommensklassen sind in den letzten 30 Jahren stetig gesunken, bei den Reichsten aber um 30 Prozent gestiegen. Dem Verursacherprinzip entsprechend sollen die grössten Klimasünder:innen auch einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Um ihre Klimaziele zu erreichen, muss die Schweiz deutlich mehr Geld investieren: rund 11 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich. Von der Initiative wären die 2500 reichsten Erbberechtigten betroffen, also 0,05 Prozent der Steuerzahlenden. Ein Freibetrag von 50 Millionen garantiert, dass der:die Erb:in eines KMUs nicht von der Steuer betroffen ist.
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
vom 20. Juni 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 8. Februar 20242 eingereichten Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 20243,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 8. Februar 2024 «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 129a4 Zukunftssteuer
1 Der Bund erhebt zum Aufbau und Erhalt einer lebenswerten Zukunft eine Steuer auf dem Nachlass und den Schenkungen von natürlichen Personen.
2 Der Bund und die Kantone verwenden den Rohertrag der Steuer zur sozial gerechten Bekämpfung der Klimakrise sowie für den dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft.
3 Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Der Rohertrag der Steuer fliesst zu zwei Dritteln dem Bund und zu einem Drittel den Kantonen zu. Die Kompetenz der Kantone, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben, bleibt unberührt.
4 Der Steuersatz beträgt 50 Prozent. Nicht besteuert wird ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen. Die Besteuerung erfolgt, sobald der Freibetrag überschritten ist.
5 Der Bundesrat passt den Freibetrag periodisch der Teuerung an.
Art. 197 Ziff. 155
15. Übergangsbestimmung zu Art. 129a (Zukunftssteuer)
1 Der Bund und die Kantone erlassen Ausführungsbestimmungen über:
- a.
- die Verhinderung von Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, die Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen und die lückenlose Besteuerung;
- b.
- die Verwendung des Rohertrags zur Unterstützung des sozial gerechten, ökologischen Umbaus der Gesamtwirtschaft, insbesondere in den Bereichen der Arbeit, des Wohnens und der öffentlichen Dienstleistungen.
2 Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen erlässt der Bundesrat innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 129a durch Volk und Stände die Ausführungsbestimmungen per Verordnung. Die Ausführungsbestimmungen finden auf Nachlässe und Schenkungen, die nach der Annahme von Artikel 129a ausgerichtet werden, rückwirkend Anwendung.
4 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
5 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Nationalrat, 20. Juni 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ständerat, 20. Juni 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |
Endresultat ABGELEHNT
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
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