Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»
Während die Initiative neue Formulierungen vorsieht, übernimmt der Gegenentwurf den Wortlaut bestehender Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert. Heute regelt das Gesetz, dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist....
Abstimmung vom 2026-03-08
Inhalt
Während die Initiative neue Formulierungen vorsieht, übernimmt der Gegenentwurf den Wortlaut bestehender Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert.
Heute regelt das Gesetz, dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist.
Mit der Initiative und dem Gegenentwurf würden diese beiden Punkte neu in der Verfassung verankert.
Das hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung: Es würde die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung unterstreichen.
Zudem könnte beides nur geändert werden, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone in einer Volksabstimmung zustimmt (Volksund Ständemehr).
Die SNB erfüllt heute schon den Auftrag, die Bargeldversorgung in der Schweiz zu gewährleisten.
Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.
Wie sich die Initiative und der Gegenentwurf unterscheiden Was die Initiative und der Gegenentwurf bewirken Höhere Hürden für Änderungen Keine praktischen Auswirkungen Debatte Parlament Der Nationalrat und der Ständerat lehnen die Volksinitiative mit grosser Mehrheit ab und unterstützen stattdessen den direkten Gegenentwurf des Bundesrates.
Im Detail
Das zeigen etwa die regelmässig durchgeführten Umfragen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zum Zahlungsverhalten der Bevölkerung.
Vor zehn Jahren wurde im Alltag noch mehrheitlich mit Bargeld bezahlt, heute werden dagegen meistens Debitund Kreditkarten sowie Bezahl-Apps genutzt.
Gleichzeitig wird Bargeld weiterhin sehr geschätzt: Gemäss der letzten Umfrage der SNB von 2024 spricht sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (95 %) dafür aus, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel zur Verfügung steht.
Mit der Volksinitiative möchten die Initiantinnen und Initianten verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden.
Sie wollen ausserdem sicherstellen, dass der Franken als schweizerische Währung erhalten bleibt und nicht einfach mittels Gesetzesanpassung ersetzt werden kann.
Die Initiative verlangt konkret zwei neue Verfassungsbestimmungen: Erstens soll der Bund sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
Zweitens soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.
Auch der Gegenentwurf will in der Verfassung verankern, dass die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist.
Er sieht vor, dafür zwei bestehende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in die Verfassung zu übernehmen.
Heute regelt das Gesetz, dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist.
Mit der Initiative und dem Gegenentwurf würden diese beiden Punkte neu in der Verfassung verankert.
Das hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung: Es würde die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung unterstreichen.
Zudem könnte beides nur geändert werden, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone in einer Volksabstimmung zustimmt (Volksund Ständemehr).
Die SNB erfüllt heute schon den Auftrag, die Bargeldversorgung in der Schweiz zu gewährleisten.
Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.
Wie sich die Initiative und der Gegenentwurf unterscheiden Was die Initiative und der Gegenentwurf bewirken Höhere Hürden für Änderungen Keine praktischen Auswirkungen 19
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Während der Gegenentwurf bewährte gesetzliche Bestimmungen übernimmt, verwendet die Initiative ungeeignete neue Formulierungen. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab und unterstützen den Gegenentwurf insbesondere aus den folgenden Gründen: Der Gegenentwurf stärkt die rechtliche Stellung des Bargelds und des Frankens als Währung. Zwei wichtige Grundsätze werden in der Verfassung verankert: Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet weiterhin die Versorgung mit Bargeld. Die Initiative hingegen verwendet neue Formulierungen, was unnötigerweise Fragen zur Auslegung aufwirft. Die Initiative verlangt ausserdem ausdrücklich eine Volksabstimmung mit Volksund Ständemehr, falls der Franken durch eine andere Währung ersetzt werden sollte. Das ist eine unnötige Ergänzung: Die Verfassung kann immer nur durch eine Volksabstimmung mit Volksund Ständemehr geändert werden. Der Gegenentwurf verzichtet bewusst auf unnötige Bestimmungen und hält die Verfassung damit schlank und verständlich. Stärkung von Bargeld und Währung Bewährte Formulierungen Keine unnötigen Bestimmungen Argumente Bundesrat und Parlament In der Vernehmlassung wurde der Gegenentwurf sehr breit unterstützt. Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden begrüsste, dass er die Anliegen der Initiative in geeigneter Form in der Verfassung verankert. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.
Initiativkomitee
Mit der Annahme der Initiative verpflichtet es den Bund, die Versorgung mit Noten und Münzen dauerhaft sicherzustellen. Nur unsere Initiative sichert verfassungsmässig, dass echtes Geld – Noten und Münzen – erhalten bleibt: krisensicher, unabhängig und demokratisch beschlossen. Der direkte Gegenentwurf bleibt ungenau: Er spricht nur von « Bargeld » – ein Begriff, der schon morgen auch digitales Zentralbankgeld meinen könnte. Nur so bleibt echtes Geld erhalten – unabhängig von Strom, Netz und Konzerninteressen, anonym, krisensicher und für alle Generationen verständlich. Der direkte Gegenentwurf überträgt die Verantwortung der Nationalbank, ohne den Bund zu verpflichten. Doch nur der Bund kann handeln: Er hat die Gesetzgebungskompetenz, Massnahmen zur Sicherung der Versorgung zu ergreifen. Nur mit einem Ja zu Noten und Münzen überträgt das Volk diese Pflicht an die Politik – damit echtes Geld im ganzen Land verfügbar bleibt. Unsere Initiative sorgt dafür, dass sie bleiben – als sichtbares Zeichen von Verlässlichkeit und Selbstbestimmung. Klare Regeln für echtes Geld Volk verpflichtet die Politik Volksherz für Noten und Münzen Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Sie sichern Handel und Versorgung, wenn digitale Systeme ausfallen, und schützen vor schleichender Enteignung durch Negativzinsen: Was man in der Hand hält, bleibt Eigentum. Sie sichern Privatsphäre und Selbstbestimmung – gerade für ältere Menschen, Kinder und alle ohne digitale Möglichkeiten. Darum empfiehlt das Initiativkomitee ein Ja zu Noten und Münzen – für eine unabhängige, freie Schweizer Währung.
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»
vom 26. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 15. Februar 20232 eingereichten Volksinitiative
«Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 20243,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 15. Februar 2023 «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 99 Abs. 1bis und 5
1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
5 Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.
Art. 2
1 Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss vom 17. September 20254 über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.
2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.
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Nationalrat, 26. September 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ständerat, 26. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |
Endresultat ABGELEHNT
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
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