Bargeldinitiative und Gegenvorschlag: Stichfrage
Falls sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf von Volk und Ständen angenommen werden: Soll die Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten? Über die Volksinitiative und den Gegenentwurf der Bundesversammlung wird getrennt abgestimmt. Die beiden Abstimmungs...
Abstimmung vom 2026-03-08
Inhalt
Falls sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenentwurf von Volk und Ständen angenommen werden: Soll die Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten? Über die Volksinitiative und den Gegenentwurf der Bundesversammlung wird getrennt abgestimmt.
Die beiden Abstimmungsfragen können unabhängig voneinander mit «Ja» oder mit «Nein» beantwortet werden.
In der Stichfrage kann angegeben werden, ob die Volksinitiative oder der Gegenentwurf vorgezogen werden soll, falls beide angenommen werden.
Die Stichfrage darf in jedem Fall beantwortet werden, also zum Beispiel auch dann, wenn die ersten beiden Fragen mit «Nein» beantwortet wurden oder wenn auf eine Stimmabgabe verzichtet wurde.
Stichfrage Zwei Abstimmungsfragen Während die Initiative neue Formulierungen vorsieht, übernimmt der Gegenentwurf den Wortlaut bestehender Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert.
Heute regelt das Gesetz, dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist.
Mit der Initiative und dem Gegenentwurf würden diese beiden Punkte neu in der Verfassung verankert.
Das hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung: Es würde die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung unterstreichen.
Im Detail
Das zeigen etwa die regelmässig durchgeführten Umfragen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zum Zahlungsverhalten der Bevölkerung.
Vor zehn Jahren wurde im Alltag noch mehrheitlich mit Bargeld bezahlt, heute werden dagegen meistens Debitund Kreditkarten sowie Bezahl-Apps genutzt.
Gleichzeitig wird Bargeld weiterhin sehr geschätzt: Gemäss der letzten Umfrage der SNB von 2024 spricht sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (95 %) dafür aus, dass Bargeld auch künftig als Zahlungsmittel zur Verfügung steht.
Mit der Volksinitiative möchten die Initiantinnen und Initianten verhindern, dass Münzen und Banknoten abgeschafft oder verdrängt werden.
Sie wollen ausserdem sicherstellen, dass der Franken als schweizerische Währung erhalten bleibt und nicht einfach mittels Gesetzesanpassung ersetzt werden kann.
Die Initiative verlangt konkret zwei neue Verfassungsbestimmungen: Erstens soll der Bund sicherstellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.
Zweitens soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizerfranken durch eine andere Währung zu ersetzen.
Auch der Gegenentwurf will in der Verfassung verankern, dass die Versorgung mit Bargeld gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist.
Er sieht vor, dafür zwei bestehende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert in die Verfassung zu übernehmen.
Heute regelt das Gesetz, dass die Bargeldversorgung gewährleistet sein muss und dass der Franken die schweizerische Währung ist.
Mit der Initiative und dem Gegenentwurf würden diese beiden Punkte neu in der Verfassung verankert.
Das hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung: Es würde die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung unterstreichen.
Zudem könnte beides nur geändert werden, wenn eine Mehrheit der Stimmberechtigten und der Kantone in einer Volksabstimmung zustimmt (Volksund Ständemehr).
Die SNB erfüllt heute schon den Auftrag, die Bargeldversorgung in der Schweiz zu gewährleisten.
Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergibt sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.
Wie sich die Initiative und der Gegenentwurf unterscheiden Was die Initiative und der Gegenentwurf bewirken Höhere Hürden für Änderungen Keine praktischen Auswirkungen 19
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Während der Gegenentwurf bewährte gesetzliche Bestimmungen übernimmt, verwendet die Initiative ungeeignete neue Formulierungen. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab und unterstützen den Gegenentwurf insbesondere aus den folgenden Gründen: Der Gegenentwurf stärkt die rechtliche Stellung des Bargelds und des Frankens als Währung. Zwei wichtige Grundsätze werden in der Verfassung verankert: Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet weiterhin die Versorgung mit Bargeld. Die Initiative hingegen verwendet neue Formulierungen, was unnötigerweise Fragen zur Auslegung aufwirft. Die Initiative verlangt ausserdem ausdrücklich eine Volksabstimmung mit Volksund Ständemehr, falls der Franken durch eine andere Währung ersetzt werden sollte. Das ist eine unnötige Ergänzung: Die Verfassung kann immer nur durch eine Volksabstimmung mit Volksund Ständemehr geändert werden. Der Gegenentwurf verzichtet bewusst auf unnötige Bestimmungen und hält die Verfassung damit schlank und verständlich. Stärkung von Bargeld und Währung Bewährte Formulierungen Keine unnötigen Bestimmungen Argumente Bundesrat und Parlament In der Vernehmlassung wurde der Gegenentwurf sehr breit unterstützt. Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden begrüsste, dass er die Anliegen der Initiative in geeigneter Form in der Verfassung verankert. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.
Initiativkomitee
Mit der Annahme der Initiative verpflichtet es den Bund, die Versorgung mit Noten und Münzen dauerhaft sicherzustellen. Nur unsere Initiative sichert verfassungsmässig, dass echtes Geld – Noten und Münzen – erhalten bleibt: krisensicher, unabhängig und demokratisch beschlossen. Der direkte Gegenentwurf bleibt ungenau: Er spricht nur von « Bargeld » – ein Begriff, der schon morgen auch digitales Zentralbankgeld meinen könnte. Nur so bleibt echtes Geld erhalten – unabhängig von Strom, Netz und Konzerninteressen, anonym, krisensicher und für alle Generationen verständlich. Der direkte Gegenentwurf überträgt die Verantwortung der Nationalbank, ohne den Bund zu verpflichten. Doch nur der Bund kann handeln: Er hat die Gesetzgebungskompetenz, Massnahmen zur Sicherung der Versorgung zu ergreifen. Nur mit einem Ja zu Noten und Münzen überträgt das Volk diese Pflicht an die Politik – damit echtes Geld im ganzen Land verfügbar bleibt. Unsere Initiative sorgt dafür, dass sie bleiben – als sichtbares Zeichen von Verlässlichkeit und Selbstbestimmung. Klare Regeln für echtes Geld Volk verpflichtet die Politik Volksherz für Noten und Münzen Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Sie sichern Handel und Versorgung, wenn digitale Systeme ausfallen, und schützen vor schleichender Enteignung durch Negativzinsen: Was man in der Hand hält, bleibt Eigentum. Sie sichern Privatsphäre und Selbstbestimmung – gerade für ältere Menschen, Kinder und alle ohne digitale Möglichkeiten. Darum empfiehlt das Initiativkomitee ein Ja zu Noten und Münzen – für eine unabhängige, freie Schweizer Währung.
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie-
und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit
und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
vom 26. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 22. Februar 20242 eingereichten Volksinitiative
«Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand,
Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Januar 20253,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 22. Februar 2024 «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 103a Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik
1 Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen in Übereinstimmung mit den internationalen Klimaabkommen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen.
2 Der Bund unterstützt insbesondere:
- a.
- die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;
- b.
- den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien;
- c.
- die notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen inklusive finanzielle Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit;
- d.
- nachhaltige und natürliche Karbonsenken;
- e.
- die Stärkung der Biodiversität, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.
3 Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder vom Bund beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien und Bürgschaften gewähren.
4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Art. 197 Ziff. 154
15. Übergangsbestimmung zu Art. 103a (Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik)
Der Fonds gemäss Artikel 103a Absatz 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme von Artikel 103a durch Volk und Stände bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5–1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen Klimaziele erreicht hat.
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Nationalrat, 26. September 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ständerat, 26. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |
Endresultat ABGELEHNT
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
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