Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»
Volksinitiative « 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative) » Privathaushalte bezahlen heute eine Radiound Fernsehabgabe von 335 Franken pro Jahr. Auch mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen bezahlen eine Abgabe, wenn sie einen Umsatz von 500'000 Franken oder mehr erwirtschaften; d...
Abstimmung vom 2026-03-08
Inhalt
Volksinitiative « 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative) » Privathaushalte bezahlen heute eine Radiound Fernsehabgabe von 335 Franken pro Jahr.
Auch mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen bezahlen eine Abgabe, wenn sie einen Umsatz von 500'000 Franken oder mehr erwirtschaften; die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Umsatz.
Mit der Abgabe wird hauptsächlich der Service-public-Auftrag der Schweizerischen Radiound Fernsehgesellschaft (SRG) finanziert.
Aufgrund der Initiative « 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative) » hat der Bundesrat Handlungsbedarf festgestellt und ein Gegenprojekt erarbeitet.
Er hat beschlossen, die Abgabe für Privathaushalte bis 2029 schrittweise auf 300 Franken zu senken.
Auch die Unternehmen werden entlastet: Ab 2027 bezahlen nur noch rund 20 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen eine Abgabe.
Die Initiative verlangt, die Abgabe für Privathaushalte auf 200 Franken pro Jahr zu begrenzen.
Nicht von der Initiative betroffen sind Lokalradios und Regionalfernsehen, die Gelder aus der Radiound Fernsehabgabe erhalten.
Im Detail
Die Schweizerische Radiound Fernsehgesellschaft (SRG) und bestimmte Lokalradios und Regionalfernsehen erhalten die Gelder aus der Abgabe zur Erfüllung ihres Leistungsauftrags.
Der Bundesrat legt die Höhe dieser Abgabe fest, überprüft sie regelmässig und passt sie bei geändertem Bedarf an.
Aufgrund der Initiative « 200 Franken sind genug! (SRG-Initiative) » hat der Bundesrat Handlungsbedarf festgestellt und im Rahmen eines Gegenprojektes Entlastungen für die Privathaushalte und für Unternehmen beschlossen.
Ausgangslage Abgabesystem Entlastung der Haushalte Radiound Fernsehabgabe pro Haushalt und Jahr Betrag in Franken Seit der Einführung des heutigen Abgabesystems 2019 hat der Bundesrat die Abgabe für Haushalte einmal gesenkt und zwei weitere Senkungen bereits beschlossen. 200 100 300 400 20192021202020272026202520242023202220282029 Quelle: Radiound Fernsehverordnung (RTVV) 335 300 1 Initiative SRG Die Höhe der Abgabe für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen hängt von deren Umsatz ab.
Der Bundesrat erhöht ab Anfang 2027 die Umsatzschwelle, ab der Unternehmen die Abgabe bezahlen müssen, von 500'000 Franken auf 1,2 Millionen Franken.
Damit bezahlt künftig nur noch rund jedes fünfte mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen eine Abgabe anstatt jedes dritten.
Nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen haben bisher keine Abgabe bezahlt, sie werden auch in Zukunft keine bezahlen müssen.
Der grösste Teil der Abgabe geht an die SRG; bei ihr entspricht das rund 80 Prozent ihrer Einnahmen.
Die SRG ist gesetzlich und gemäss Konzession dazu verpflichtet, für alle Sprachregionen gleichwertige Radiound Fernsehprogramme sowie entsprechende Online-Inhalte anzubieten.
Dies gilt für Sendungen und Angebote in den Bereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport.
Der Bundesrat schreibt der SRG vor, mindestens 50 Prozent ihrer Einnahmen aus der Abgabe in den Bereich Information zu investieren.
Weiter muss die SRG mit ihren Angeboten das Verständnis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprachgemeinschaften, Kulturen, Religionen und gesellschaftlichen Gruppierungen fördern.
Dazu gehören Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) in der Deutschschweiz, Radio Télévision Suisse (RTS) in der französischsprachigen Schweiz, Radiotelevisione svizzera (RSI) in der italienischsprachigen Schweiz sowie Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) in der rätoromanischsprachigen Schweiz. 1 Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), Daten Stand 2023 Entlastung von Unternehmen Auftrag der SRG Wer zur SRG gehört Jeden Tag nutzen mehrere Millionen Personen die SRG-Radiound Fernsehangebote.
Durch weniger Mittel aus der Abgabe will die Initiative die SRG verkleinern und ihr Angebot auf ein für die « Allgemeinheit unerlässliches Grundangebot » beschränken.
Mit der Verkleinerung der SRG und dem Abbau der publizistischen Leistungen will die Initiative die unternehmerische Freiheit der privaten Anbieter stärken.
Die privaten Lokalradios und Regionalfernsehen, denen ebenfalls ein Anteil aus der Radiound Fernsehabgabe zusteht, sollen auch künftig Mittel im bisherigen Umfang erhalten.
Auch andere Unternehmen, die einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil aus der Abgabe haben, sind von der Initiative nicht betroffen.
Unterschied zur « No-Billag »-Initiative 2018 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative « Ja zur Abschaffung der Radiound Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren) » mit 71,6 Prozent abgelehnt.
Die Initiative wollte die Abgabe für Radio und Fernsehen und damit die öffentliche Finanzierung der SRG sowie von privaten Lokalradios und Regionalfernsehen vollständig abschaffen.
Auch das Jahrbuch zur Qualität der Medien der Universität Zürich hält in seinen Berichten fest, dass sich die Angebote der SRG durch eine hohe Qualität auszeichnen und das Vertrauen in sie hoch ist.
Nutzung und Bewertung Forderungen der Initiative Weniger Geld für die SRG Private Medien nicht betroffen Bundesrat und Parlament geht die SRG-Initiative zu weit.
Doch ortet auch der Bundesrat bei der SRG Handlungsbedarf: Im Gegenprojekt sieht er nebst der Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen auch vor, den Auftrag an die SRG anzupassen.
Die SRG soll sich künftig in erster Linie auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung ausrichten.
Bei Unterhaltung und Sport soll sie aus Rücksicht auf die privaten Schweizer Medien vor allem das anbieten, was diese nicht abdecken.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Sie geht ihnen zu weit und hätte tiefe Einschnitte in das Angebot von Radio und Fernsehen zur Folge. Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei der SRG und hat deshalb ein Gegenprojekt beschlossen, das Haushalte und Unternehmen entlastet. Das Gegenprojekt ist ausgewogen: Im Gegensatz zur Initiative kann die SRG in der ganzen Schweiz mit mehreren Standorten präsent bleiben. Sie kann weiterhin in allen Sprachregionen gleichwertige Radiound Fernsehprogramme und OnlineInhalte anbieten. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Der Bundesrat hat bereits beschlossen, Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Aus Rücksicht auf die privaten Medien will der Bundesrat den Leistungsauftrag der SRG präzisieren. Bei Unterhaltung und Sport soll sich die SRG beispielsweise auf diejenigen Bereiche fokussieren, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden. Mit der Initiative könnte die SRG nicht mehr in allen Sprachregionen vielfältige und qualitativ gute Inhalte anbieten. Entlastungen bereits beschlossen SRG muss bereits sparen Private Medien erhalten mehr Spielraum Initiative geht zu weit Vielfalt und Qualität gefährdet Argumente Bundesrat und Parlament Das Unternehmen SRG ist in allen Regionen der Schweiz verankert. Mit der Initiative müsste es die Produktion voraussichtlich auf Kosten der kleineren Regionen an einem Standort zentralisieren. Bei Annahme der Initiative würde das Angebot der SRG viel kleiner und damit weniger attraktiv. Für Angebote von Sendern mit Bezahlabos und von Streaming-Diensten müsste es vermutlich zusätzlich bezahlen – etwa für Sportübertragungen, Serien und Filme.
Initiativkomitee
Gleichzeitig müssen die Bevölkerung und viele Unternehmen in der Schweiz die weltweit höchsten (!) Radiound TV-Gebühren zahlen. Mit der Initiative « 200 Franken sind genug! » werden die TVund Radio-Gebühren von 335 Franken pro Haushalt und Jahr auf 200 Franken reduziert und unsere KMU entlastet. Alle Haushalte in der Schweiz zahlen jährlich 335 Franken SRG-Gebühr – egal ob sie SRG-Angebote nutzen oder nicht. Die SRG hat durch steigende Gebühreneinnahmen ihre Tätigkeiten weit über den Service public ihrer Konzession ausgedehnt. Sie operiert ausserhalb ihres Auftrags mit zahlreichen Online-Portalen sowie Social-Media-Plattformen und konkurrenziert so mit Gebührengeldern die privaten Medien. Mit der Initiative muss sich die SRG wieder auf den Kernauftrag des Service public konzentrieren. Wenn Unternehmen und Gewerbebetriebe auch eine SRG-Abgabe zahlen müssen, führt das zu einer ungerechten Doppelbelastung. Denn alle Angestellten und alle Arbeitgeber haben bereits über ihren privaten Haushalt Serafe-Abgaben bezahlt. Vor allem Junge nutzen heute Streaming-Anbieter und andere Medienkanäle anstelle von SRG-Angeboten. Weltweit höchste Gebühren Auf Service public beschränken Doppelbelastung beseitigen Unfaire Belastung für Junge mildern Argumente Argumente Argumente Initiativkomitee Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Der angedrohte Kahlschlag bei Sportsendungen oder Regionalsendungen ist reine Angstmacherei. Auch nach Annahme der Initiative verfügt die SRG über mindestens 850 Millionen (!) Franken.
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative
«200 Franken sind genug! (SRG‑Initiative)»
vom 26. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 10. August 20232 eingereichten Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG‑Initiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 20243,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 10. August 2023 «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 93 Abs. 6
6 Zur Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen, die einen unerlässlichen Dienst für die Allgemeinheit erbringen, erhebt der Bund eine Abgabe von 200 Franken pro Jahr ausschliesslich von privaten Haushalten. Juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bezahlen keine Abgabe.
Art. 197 Ziff. 154
15. Übergangsbestimmungen zu Art. 93 Abs. 6 (Radio und Fernsehen)
1 Der Gesamtertrag der Abgabe unterliegt den vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung geltenden Regeln über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen, um für die sprachlichen Minderheiten gleichwertige und hochwertige Programme zu verbreiten.
2 Der Anteil der privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen entspricht mindestens der vor Inkrafttreten dieser Verfassungsänderung in ihren Konzessionen definierten Summe.
3 Steigt die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte, so ist die Abgabe entsprechend zu senken, damit der Gesamtertrag aus der Abgabe unverändert bleibt. Eine allfällige Absenkung der Abgabe erfolgt alle fünf Jahre. Die Teuerung kann dabei berücksichtigt werden.
4 Die Grundsätze von Artikel 93 Absatz 6 und Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 sind unmittelbar anwendbares Recht und müssen von allen rechtsanwendenden Behörden und den Gerichten ungeachtet von Artikel 190 angewendet werden.
5 Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 93 Absatz 6 unter Beachtung von Artikel 197 Ziffer 15 Absätze 1–3 spätestens 18 Monate nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Nationalrat, 26. September 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ständerat, 26. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |
Endresultat ABGELEHNT
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
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