Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
Volksinitiative « Für eine gerechte Energieund Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative) » Die Schweiz hat mit dem Klimaund Innovationsgesetz entschieden, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken. Damit leistet sie im...
Abstimmung vom 2026-03-08
Inhalt
Volksinitiative « Für eine gerechte Energieund Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative) » Die Schweiz hat mit dem Klimaund Innovationsgesetz entschieden, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu senken.
Damit leistet sie im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris ihren Beitrag zum weltweiten Klimaschutz.
Dem Bund stehen jedes Jahr rund 2 Milliarden Franken für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung.
Mit diesem Geld können zum Beispiel Solaranlagen und der Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen gefördert werden.
Die Klimafonds-Initiative verlangt, dass der Bund für die Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen deutlich mehr Mittel einsetzt.
Er soll dazu einen Fonds einrichten und jährlich einen Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung einzahlen.
Mit dem Fonds soll der Bund insbesondere die Verminderung der Treibhausgasemissionen, den sparsamen und effizienten Energieverbrauch sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen.
Auch wäre die Ausund Weiterbildung für Fachkräfte zu unterstützen, die für die Umsetzung der Massnahmen benötigt wird.
Im Detail
Das heisst: Die Emissionen sollen so weit wie möglich reduziert und die Wirkung der verbleibenden, schwer vermeidbaren Emissionen ausgeglichen werden.
Damit leistet die Schweiz im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris ihren Beitrag zum weltweiten Klimaschutz.
Dem Bund stehen jährlich rund 2 Milliarden Franken für den Klimaschutz und den Umbau des Energiesystems zur Verfügung.
Er fördert insbesondere: – die Verminderung der Treibhausgasemissionen, etwa mit dem Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen; – den Ausbau erneuerbarer Energien, beispielsweise durch die Förderung von Solaranlagen; – die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wie Hochwasser, Erdrutsche und Hitzewellen; – Technologien, die CO2 entnehmen und dauerhaft speichern.
Im Bereich der Biodiversität engagiert sich der Bund mit deutlich über 500 Millionen Franken.
Zudem kümmert er sich zusammen mit den Kantonen unter anderem um die Pflege und die Sanierung von Mooren und weiteren Schutzgebieten, um die Renaturierung von Gewässern und um die Förderung der Artenvielfalt im Wald. 1 Diese Gelder stammen hauptsächlich aus dem Netzzuschlagfonds und aus Fördermitteln gemäss dem CO2-Gesetz und dem Klimaund Innovationsgesetz.
Ausgangslage Netto-Null-Ziel Zur Verfügung stehende Mittel Biodiversität Die Schweizer Klimapolitik schafft in Bereichen mit hohem CO 2-Ausstoss Anreize, Emissionen zu senken und Energie sparsamer zu nutzen.
Sie setzt dabei nicht nur auf Subventionen, sondern macht auch Vorgaben wie Höchstwerte für den CO 2-Ausstoss bei neuen Fahrzeugen.
Sie umfasst zudem Instrumente, die den Ausstoss von CO 2 verteuern, etwa die CO2-Abgabe auf Öl und Gas oder den Handel mit Emissionsrechten für Industrie und Luftfahrt.
Mit den daraus erzielten Erträgen fördert der Bund unter anderem klimafreundliche Technologien bei Gebäuden und in der Industrie.
Die Klimafonds-Initiative verlangt, dass deutlich mehr Mittel für die Begrenzung der Klimaerwärmung und den Umgang mit ihren Folgen eingesetzt werden.
Spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme der Initiative soll der Bund deshalb einen neuen Fonds für eine sozial gerechte Klimaund Energiepolitik betreiben.
In diesen Fonds soll er bis 2050 jährlich einen Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der Schweiz (Bruttoinlandprodukt, BIP) einzahlen.
Der Bund soll mit den Mitteln Massnahmen insbesondere in den folgenden Bereichen fördern: – Verminderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs, von Gebäuden und der Wirtschaft; – sparsamer und effizienter Energieverbrauch; – Versorgungssicherheit und Ausbau der erneuerbaren Energien; – Biodiversität.
Der Bund soll mit dem Fonds auch die CO 2-Entnahme und -Speicherung finanziell unterstützen, dies durch die Förderung von natürlichen Speichern wie Wäldern und Moorböden und von technischen Ansätzen.
Zudem soll der Fonds die Ausund Weiterbildung oder die Umschulung von Fachkräften unterstützen, die für die Umsetzung der geförderten Massnahmen benötigt werden.
Die Massnahmen sollen sozial gerecht umgesetzt und finanziert werden; wie das erfolgen soll, lässt der Initiativtext offen.
Bestehender Massnahmen-Mix Forderungen der Initiative Mehr Geld für den Klimaschutz Geförderte Massnahmen Der Bund müsste jährlich einen Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent des BIP in den Klimafonds einzahlen.
Der Bund müsste also zweibis viermal mehr Geld als heute für die Klimaund Energiepolitik bereitstellen.
Die Initiative macht keine Angaben dazu, wie diese zusätzlichen Ausgaben finanziert werden sollen.
Klar ist aber, dass die Ausgaben zumindest vorübergehend von der Schuldenbremse ausgenommen würden.
Die Auswirkungen der Initiative auf das Klima und die Biodiversität hängen davon ab, welche Massnahmen das Parlament beschliessen würde.
Zusätzliche Mittel könnten den Ausstieg aus den fossilen Energien beschleunigen und den Schutz der Biodiversität stärken.
Das heisst, dass mit dem Fonds Projekte mitfinanziert werden, die Private ohnehin umgesetzt hätten.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Sie setzt dabei nicht nur auf Subventionen, sondern macht auch Vorgaben wie Höchstwerte für den CO 2-Ausstoss bei neuen Fahrzeugen. Sie umfasst zudem Instrumente, die den Ausstoss von CO 2 verteuern, etwa die CO2-Abgabe auf Öl und Gas oder den Handel mit Emissionsrechten für Industrie und Luftfahrt. Mit den daraus erzielten Erträgen fördert der Bund unter anderem klimafreundliche Technologien bei Gebäuden und in der Industrie. Die Klimafonds-Initiative verlangt, dass deutlich mehr Mittel für die Begrenzung der Klimaerwärmung und den Umgang mit ihren Folgen eingesetzt werden. Spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme der Initiative soll der Bund deshalb einen neuen Fonds für eine sozial gerechte Klimaund Energiepolitik betreiben. In diesen Fonds soll er bis 2050 jährlich einen Betrag in der Höhe von 0,5 bis 1 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der Schweiz (Bruttoinlandprodukt, BIP) einzahlen. Der Bund soll mit den Mitteln Massnahmen insbesondere in den folgenden Bereichen fördern: – Verminderung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs, von Gebäuden und der Wirtschaft; – sparsamer und effizienter Energieverbrauch; – Versorgungssicherheit und Ausbau der erneuerbaren Energien; – Biodiversität. Der Bund soll mit dem Fonds auch die CO 2-Entnahme und -Speicherung finanziell unterstützen, dies durch die Förderung von natürlichen Speichern wie Wäldern und Moorböden und von technischen Ansätzen. Zudem soll der Fonds die Ausund Weiterbildung oder die Umschulung von Fachkräften unterstützen, die für die Umsetzung der geförderten Massnahmen benötigt werden. Die Massnahmen sollen sozial gerecht umgesetzt und finanziert werden; wie das erfolgen soll, lässt der Initiativtext offen. Bestehender Massnahmen-Mix Forderungen der Initiative Mehr Geld für den Klimaschutz Geförderte Massnahmen Argumente Initiativkomitee Die Schweiz ist als Alpenland besonders stark vom Klimawandel betroffen: Unsere Gletscher schmelzen, Hitzetage und extreme Wetterereignisse nehmen zu. Im Jahr 2023 hat die Bevölkerung entschieden, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden soll.
Referendumskomitee
Im Jahr 2023 hat die Bevölkerung entschieden, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden soll. Sie ermöglicht Investitionen in erneuerbare Energien, Gebäudesanierungen und moderne Mobilität. Damit erreichen wir Schritt für Schritt eine umweltverträgliche Energieversorgung und schaffen Wohlstand und neue Arbeitsplätze. Der Klimawandel ist in der Schweiz längst deutlich spürbar: Die Durchschnittstemperatur bei uns ist bereits doppelt so stark gestiegen wie im globalen Mittel. Es häufen sich extreme Wetterereignisse wie Dürren, Starkregen und Hitzewellen, die unsere Gesundheit belasten. Mit dem Klimafonds investiert der Bund jährlich 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in den Umbau unserer Infrastruktur. Franken, um unsere Infrastruktur für die jetzigen und kommenden Generationen zu modernisieren. Viele Hausbesitzende und Unternehmen gehen bereits voran – mit dem Klimafonds unterstützen wir ihre Anstrengungen und bereits laufende Massnahmen mit gezielten Investitionen in: – Erneuerbare Energien: Wir fördern die Stromproduktion aus Solar-, Wasserund Windenergie, um unsere Eigenversorgung zu sichern. – Gebäudesanierungen: Wir ersetzen klimaschädliche Ölheizungen durch moderne Wärmepumpen, kommen weg vom ausländischen Gas und verbessern die Energieeffizienz von Gebäuden. – Klimafreundliche Technologien: Die Industrie erhält Unterstützung, um auf umweltfreundlichere Produktionsverfahren umzustellen. Jetzt handeln Infrastruktur modernisieren Argumente Argumente Argumente Initiativkomitee Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Dafür investieren wir auch in die Ausbildung der nötigen Fachkräfte und setzen auf unsere Stärken: einen leistungsfähigen Forschungsplatz für Innovation und ein starkes Gewerbe in allen Regionen. Mit dem Ersatz von Öl und Gas machen wir uns unabhängiger und senken klimaschädliche Emissionen. Packen wir jetzt unser Generationenprojekt an für eine klimafreundliche und unabhängige Zukunft.
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Für eine gerechte Energie-
und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit
und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»
vom 26. September 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 22. Februar 20242 eingereichten Volksinitiative
«Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand,
Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Januar 20253,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 22. Februar 2024 «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 103a Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik
1 Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen in Übereinstimmung mit den internationalen Klimaabkommen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen.
2 Der Bund unterstützt insbesondere:
- a.
- die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;
- b.
- den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien;
- c.
- die notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen inklusive finanzielle Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit;
- d.
- nachhaltige und natürliche Karbonsenken;
- e.
- die Stärkung der Biodiversität, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.
3 Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder vom Bund beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien und Bürgschaften gewähren.
4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Art. 197 Ziff. 154
15. Übergangsbestimmung zu Art. 103a (Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik)
Der Fonds gemäss Artikel 103a Absatz 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme von Artikel 103a durch Volk und Stände bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5–1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen Klimaziele erreicht hat.
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Nationalrat, 26. September 2025 Die Präsidentin: Maja Riniker |
Ständerat, 26. September 2025 Der Präsident: Andrea Caroni |
Endresultat ABGELEHNT
Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.
Resultate
26 Kantone
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
Kommentare
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