Abstimmung vom 2026-03-08

Bundesrat / Parlament offen
Referendumskomitee offen
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Inhalt

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative) Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert und unverheiratete Paare individuell.

Das führt dazu, dass Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich hohe Steuern bezahlen.

Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen und Vermögen, und für alle gilt der gleiche Steuertarif.

Damit zahlen verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern.

Damit Paare mit Kindern und Alleinerziehende nicht zu stark belastet werden, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer erhöht.

Die Vorlage entlastet die Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer um insgesamt schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr.

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) ».

Parallel dazu reichte ein Komitee 2021 die Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) » ein. 2025 beschloss das Parlament das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative.

Im Detail

Wenn verheiratete Paare mehr Steuern bezahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, spricht man von der Heiratsstrafe.

Verheiratete Paare werden heute gemeinsam besteuert: Die Einkommen beziehungsweise Vermögen der Eheleute werden zusammengerechnet.

Im Gegenzug erhalten sie verschiedene steuerliche Ermässigungen wie z. B. einen günstigeren Steuertarif.

Bei Haushalten mit Kindern erhält ein Elternteil in der Regel einen günstigeren Steuertarif.

Das heutige Steuersystem führt dazu, dass Ehepaare in aller Regel entweder mehr oder weniger Steuern zahlen als unverheiratete Paare in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Wenn beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlen sie beim Bund und in einem Teil der Kantone tendenziell mehr Steuern als unverheiratete Paare.

Ist das Einkommen der Eheleute hingegen ungleich verteilt, zahlen sie heute tendenziell weniger Steuern als unverheiratete Paare.

Das gilt sowohl für die Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuern. 1 Bei dieser Vorlage geht es ausschliesslich um die Steuern.

Daneben bestehen auch in gewissen anderen Bereichen unterschiedliche Regelungen für Verheiratete und Unverheiratete.

Das gilt auch für Personen, die in eingetragener Partnerschaft leben. 3 Steuerprogression bedeutet, dass Personen mit hohem Einkommen oder hohem Vermögen in Prozent mehr Steuern bezahlen als Personen mit weniger Einkommen oder Vermögen.

Erreicht wird dies dadurch, dass der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen und Vermögen steigt.

Ausgangslage Besteuerung abhängig vom Zivilstand Gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren Individuelle Besteuerung Unverheirateter Ungleiche Steuerbelastungen Seit vielen Jahren wird auf Bundesebene über eine Steuerreform diskutiert, mit der die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. 2020 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, ein Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen.

Parallel dazu reichte ein Komitee 2021 die Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) » ein. 2025 beschloss das Parlament das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative.

Das Gesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung nicht mehr abhängig vom Zivilstand erfolgt: Jede Person soll künftig ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern.

Von der Initiative zum Gegenvorschlag Die Vorlage Steuer unabhängig vom Zivilstand Eine Steuererklärung pro Person Neu gilt für Verheiratete und Unverheiratete der gleiche Steuertarif.

Um Familien zu entlasten und Mehrbelastungen abzufedern, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6800 auf 12'000 Franken erhöht.

Die Reform führt bei der direkten Bundessteuer dazu, dass alle Steuerpflichtigen zusammen um schätzungsweise 630 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden.

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) ».

Das Initiativkomitee hat die Initiative zugunsten des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen.

Lehnt das Volk den Gegenvorschlag ab, so entscheidet das Initiativkomitee, ob die Initiative zur Abstimmung gelangt.

Wie sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare auswirkt, hängt vor allem davon ab, wie das Einkommen unter den Eheleuten verteilt ist.

Wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen erzielen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute.

Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einer sehr ungleichen Einkommensverteilung hingegen bezahlen tendenziell mehr direkte Bundessteuer.

Das gilt insbesondere, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzugs dem entgegenwirkt.

Erklärvideo

Empfehlungen und Argumente

Bundesrat und Parlament

Parallel dazu reichte ein Komitee 2021 die Volksinitiative « Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative) » ein. 2025 beschloss das Parlament das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Das Gesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, dass die Besteuerung nicht mehr abhängig vom Zivilstand erfolgt: Jede Person soll künftig ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Von der Initiative zum Gegenvorschlag Die Vorlage Steuer unabhängig vom Zivilstand Eine Steuererklärung pro Person Unverheiratete werden bereits heute individuell besteuert. Die Anpassung des Steuertarifs bei der direkten Bundessteuer führt dazu, dass die meisten Unverheirateten weniger Steuern bezahlen. Unverheiratete mit Kindern und tiefen oder mittleren Einkommen bezahlen bereits heute keine direkte Bundessteuer. Für die meisten Steuerpflichtigen sind die kantonalen Steuern wesentlich höher als die direkte Bundessteuer. Wie die Veränderungen bei den kantonalen Steuern ausfallen, hängt davon ab, wie die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen. Wie bei der direkten Bundessteuer ist damit zu rechnen, dass der Wechsel zur Individualbesteuerung für Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensverteilung vorteilhafter ist als für jene mit ungleichmässiger Einkommensverteilung. Die Vorlage führt dazu, dass die jährlichen Einnahmen der direkten Bundesteuer um schätzungsweise 630 Millionen Franken sinken. Davon entfallen rund 130 Millionen Franken auf die Kantone, weil diese an den Erträgen der direkten Bundessteuer beteiligt sind. Wie sich die Vorlage auf die kantonalen Steuereinnahmen auswirkt, hängt von der Umsetzung der Individualbesteuerung durch die Kantone ab. Auf Unverheiratete Auf die kantonalen Steuern Auf die Steuereinnahmen Argumente Referendumskomitees Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen, da dieses ihres Erachtens einen fundamentalen Systemwechsel in der Einkommensund Vermögensbesteuerung zur Folge hat.

Referendumskomitee

Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Wallis Nicht erforderliche Korrektur: Die Kantone haben auf Ebene der Kantonssteuern längst wirksame Massnahmen umgesetzt, um die sog. Auch auf Bundesebene ist dies einfach möglich; ein vollständiger Umbau des Steuersystems verbunden mit einem Eingriff in die Steuerautonomie der Kantone ist nicht notwendig. Prämienverbilligungen, Stipendien oder Vergünstigungen für familienergänzende Kinderbetreuung). Neue Ungleichheiten: Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit geringerem Zweiteinkommen werden steuerlich stärker belastet als Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung. Ebenso steigt der administrative Aufwand für Ehepaare, da neu zwei Steuererklärungen notwendig sind. Hohe vermeidbare Kosten: Nicht nur der Aufwand für Ehepaare steigt: Gesamtschweizerisch sind ca. 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen durch die Verwaltung zu verarbeiten. In einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte ohnehin stark unter Druck sind, dürfen nicht zusätzlich solch ineffiziente Prozesse eingeführt werden. Unnötiger Systemwechsel Argumente Argumente Argumente Referendumskomitees Der Text auf dieser Doppelseite stammt von den Referendumskomitees. Überparteiliches Komitee « Steuer-Schwindel-Nein» Seit Jahren werden verheiratete Paare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer steuerlich benachteiligt. Die Individualbesteuerung bietet jedoch keine Lösung und bringt keine zusätzliche Gerechtigkeit. Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener profitieren.

Unterlagen

Endresultat ANGENOMMEN

Für die Annahme ist je nach Vorlage das Volksmehr und teils das Ständemehr nötig.

Resultat Stände
10/23
Resultat Stimmen
54.3%
1'662'477 Ja / 1'401'322 Nein
Stimmbeteiligung 55.7%

Resultate

26 Kantone

Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.