Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor all...
Abstimmung vom 2026-06-14
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» annehmen?
Inhalt
Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Personen in der Schweiz. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. Das ist hauptsächlich auf die Zuwanderung zurückzuführen. Wie viele Menschen zuwandern, hängt vor allem vom Arbeitsmarkt ab. Floriert die Wirtschaft, so finden Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz. Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime rekrutieren dann fehlende Fachkräfte häufig im EU-Raum.
Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative) » verlangt, die ständige Wohnbevölkerung zu begrenzen: Vor 2050 müsste die Bevölkerung der Schweiz unter 10 Millionen Menschen bleiben. Würde die ständige Wohnbevölkerung 9,5 Millionen Personen vor 2050 überschreiten, so müssten Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat müsste zudem bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmebestimmungen und Schutzklauseln anrufen oder aushandeln. Würde die 10-Millionen-Grenze überschritten, so müsste die Schweiz diese Abkommen kündigen, nach zwei Jahren auch das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit. Dadurch würden auch die anderen Verträge der Bilateralen I wegfallen. Auch die Beteiligung der Schweiz an den Schengen- und Dublin-Abkommen der EU wäre infrage gestellt und damit die enge Zusammenarbeit im Sicherheits- und Asylbereich.
Im Detail
Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung um rund 1,7 Millionen Personen gewachsen. 80 Prozent davon sind auf die Zuwanderung zurückzuführen, insbesondere aus den EU/EFTA-Staaten.
Bei guter Wirtschaftslage finden die Unternehmen nicht genügend Arbeitskräfte in der Schweiz.
Dank der Personenfreizügigkeit können Unternehmen des privaten und des öffentlichen Sektors wie Spitäler und Pflegeheime im EU/ EFTA-Raum rasch und unbürokratisch ausländische Arbeitskräfte rekrutieren.
Zwar beziehen sie mehr Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV), als sie Beiträge bezahlen.
Doch leisten sie deutlich mehr Beiträge an AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO), als sie daraus beziehen.
Die Schweizer Unternehmen und öffentliche Einrichtungen wie Spitäler und Pflegeheime werden weiterhin auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein, um offene Stellen besetzen zu können.
Die Zahl der Menschen, die in Pension gehen, ist bereits heute grösser als die Zahl jener, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten.
Darüber hinaus geht er die Herausforderungen bei Raumplanung, Verkehr, Energie oder Umwelt mit einer Vielzahl von Massnahmen an.
Die Initiantinnen und Initianten wollen die Zuwanderung zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen begrenzen und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung sowie der Sozialversicherungen erhalten.
Bund und Kantone müssen nach Annahme der Initiative Massnahmen ergreifen, insbesondere wenn gewisse Grenzwerte überschritten werden.
Wenn vor 2050 die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die 9,5-Millionen-Grenze überschreitet, sieht die Initiative Folgendes vor: – Der Bundesrat und das Parlament müssen insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug handeln.
Welche weiteren Massnahmen ergriffen werden müssen, präzisiert die Initiative nicht. – Vorläufig aufgenommene Personen dürfen keine Aufenthaltsoder Niederlassungsbewilligung und auch kein anderes Bleiberecht mehr erhalten und können sich auch nicht einbürgern lassen. – Der Bundesrat muss bei internationalen Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, Ausnahmeoder Schutzklauseln anrufen oder aushandeln oder diese Abkommen neu verhandeln.
Davon könnten zum Beispiel das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU, die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention oder die UNO-Kinderrechtskonvention betroffen sein.
Forderungen der Initiative Bis 2050 maximal 10 Millionen Menschen Massnahmen bei 9,5 Millionen Menschen Gemäss Vorausschätzungen des Bundes dürfte die Schwelle von 9,5 Millionen Menschen im Jahr 2031 überschritten werden.
Wenn die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die 10-Millionen-Grenze überschreitet, sieht die Initiative Folgendes vor: – Bundesrat und Parlament müssen alle zur Verfügung stehenden Massnahmen ergreifen, damit die ständige Wohnbevölkerung wieder unter die 10-Millionen-Grenze fällt. – Internationale Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, müssen auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden.
Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert von 10 Millionen um einen allfälligen Geburtenüberschuss erhöhen.
Falls die ständige Wohnbevölkerung zwei Jahre nach dem erstmaligen Überschreiten der 10-Millionen-Grenze noch immer über diesem Wert liegt, muss das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU gekündigt werden.
Die Schweiz könnte von einer Kündigung absehen, wenn bis dahin Ausnahmeoder Schutzklauseln angewendet oder angerufen werden konnten, mit denen die Einhaltung dieser 10-MillionenGrenze erreicht wird. 6 Das Bundesamt für Statistik berechnet jeweils drei Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung.
Das Referenzszenario schreibt die Entwicklungen der letzten Jahre fort und gemäss diesem Szenario dürfte die Schwelle von 9,5 Millionen im Jahr 2031 überschritten werden.
Der Schweizer Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern und Pflegeheimen würden Arbeitskräfte fehlen.
Die Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit würde die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU/EFTA-Raum erschweren.
Wegen der Kündigung würde es auch für Schweizerinnen und Schweizer schwieriger, im EU/EFTA-Raum zu arbeiten.
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist mit den anderen Abkommen der Bilateralen I verknüpft.
Bei einer Kündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit treten diese automatisch ausser Kraft.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Bei einer Begrenzung der ständigen Wohnbevölkerung könnten sie Arbeitskräfte nur noch eingeschränkt in der EU rekrutieren. Spitäler und Pflegeheime könnten alte und kranke Menschen nicht mehr wie gewohnt behandeln und pflegen. Auch andere Branchen, z.B. das Baugewerbe, stünden vor grossen Pro blemen; dies würde den Infrastrukturen schaden. Deshalb will der Bundesrat den bilateralen Weg fortführen und so den Wohlstand langfristig sichern. Bei einer Beendigung der SchengenZusammenarbeit könnte die Schweiz nicht mehr auf Datenbanken der EU zugreifen, die für den Schutz der Bevölkerung wichtig sind. Asylsuchende, die in einem EU-Staat abgewiesen wurden, könnten in der Schweiz ein neues Gesuch stellen. Bund und Kantone hätten im Asylbereich und bei der inneren Sicherheit jährliche Mehrkosten von hunderten Millionen Franken. Weniger Wohlstand Gesellschaftliche Probleme Unsichere Beziehungen zur EU Weniger Sicherheit Mehr Asylgesuche Argumente Bundesrat und Parlament Die Initiative gefährdet den Wohlstand, das Funktionieren der Gesellschaft, die innere Sicherheit und die humanitäre Tradition der Schweiz. In politisch instabilen Zeiten ist die Schweiz auf verlässliche Partnerschaften angewiesen. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die Initiative gefährdet die humanitäre Tradition. Wenn die Schweiz Abkommen zum Schutz der Menschenrechte nicht mehr wie bisher respektieren würde, würde sie sich aussenpolitisch isolieren und ihre Glaubwürdigkeit verlieren. Er will das inländische Potenzial an Arbeitskräften besser ausschöpfen, den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern und die Zahl der Asylgesuche deutlich reduzieren.
Initiativkomitees
Aktuell kommen pro Jahr über 100'000 Personen zusätzlich in die Schweiz: aus der EU, aus Drittstaaten oder über das Asylsystem: viele aus fremden, islamischen Kulturen. Die meisten Schweizerinnen und Schweizer können sich kein Wohneigentum mehr leisten – obwohl viel mehr gebaut wird. Studien zeigen: Je mehr fremdsprachige Kinder in einer Schulklasse sind, desto tiefer ist das durchschnittliche Bildungsniveau. Die Zuwanderung sorgt für noch mehr Zuwanderung. 100'000 Zuwanderinnen und Zuwanderer brauchen zusätzlich rund 45'000 Wohnungen und rund 2200 Ärztinnen, Ärzte und Pflegende. Sehr hohe Zuwanderung Wohnungsnot Natur und Landwirtschaft unter Druck Schule am Anschlag Zuwanderung verschärft Fachkräftemangel Argumente Argumente Argumente Initiativkomitee Wir alle sehen und spüren die Folgen der massiven Zuwanderung: Wohnungsnot, die Mieten werden immer teurer. Die Nachhaltigkeits-Initiative sorgt für eine vernünftige Zuwanderung: Die ständige Wohnbevölkerung darf bis 2050 die 10-Millionen-Grenze nicht überschreiten. Die Initiative verpflichtet die Politik zu einer massvollen Zuwanderung in die Schweiz: Ja zu einer nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung statt zu einer ungebremsten Zuwanderung. Ja zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja nachhaltigkeitsinitiative.ch Keine 10-MillionenSchweiz Ja zu einer nachhaltigen Entwicklung Empfehlung des Initiativkomitees
Abstimmung im Parlament
Namentliche Abstimmungen im Parlament
Eintreten 2025-09-25
Ja: Antrag der Mehrheit (Nichteintreten)
Nein: Antrag der Minderheit Pfister Gerherd (Eintreten)
Art. 2 2025-09-25
Ja: Antrag der Mehrheit (Empfehlung auf Ablehnung der Volksinitiative)
Nein: Antrag der Minderheit I Schmid Pascal (Empfehlung auf Annahme der Volksinitiative)
Bundesbeschluss zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» 2025-12-19
Ja: Adopter le projet (recommendation de rejeter l'iv. po.)
Nein: Rejeter le projet
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
vom 19. Dezember 2025
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 3. April 20242 eingereichten Volksinitiative «Keine 10‑Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 20253,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 3. April 2024 «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 73a Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung
1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.
2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.
3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.
Art. 197 Ziff. 154
15. Übergangsbestimmungen zu Art. 73a (Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung)
1 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Der Bundesrat strebt ausserdem im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen, seien sie rechtsverbindlich oder nicht, oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln an. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so ruft der Bundesrat sie an.
2 Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 1 gilt entsprechend. Jedoch sind internationale Übereinkommen im Sinn von Absatz 1 auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, insbesondere der Globale Pakt vom 19. Dezember 2018 für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt), falls die Schweiz diesen unterzeichnet hat. Ist der Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 erreicht wird, so ist auch das Abkommen vom 21. Juni 19995 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeitsabkommen) auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.
3 Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Nationalrat, 19. Dezember 2025 Der Präsident: Pierre-André Page |
Ständerat, 19. Dezember 2025 Der Präsident: Stefan Engler |
Resultate
Die Abstimmung ist noch offen. Resultate werden erst nach der Auszählung angezeigt.
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
Kommentare
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